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   ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16   

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ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16 (https://dejure.org/2016,75607)
ArbG Gera, Entscheidung vom 21.12.2016 - 7 Ca 20/16 (https://dejure.org/2016,75607)
ArbG Gera, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 7 Ca 20/16 (https://dejure.org/2016,75607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kritische Meinungsäußerungen und Schmähkritik - Entfernung einer Abmahnung

  • Justiz Thüringen

    § 1004 BGB, § 314 Abs 2 BGB, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Entfernung Abmahnung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22.02.2001 - 6 AZR 398/99 zitiert über Juris; 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; 15.07.1992 - 7 AZR 466/91 - BAGE 71, 14; 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 und 22.02.2001 - 6 AZR 398/99 - aaO mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAG 16.11.1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - aaO), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - aaO), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. nur BAG 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - aaO mwN zur Rechtsprechung des BAG).

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22.02.2001 - 6 AZR 398/99 zitiert über Juris; 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; 15.07.1992 - 7 AZR 466/91 - BAGE 71, 14; 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAG 16.11.1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - aaO), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - aaO), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. nur BAG 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - aaO mwN zur Rechtsprechung des BAG).

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22.02.2001 - 6 AZR 398/99 zitiert über Juris; 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; 15.07.1992 - 7 AZR 466/91 - BAGE 71, 14; 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 und 22.02.2001 - 6 AZR 398/99 - aaO mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07

    Abmahnung; Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Stützt der Arbeitgeber eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverstöße, die vom Arbeitnehmer bestritten werden und ist auch nur eine dieser vom Arbeitgeber behaupteten Pflichtverletzungen nicht zutreffend oder nicht erwiesen, so ist die Abmahnung insgesamt ungerechtfertigt und aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen (BAG 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5; LAG Köln 15.06.2007 -11 Sa 243/07 zitiert über Juris).

    Pauschale Vorwürfe, die weder hinreichend genaue zeitliche Angaben noch Einzelheiten und Umstände der angesprochenen Vorfälle enthalten, sind regelmäßig geeignet, den Arbeitnehmer in ungerechtfertigter Weise in seinem beruflichen Fortkommen zu behindern (LAG Köln 12.08.2005 - 4 Sa 412/05 zitiert über Juris und 15.06.2007 -11 Sa 243/07 aaO.).".

  • BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 482/13

    Auch überspitzte Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als Schmähkritik aus dem

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 28.07.2014, 1 BvR 482/13 und OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2015, 5 RVS 55/15.
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Eine Abmahnung ist insbesondere auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (vgl. BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07, NZA 2009, 842; 09.08.1984 - 2 AZR 400/83, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12; Kleinebrink Abmahnung 2.Aufl. Rn. 571; HaKo/Fiebig 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 266; APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 349).
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Stützt der Arbeitgeber eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverstöße, die vom Arbeitnehmer bestritten werden und ist auch nur eine dieser vom Arbeitgeber behaupteten Pflichtverletzungen nicht zutreffend oder nicht erwiesen, so ist die Abmahnung insgesamt ungerechtfertigt und aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen (BAG 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5; LAG Köln 15.06.2007 -11 Sa 243/07 zitiert über Juris).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAG 16.11.1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - aaO), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - aaO), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. nur BAG 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - aaO mwN zur Rechtsprechung des BAG).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Die genaue Bezeichnung des Fehlverhaltens erfordert einerseits, dass der Arbeitgeber den der Abmahnung zugrundeliegenden Sachverhalt konkret darlegt und andererseits, dass er konkret erklärt, aus welchem Grund er das Verhalten des Arbeitnehmers für pflichtwidrig hält (LAG Düsseldorf 24.07.2009 - 9 Sa 194/09 zitiert über Juris; BAG 18.01.1980 - 7 AZR 75/78, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22.02.2001 - 6 AZR 398/99 zitiert über Juris; 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; 15.07.1992 - 7 AZR 466/91 - BAGE 71, 14; 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88

    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den

  • LAG Düsseldorf, 24.07.2009 - 9 Sa 194/09

    Abmahnung wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 5 RVs 55/15

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei Äußerung von Schmähkritik mit persönlicher

  • LAG Köln, 12.08.2005 - 4 Sa 412/05

    Entfernung einer teilweise unbestimmten und unbegründeten Abmahnung aus der

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

  • LAG Thüringen, 20.06.2017 - 1 Sa 22/17

    Abmahnung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera - 7 Ca 20/16 - vom 21.12.2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Gera hat der Klage mit Urteil vom 21.12.2016 - 7 Ca 20/16 - stattgegeben.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Gera vom 21.12.2016 - 7 Ca 20/16 - die Klage abzuweisen.

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