Rechtsprechung
ArbG Bayreuth, 14.04.2022 - 4 Ga 3/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
ZPO § 935, § 940; GewO § 106 S. 1; BGB § 315
Einstweilige Verfügung auf Untersagung der Übertragung einer Tätigkeit im Wege des Direktionsrechts bei Auslandseinsatz - rewis.io
Arbeitszeit, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Annahmeverzug, Unterhalt, Antragsteller, Rechtswirksamkeit, Rechtsweg, Streitgegenstand, Dringlichkeit, Verfahren, Hauptsache, Urlaub, Schriftsatz, Entscheidung in der Hauptsache, geldwerter Vorteil, Kosten des Rechtsstreits
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 14.04.2022 - 4 Ga 3/22
- LAG Nürnberg, 01.09.2022 - 5 SaGa 3/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Köln, 27.08.2009 - 7 Ta 296/09
Einstweilige Verfügung; Zuweisung einer Tätigkeit im Wege des Direktionsrechts
Auszug aus ArbG Bayreuth, 14.04.2022 - 4 Ga 3/22
Für eine Einstweilige Verfügung, die darauf gerichtet ist, dem Arbeitgeber zu untersagen, den Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts eine bestimmte Tätigkeit zu übertragen, fehlt es regelmäßig an dem erforderlichen Rechtschutzinteresse (siehe hier z.B. LAG Köln vom 27.08.2009, 7 Ta 296/09).
- LAG Nürnberg, 01.09.2022 - 5 SaGa 3/22
Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Übertragung einer …
Das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 14.04.2022, Aktenzeichen: 4 Ga 3/22, wird aufgehoben.