Rechtsprechung
   AG Köln, 25.01.2017 - 73 IN 411/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3029
AG Köln, 25.01.2017 - 73 IN 411/16 (https://dejure.org/2017,3029)
AG Köln, Entscheidung vom 25.01.2017 - 73 IN 411/16 (https://dejure.org/2017,3029)
AG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 73 IN 411/16 (https://dejure.org/2017,3029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vorläufige Sachwaltung; Vergütung des vorläufigen Sachwalters; vorläufige Eigenverwaltung; Antragsrücknahme, Zu- und Abschläge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters bei Rücknahme des Eröffnungsantrags; Bemessung der Vergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung eines Sachwalters im eröffneten Verfahren

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters bei Antragsrücknahme vor Verfahrenseröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 980
  • NZI 2017, 322
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Auszug aus AG Köln, 25.01.2017 - 73 IN 411/16
    Hinsichtlich der Vergütung geht der vorläufige Sachwalter unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.07.2016 - IX ZB 70/14 von einer fiktiven Sachwaltervergütung von 60 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters aus und bemisst diese auf 21.559,80 EUR.

    Hinsichtlich der Vergütung des vorläufigen Sachwalters hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.07.2016 (Az. IX ZB 70/14, Rn. 52 f., zitiert nach juris) insbesondere Folgendes ausgeführt:.

    Der Bundesgerichtshof führt weiter aus, dass § 26a InsO entsprechend anzuwenden ist, wenn es nicht zur Eröffnung kommt (Beschl. v. 21.07.2016 - IX ZB 70/14, Rn. 54, zitiert nach juris).

    Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden Aufgaben erhöhte oder geminderte Arbeitsaufwand, wobei eine Gesamtbetrachtung maßgeblich ist (BGH, Beschl. v. 21.07.2016 - Az. IX ZB 70/14, Rn. 56 f., zitiert nach juris).

    Eine Tätigkeit, die nicht zu den Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters gehört, ist bei der Bemessung der Vergütung nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 21.07.2016 - Az. IX ZB 70/14, Rn. 61, zitiert nach juris).

    Bei der Bemessung der Vergütung ist indessen auch zu berücksichtigen, dass das Amt des vorläufigen Sachwalters lediglich einen knappen Monat (26.09. bis 25.10.2016) gedauert hat und demnach im Vergleich zum Regelfall (der BGH geht von einer maximal dreimonatigen Dauer aus, Beschl. v. 21.07.2016 - Az. IX ZB 70/14, Rn. 48, zitiert nach juris) eher kurz gewesen ist.

    Der Gläubigerausschuss ist nur einmal zu einer Sitzung zusammengetreten; überdies ist zu berücksichtigen, dass der (vorläufige) Gläubigerausschuss seinerseits Überwachungsaufgaben hat, die den (vorläufigen) Sachwalter entlasten (vgl. BGH, Beschl. v. 21.07.2016 - Az. IX ZB 70/14, Rn. 76, zitiert nach juris).

  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    Auszug aus AG Köln, 25.01.2017 - 73 IN 411/16
    Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Sachwalter konnte nicht erfolgen; der Sachwalter hat insoweit lediglich eine Überwachungsfunktion und die Aufgabe, die Schuldnerin beratend zu begleiten (vgl. BGH, Beschl. v. 22.09.2016 - IX ZB 71/14, Rn. 56, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Köln, 25.01.2017 - 73 IN 411/16
    Deshalb sind der über § 270a Abs. 1 Satz 2, § 270b Abs. 2 Satz 1, § 274 Abs. 1 InsO entsprechend für den Sachwalter anwendbare § 63 Abs. 1 InsO sowie § 12 InsVV so auszulegen, dass auch die dem vorläufigen Sachwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 11; vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14 Rn. 3; nur teilweise abgedruckt in InsBüro 2015, 368).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 48/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Auszug aus AG Köln, 25.01.2017 - 73 IN 411/16
    Deshalb sind der über § 270a Abs. 1 Satz 2, § 270b Abs. 2 Satz 1, § 274 Abs. 1 InsO entsprechend für den Sachwalter anwendbare § 63 Abs. 1 InsO sowie § 12 InsVV so auszulegen, dass auch die dem vorläufigen Sachwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 11; vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14 Rn. 3; nur teilweise abgedruckt in InsBüro 2015, 368).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht