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AG Pirmasens, 10.08.2018 - 1 IN 20/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 4 InsO, § 13 InsO, § 14 InsO, § 80 ZPO
Insolvenzeröffnung: Erfordernis der Vollmachtvorlage bei Stellung des Insolvenzantrags durch einen Sachbearbeiter des Gläubigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht
Auszug aus AG Pirmasens, 10.08.2018 - 1 IN 20/18
Dies zeigt sich bereits daran, dass in Behörden in der Regel mehrere Personen zum Führen des Dienstsiegels befugt sind, nicht alle aber bevollmächtigt sind, ihren jeweiligen Dienstherrn bei der Vornahme sämtlicher Rechtsgeschäfte zu vertreten (so zutreffend BAG, Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 -, Rn. 24, juris, welches sich auch mit den weiteren Urteilen des BAG - 7 AZR 180/87 - und des BGH - NJW 1980, 117 -, welche dieses Thema ebenfalls, jedoch in anderer Konstellation, ansprechen, befasst), jedoch gerade für die Stellung eines Insolvenzantrages eine dahingehende ausdrückliche, über die allgemeine Prozessvollmacht hinausgehende, Vollmacht zu fordern ist (Uhlenbruck/Wegener, InsO § 14 Rn.73; Hamburger Kommentar Inso, § 4 Rn 21, m.w.N.; Kreft, Insolvenzordnung, § 4 Rn.6).Dass das Dienstsiegel bei der Beglaubigung von Abschriften bzw. von Unterschriften durch Behörden (§§ 33, 34 VwVfG) oder entsprechend befugten Sozialversicherungsträgern (§§ 29, 30 SGB X) erforderlich ist, ist für die Frage des Vollmachtsnachweises hingegen nicht von Bedeutung. - BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77
Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens - …
Auszug aus AG Pirmasens, 10.08.2018 - 1 IN 20/18
Dies zeigt sich bereits daran, dass in Behörden in der Regel mehrere Personen zum Führen des Dienstsiegels befugt sind, nicht alle aber bevollmächtigt sind, ihren jeweiligen Dienstherrn bei der Vornahme sämtlicher Rechtsgeschäfte zu vertreten (so zutreffend BAG, Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 -, Rn. 24, juris, welches sich auch mit den weiteren Urteilen des BAG - 7 AZR 180/87 - und des BGH - NJW 1980, 117 -, welche dieses Thema ebenfalls, jedoch in anderer Konstellation, ansprechen, befasst), jedoch gerade für die Stellung eines Insolvenzantrages eine dahingehende ausdrückliche, über die allgemeine Prozessvollmacht hinausgehende, Vollmacht zu fordern ist (Uhlenbruck/Wegener, InsO § 14 Rn.73; Hamburger Kommentar Inso, § 4 Rn 21, m.w.N.; Kreft, Insolvenzordnung, § 4 Rn.6).Dass das Dienstsiegel bei der Beglaubigung von Abschriften bzw. von Unterschriften durch Behörden (§§ 33, 34 VwVfG) oder entsprechend befugten Sozialversicherungsträgern (§§ 29, 30 SGB X) erforderlich ist, ist für die Frage des Vollmachtsnachweises hingegen nicht von Bedeutung. - BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
Kündigung - Formvorschriften
Auszug aus AG Pirmasens, 10.08.2018 - 1 IN 20/18
Dies zeigt sich bereits daran, dass in Behörden in der Regel mehrere Personen zum Führen des Dienstsiegels befugt sind, nicht alle aber bevollmächtigt sind, ihren jeweiligen Dienstherrn bei der Vornahme sämtlicher Rechtsgeschäfte zu vertreten (so zutreffend BAG, Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 -, Rn. 24, juris, welches sich auch mit den weiteren Urteilen des BAG - 7 AZR 180/87 - und des BGH - NJW 1980, 117 -, welche dieses Thema ebenfalls, jedoch in anderer Konstellation, ansprechen, befasst), jedoch gerade für die Stellung eines Insolvenzantrages eine dahingehende ausdrückliche, über die allgemeine Prozessvollmacht hinausgehende, Vollmacht zu fordern ist (Uhlenbruck/Wegener, InsO § 14 Rn.73; Hamburger Kommentar Inso, § 4 Rn 21, m.w.N.; Kreft, Insolvenzordnung, § 4 Rn.6).Dass das Dienstsiegel bei der Beglaubigung von Abschriften bzw. von Unterschriften durch Behörden (§§ 33, 34 VwVfG) oder entsprechend befugten Sozialversicherungsträgern (§§ 29, 30 SGB X) erforderlich ist, ist für die Frage des Vollmachtsnachweises hingegen nicht von Bedeutung. - BGH, 27.03.2003 - IX ZB 402/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren
Auszug aus AG Pirmasens, 10.08.2018 - 1 IN 20/18
Damit ist der vorliegende Gläubigerantrag mangels (nachgewiesener) Vertretungsbefugnis der Frau ... für die Antragstellerin ... unwirksam (vgl. zu einem ähnlichen Fall, in dem der ursprüngliche Mangel jedoch später geheilt wurde: BGH Beschl. v. 27.3.2003 - IX ZB 402/02, BeckRS 2003, 3557).