Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 242 BGB, § 1 KSchG
Anordnung eines Arbeitgebers zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht); Anforderungen an ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Arbeitgeber darf Arbeitnehmer trotz Attest kündigen, wenn er sich weigert eine Maske zu tragen
- arbeitsrechtsiegen.de
Kündigung: Nichttragen Mund-Nasen-Schutz - Attest
- kanzlei-moegelin.de
Corona-Maske im Dienstleistungsbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsrecht | Kündigung eines Arbeitnehmers wegen der Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Praxis darf Logopädin kündigen, die keine Maske tragen will
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitnehmer, der sich der Maskenpflicht verweigert, darf gekündigt werden!
- heuking.de (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht
- haufe.de (Kurzinformation)
Rechtmäßige Kündigung wegen Missachtung der Maskenpflicht
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Verweigerung der Maskenpflicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Nichttragens des Mund-Nasen-Schutzes während der Corona Pandemie
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Maskenverweigerern droht die Kündigung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Maskenverweigerern droht die Kündigung
Papierfundstellen
- NZA 2021, 1337
- NZA-RR 2021, 475
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Düsseldorf, 25.08.2020 - 18 L 1608/20
Ausschluss vom Unterricht wegen Verletzung der Maskenpflicht in der Schule …
Auszug aus ArbG Cottbus, 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20
Derartige Atteste sind nicht hinreichend aussagekräftig und zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen, nicht ausreichend (vgl. so auch VG Düsseldorf, B. v. 25.8.2020 - 18 L 1608/20 - juris Rn. 37). - VG Würzburg, 16.09.2020 - W 8 E 20.1301
Befreiung von der Maskenpflicht: Ärztliches Attest muss Diagnose enthalten
Auszug aus ArbG Cottbus, 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20
Zudem muss erkennbar sein, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gekommen ist (vgl. VG Würzburg vom 16.09.2020 - W 8 E 20.1301 - zitiert nach juris).
- ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21
Arbeitsvertragskündigung - Vorlage eines gefälschten Impfausweises
Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Abs. 1 IfSG zu umgehen stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar (…zur Kündigung aufgrund der Verweigerung der Durchführung angeordneter Corona-Schnelltests siehe ArbG Hamburg, Urt. v. 24.11.2021 - 27 CA 208/21, BeckRS 2021, 3713;… zur Kündigung wegen Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes siehe ArbG Köln, Urt. v. 17.6.2021 - 12 Ca 450/21, BeckRS 16225; ArbG Cottbus, Urt. v. 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20, BeckRS 2021, 20355). - ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 323/21
Außerordentliche Kündigung - ungültiges Testzertifikat - Antigen-Schnelltest
Die Vorlage eines Testzertifikats, das unzutreffend bescheinigt, der Antigen-Schnelltest sei von dem Leistungserbringer iSd. § 6 Abs. 1 TestV selbst durchgeführt worden, in der Absicht, die in § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG geregelte Nachweispflicht zu umgehen, ist eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht (…vgl. zur Kündigung wegen der Vorlage eines gefälschten Impfausweises ArbG Düsseldorf 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21 - Rn. 25 ff.; zur Kündigung nach Verweigerung der Durchführung angeordneter Corona-Schnelltests ArbG Hamburg 24.11.2021 - 27 Ca 208/21; zur Kündigung wegen Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes: ArbG Köln 17.6.2021 - 12 Ca 450/21; ArbG Cottbus 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20). - ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21
Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis
Dies gilt in gesteigertem Maße bei erheblichen Gesundheitsgefahren (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 810/04, NZA-RR 2006, 194; LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08, BeckRS 2009, 50494;… MüKoBGB/Spinner, 8. Auflage, § 611a Rn. 1001 folgend; zur vertraglichen Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers aus § 241 Absatz 2 BGB während der Corona-Pandemie siehe Kleinebrink, NZA 2020, 1361 fortfolgende).Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Absatz 1 IfSG a.F. zu umgehen stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar (zur Kündigung aufgrund der Verweigerung der Durchführung angeordneter Corona-Schnelltests siehe ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21, BeckRS 2021, 3713; zur Kündigung wegen Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes siehe ArbG Köln, 17.6.2021 - 12 Ca 450/21, BeckRS 16225; ArbG Cottbus, 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20, BeckRS 2021, 20355; zur Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfnachweises siehe ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21, BeckRS 2022, 5208).