Rechtsprechung
ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
TVöD § 26 Abs. 2 lit. a; BUrlG § 1, § 2, § 3, § 7 Abs. 3, § 13 Abs. 1; BGB § 366 Abs. 2
Übertragung von gesetzlichem und tariflichem Urlaub bei fortbestehender Erkrankung des Arbeitnehmers - rewis.io
Arbeitszeit, Erholungsurlaub, Urlaubsanspruch, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Schadensersatzanspruch, Tarifvertragsparteien, Arbeitszeitkonto, Berechnung, Urlaub, Anspruch, Fortzahlung, Umfang, Befristung, tarifliche Regelung
Verfahrensgang
- ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
- LAG München, 23.03.2023 - 3 Sa 497/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 12.11.2013 - 9 AZR 646/12 ff.; 18.09.2012 - 9 AZR 623/10; 7.08.2012 - 9 AZR 353/10, juris) ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform so auszulegen, dass gesetzliche Urlaubsansprüche arbeitsunfähiger Arbeitnehmer nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig ist. - BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15
Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
b) Auch im Hinblick auf den tariflichen Mehrurlaub nach § 26 TVöD muss der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen (BAG 19.02.2019 - 9 AZR 541/15, juris). - BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10
Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des …
Auszug aus ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 12.11.2013 - 9 AZR 646/12 ff.; 18.09.2012 - 9 AZR 623/10; 7.08.2012 - 9 AZR 353/10, juris) ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform so auszulegen, dass gesetzliche Urlaubsansprüche arbeitsunfähiger Arbeitnehmer nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig ist.
- BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11
Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben
Auszug aus ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
Analog zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto (BAG 21.03.2012 - 5 AZR 676/11, BAGE 141, 88-95) ist ein Antrag auf Gutschrift von Tagen auf einem Urlaubskonto zulässig. - BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10
Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)
Auszug aus ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
Die Tarifvertragsparteien haben damit anders als der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz einen zweiten Übertragungszeitraum festgelegt und auf diese Weise ein eigenständiges, vom Bundesurlaubsgesetz abweichendes Fristenregime geschaffen (BAG 22.05.2012 - 9 AZR 575/10, BeckRS 2012, 72249). - BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 353/21
Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung
Auszug aus ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
Gewährt ein Arbeitgeber Erholungsurlaub, ohne eine Tilgungserklärung vorzunehmen, werden zuerst die gesetzlichen Urlaubsansprüche getilgt (BAG 01.03.2022 - 9 AZR 353/21, juris). - BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 310/20
Verfall tariflichen Mehrurlaubs nach § 12 MTV Chemische Industrie
Auszug aus ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
Tarifvertragsparteien können Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der RL 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (BAG 09.03.2021 - 9 AZR 310/20, juris). - BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
Auszug aus ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 12.11.2013 - 9 AZR 646/12 ff.; 18.09.2012 - 9 AZR 623/10; 7.08.2012 - 9 AZR 353/10, juris) ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform so auszulegen, dass gesetzliche Urlaubsansprüche arbeitsunfähiger Arbeitnehmer nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig ist. - BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08
Urlaubsentgelt im Baugewerbe
Auszug aus ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
Die Befugnis zur Schaffung weniger günstiger Normen darf jedoch nicht dazu führen, dass mittelbar in die unantastbaren Rechte der Arbeitnehmer aus §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 eingegriffen wird (BAG 17.11.2009, NZA 2010, 1020).
- LAG München, 23.03.2023 - 3 Sa 497/22
Gesetzlicher Urlaub, Übertragung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht München hat die Beklagte durch Urteil vom 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22 - verurteilt, dem Urlaubskonto des Klägers acht Tage gesetzlichen Urlaub gutzuschreiben, und die Klage im Übrigen abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22 - abzuändern und die Klage abzuweisen.