Rechtsprechung
AG Ludwigshafen, 26.01.2021 - 3a IN 139/19 LU |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 222 Abs 2 InsO, § 222 Abs 3 S 2 InsO, § 231 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO
Insolvenzplan: Voraussetzungen für die Bildung einer Gruppe der Kleingläubiger - zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Prüfungsbefugnis des Insolvenzgerichts bei der Bildung von Gruppen im Insolvenzplanverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 809
- NZI 2021, 329
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14
Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan: …
Auszug aus AG Ludwigshafen, 26.01.2021 - 3a IN 139/19
Dabei hat das Gericht nach dem eindeutigen Wortlaut des § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO anders als nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 InsO nicht nur offensichtliche Rechtsfehler zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - IX ZB 75/14, juris Rn. 8).Der so beschriebene Prüfungsmaßstab rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass die Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger nach § 226 Abs. 1 InsO nur noch innerhalb einer Gruppe geboten ist und dass die Mehrheiten für die Zustimmung zum Plan sich auch nach der Zahl und dem Zuschnitt der gebildeten Gruppe richten (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - IX ZB 75/14, juris Rn. 9).
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erläuterungen zur Gruppenbildung im darstellenden oder gestaltenden Teil des Plans erfolgen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - IX ZB 75/14, juris Rn. 10).
Danach unterliegt der Plan der Zurückweisung, wenn nicht erläutert wird, aufgrund welcher gleichartiger insolvenzbezogener wirtschaftlicher Interessen eine bestimmte Gruppe gebildet wurde und ob alle Beteiligten, deren wichtigsten insolvenzbezogenen wirtschaftlichen Interessen übereinstimmen, derselben Gruppe zugeordnet wurden (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - IX ZB 75/14, juris Rn. 10).
- AG Köln, 06.04.2016 - 74 IN 45/15
Die sachgerechte Abgrenzung der Gruppen der Gläubiger in einem Insolvenzplan
Auszug aus AG Ludwigshafen, 26.01.2021 - 3a IN 139/19
Beabsichtige der Planersteller eine andere Behandlung, komme eine Gruppenbildung nur unter den in § 222 Abs. 2 InsO niedergelegten Voraussetzungen in Betracht (LG Neuruppin, ZInsO 2013, 1040, 1041; AG Köln, ZInsO 2016, 1218, 1220;… MünchKommInsO/Eidenmüller, 4. Aufl., § 222 Rn. 140; Wozniak, jurisPR-InsR 23/2016 Anm. 3;… vgl. auch Silcher in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 4. Aufl., § 222 Rn. 16;… Rühle in Nerlich/Römermann, InsO, Stand Juni 2018, § 222 Rn. 27). - LG Neuruppin, 19.04.2013 - 2 T 33/13
Aufstellung des Insolvenzplans: Bildung von Kleingläubigergruppen
Auszug aus AG Ludwigshafen, 26.01.2021 - 3a IN 139/19
Beabsichtige der Planersteller eine andere Behandlung, komme eine Gruppenbildung nur unter den in § 222 Abs. 2 InsO niedergelegten Voraussetzungen in Betracht (LG Neuruppin, ZInsO 2013, 1040, 1041; AG Köln, ZInsO 2016, 1218, 1220;… MünchKommInsO/Eidenmüller, 4. Aufl., § 222 Rn. 140; Wozniak, jurisPR-InsR 23/2016 Anm. 3;… vgl. auch Silcher in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 4. Aufl., § 222 Rn. 16;… Rühle in Nerlich/Römermann, InsO, Stand Juni 2018, § 222 Rn. 27).