Rechtsprechung
AG Krefeld, 09.05.2017 - 11 C 319/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der Kosten eines Sachverständigengutachtens nach einem Verkehrsunfall als Ausgleich von Vermögensnachteilen i.R.e. Schadensersatzanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
BVSK-Honorarbefragung bestätigt - Nebenkosten nicht zu beanstanden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Krefeld, 09.05.2017 - 11 C 319/16
Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13, juris).Im Übrigen bleibt es dem Schädiger unbenommen, darzulegen, dass der Geschädigte gegen seine Pflicht zur Schadensminderung (§ 254 Abs. 2 S. 1 2. Fall BGB) verstoßen hat, indem er bei der Schadensbeseitigung Maßnahmen unterlassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensminderung ergriffen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13, juris).
- LG Krefeld, 10.12.2015 - 3 S 21/15
Auszug aus AG Krefeld, 09.05.2017 - 11 C 319/16
Diese stellt eine taugliche Schätzgrundlage dar (so auch LG Krefeld zur BVSK-Honorarbefragung 2013, Urt. v. 10.12.2015, 3 S 21/15).Der Sachverständige ist berechtigt, die Mehrwertsteuer gesondert zu berechnen, da es laut BVSK-Honorarbefragung 2015 sowohl bei den Angaben des Grundhonorars als auch der Nebenkosten um Nettopreise handelt (vgl. auch LG Krefeld, Urt. v. 10.12.2015, 3 S 21/15).
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Krefeld, 09.05.2017 - 11 C 319/16
Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 1 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06, juris). - BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Auszug aus AG Krefeld, 09.05.2017 - 11 C 319/16
Die Geltendmachung der Sachverständigenkosten im Rahmen eines Verkehrsunfallschadens durch den Sachverständigen selbst aus abgetretenem Recht ist in Fällen, in denen die grundsätzliche Haftung unstreitig ist, eine gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubte Rechtsdienstleistung (BGH, Urt. v. 05.03.2013, VI ZR 245/11 für Mietwagenkosten). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Krefeld, 09.05.2017 - 11 C 319/16
Bei der Bemessung der Schadenshöhe hat der Tatrichter dann allerdings zu beachten, dass der Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13, juris).