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   ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16   

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https://dejure.org/2017,40772
ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16 (https://dejure.org/2017,40772)
ArbG München, Entscheidung vom 08.03.2017 - 24 BV 138/16 (https://dejure.org/2017,40772)
ArbG München, Entscheidung vom 08. März 2017 - 24 BV 138/16 (https://dejure.org/2017,40772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 2, § 89 Abs. 1; MuSchG § 5 Abs. 1 Satz 4
    Betriebsverfassungsrechtliche Überwachungsaufgabe des Betriebsrats - Mitteilungspflicht Schwangerschaft

  • rewis.io

    Betriebsverfassungsrechtliche Überwachungsaufgabe des Betriebsrats - Mitteilungspflicht Schwangerschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1968 - 1 ABR 6/67

    Schwangerschaftmitteilung - Betriebsrat

    Auszug aus ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16
    Nach einer Entscheidung des BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67 ergibt sich hieraus und aus der Vorschrift in § 5 Abs. 1 Satz 4 MuSchG, nach der der Arbeitgeber die Mitteilung der werdenden Mutter "nicht unbefugt bekannt geben darf", allerdings nicht, dass der Gesetzgeber damit seinen Willen zum Ausdruck gebracht hätte, den Betriebsrat das Auskunftsrecht zu versagen.

    Ob es sich bei den vom Betriebsrat begehrten Auskünften um eine befugte oder unbefugte Weitergabe der Mitteilung der werdenden Mutter handelt, entscheidet sich entsprechend den Kompetenzen nach dem BetrVG (und dem BDSG), nicht aber nach dem MuSchG (BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67, BAGE 20, S. 333 (334)).

    Ein solches auch gegen den Betriebsrat wirkendes Verbot stellt insbesondere die genannte Regelung nicht dar (BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67, BAGE 20, S. 333 (335)).

    Der Gesundheit der schwangeren Frauen dienen die Vorschriften des MuSchG (BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67, BAGE 20, S. 333 (336)).

    Nach der Fassung des § 89 Abs. 1 BetrVG ist es eine selbständige Pflicht des Betriebsrates, auf die Bekämpfung der Gesundheitsgefahren zu achten (so auch für die Vorgängerregelung in § 58 BetrVG a.F.: BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67, BAGE 20, S. 333 (336)).

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16
    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG vom 07.02.2012, Az. 1 ABR 46/10, Rn. 7, zitiert nach juris).

    Der Anspruch auf Information nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG richtet sich danach, in welchem Umfang der Betriebsrat bereits über Kenntnisse verfügt, deren er zur Erfüllung seiner Überwachungsaufgaben bedarf (BAG vom 07.02.2012, Az. 1 ABR 46/10, Rn. 11, zitiert nach juris).

    Seine Wahrnehmung steht nach der Konzeption des BetrVG nicht zur Disposition des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin (BAG 07.02.2012, Az. 1 ABR 46/10, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Die Ausübung rechtlicher Ansprüche i.S.v. § 28 Abs. 6 Nr. 3 BDSG umfasst auch eine Nutzung sensitiver Daten durch den Arbeitgeber, der dieser zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten vornehmen muss (BAG vom 07.02.2012, Az. 1 ABR 46/10, Rn. 30, zitiert nach juris).

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16
    Diese betriebsverfassungsrechtliche Überwachungsaufgabe bezieht sich nicht nur auf Arbeitsschutzgesetze im rechtstechnischen Sinne, sondern auf alle Vorschritten, soweit sie zugunsten der Arbeitnehmer wirken (BAG vom 17.03.1987, Az. 1 ABR 59/85, Rn. 25, zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06

    Mitwirkung von Mitgliedern des Betriebsrates bzw. Personalausschusses an

    Auszug aus ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16
    Das gilt auch dann, wenn die schwangere Arbeitnehmerin die Weitergabe der Information an den Betriebsrat untersagt (Fitting, BetrVG, 27. Aufl., § 80, Rn. 61; so auch: Schmiegel in Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeldgesetz und Elternzeitgesetz, 1. Aufl., § 5 MuSchG, Rn. 36; GK-Weber,§ 80, Rn. 78; LAG Niedersachen 22.01.2007, Az. 11 Sa 614/06, Rn. 34, zitiert nach juris; a. A. ErfK/Schlachter, 17. Aufl., § 5 MuSchG, Rn. 4).
  • ArbG Berlin, 19.12.2007 - 76 BV 13504/07

    Umfang von Informationsrechten des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16
    Auch aus der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ergibt sich - entgegen der von der Beteiligten zu 2) zitierten Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 19.12.2007, Az. 76 BV 13504/07 nichts anderes.
  • LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17

    Mitteilungspflicht; Schwangerschaft; Betriebsrat; Persönlichkeitsrecht

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes München - Az. 24 BV 138/16 - vom 08.03.2017 wird zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 08.03.2017, 24 BV 138/16, wird abgeändert.

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