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   ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22   

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ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22 (https://dejure.org/2022,15046)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 01.06.2022 - 5 Ca 357/22 (https://dejure.org/2022,15046)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - 5 Ca 357/22 (https://dejure.org/2022,15046)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Darauf hat der Arbeitnehmer nämlich regelmäßig keinen Anspruch, weil dem Arbeitgeber das Weisungsrecht nach § 106 GewO zusteht (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19, BAGE 130, 195).

    Vielmehr reicht es aus, wenn sich aus dem Antrag und einem entsprechenden Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44, BAGE 152, 1; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19, BAGE 130, 195; 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 -).

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Ist eine vertragsgemäße Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den von der Organisationsmaßnahme betroffenen Arbeitnehmer einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten, vgl. BAG Urteil vom 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36.
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Es kommt darauf an, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Durchsetzung seiner Organisationsentscheidung auch im Einzelfall die Nichtbeschäftigung rechtfertigt, vgl. BAG Urteil vom 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 30. Dies kann der Fall sein, wenn ein die Beschäftigungsmöglichkeit ausschließender Rückgang des Arbeitskräftebedarfs aus einer organisatorischen Maßnahme des Arbeitgebers folgt, die ökonomisch nicht zwingend geboten war.
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung -

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Er hat den Streitgegenstand so genau zu bezeichnen, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und über die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung (§ 322 Abs. 1 ZPO) zwischen den Parteien entschieden werden kann (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 743/10 - Rn. 18; 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10 m.w.N., EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4), BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 10 AZR 313/11 -, Rn. 18, juris).
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Er hat den Streitgegenstand so genau zu bezeichnen, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und über die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung (§ 322 Abs. 1 ZPO) zwischen den Parteien entschieden werden kann (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 743/10 - Rn. 18; 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10 m.w.N., EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4), BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 10 AZR 313/11 -, Rn. 18, juris).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Vielmehr reicht es aus, wenn sich aus dem Antrag und einem entsprechenden Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44, BAGE 152, 1; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19, BAGE 130, 195; 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 -).
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Vielmehr reicht es aus, wenn sich aus dem Antrag und einem entsprechenden Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44, BAGE 152, 1; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19, BAGE 130, 195; 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 -).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Hierdurch würde die unternehmerische Entscheidung nicht nur kontrolliert, sondern ihr ggf. eine andere Gestalt gegeben, vgl. BAG Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 34.
  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Für den Schuldner muss aus rechtsstaatlichen Gründen erkennbar sein, in welchen Fällen er bei einer entsprechenden Verurteilung mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195).
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Erfurt, 01.06.2022 - 5 Ca 357/22
    Er hat den Streitgegenstand so genau zu bezeichnen, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und über die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung (§ 322 Abs. 1 ZPO) zwischen den Parteien entschieden werden kann (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 743/10 - Rn. 18; 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10 m.w.N., EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4), BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 10 AZR 313/11 -, Rn. 18, juris).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 79/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

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