Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beantragung der Auflösung des Betriebsrates wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten durch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft
- arbeitsrechtsiegen.de
Betriebsratsauflösung - grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lto.de (Kurzinformation)
Antrag der IG Metall - Betriebsrat der Firma Kärcher aufgelöst
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Betriebsrat der Fa. Kärcher aufgelöst
- betriebsrat.de (Pressebericht, 25.07.2013)
Streit zwischen Kärcher-Betriebsrat und IG Metall: Gericht löst Betriebsrat auf
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Arbeitsgericht Stuttgart löst Betriebsrat der Firma Kärcher wegen grober Pflichtverletzungen auf
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Betriebsratsauflösung wegen grober Pflichtverletzung
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebsrat kann wegen grober Pflichtverletzung aufgelöst werden
- juve.de (Kurzinformation)
Betriebsratsauflösung: IG Metall setzt sich bei Kärcher durch
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsgericht Stuttgart löst Betriebsrat der Firma Kärcher wegen grober Pflichtverletzungen auf - Pflichten aus Betriebsverfassungsgesetz grob verletzt
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13
- LAG Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 6 TaBV 5/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92
Betriebsrat: Auflösung
Auszug aus ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13
Unerheblich ist, ob ein Mitglied des Betriebsrates der Gewerkschaft angehört, da das Antragsrecht nach § 23 Absatz 1 BetrVG der Einhaltung bzw. der Wiederherstellung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung dient, unabhängig davon, ob es sich bei den Betriebsratsmitgliedern um Gewerkschaftsangehörige handelt oder nicht (BAG, Beschluss vom 22.06.1993 - 1 ABR 62/92).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 - zitiert nach beck-online), von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung hat, handelt es sich bei dem Begriff der "groben Pflichtverletzung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der den Tatsacheninstanzen einen Beurteilungsspielraum lässt (BAG, Beschluss vom 21.2. 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).
- BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens …
Auszug aus ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 - zitiert nach beck-online), von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung hat, handelt es sich bei dem Begriff der "groben Pflichtverletzung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der den Tatsacheninstanzen einen Beurteilungsspielraum lässt (BAG, Beschluss vom 21.2. 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).Ob der Verstoß grob ist, richtet sich danach, ob die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; Beschluss vom 21.2. 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
Vergütung - Betriebsversammlung
Auszug aus ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13
Die Betriebsversammlung, auch in der Form von Abteilungsversammlungen, ist Organ des Betriebsverfassungsrechts (vgl. BAG v. 27.5.1982, AP BetrVG 1972 § 42 Nr. 3 v.; 5.5.1987, AP BetrVG 1972 § 44 Nr. 4;… Fitting, BetrVG § 42 Rn. 9).
- BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54
Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober …
Auszug aus ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13
Ob der Verstoß grob ist, richtet sich danach, ob die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; Beschluss vom 21.2. 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972). - BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 28/80
Betriebsversammlungen - Auslandsbezug
Auszug aus ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13
Die Betriebsversammlung, auch in der Form von Abteilungsversammlungen, ist Organ des Betriebsverfassungsrechts (vgl. BAG v. 27.5.1982, AP BetrVG 1972 § 42 Nr. 3 v.; 5.5.1987, AP BetrVG 1972 § 44 Nr. 4;… Fitting, BetrVG § 42 Rn. 9). - BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 29/87
Abhalten einer Betriebsversammlung einer Großbäckerei während der Arbeitszeiten …
Auszug aus ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13
Entscheidend ist allein, den Zeitpunkt für eine Versammlung so zu wählen, dass der überwiegende Teil der Belegschaft an ihr während seiner persönlichen Arbeitszeit teilnehmen kann (ebenso BAG 27.11.1987, AP BetrVG 1972 § 44 Nr. 7; siehe auch Richardi, BetrVG § 44, 13. Auflage 2012, Rn 4-7). - ArbG Wetzlar, 22.09.1992 - 1 BV 10/92
Auszug aus ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13
aa) Die Pflichtverletzungen sind objektiv erheblich (zum Nicht-Einberufen von Betriebsversammlungen so auch ArbG Wetzlar, Beschluss vom 22.9.1992, 1 BV 10/92, BB 1992, 2216f.; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 24.8.1959 - 6 BV TA 9/59, DB 1959, 1227).
- LAG Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 6 TaBV 5/13
Auflösung des Betriebrats - im Betrieb vertretene Gewerkschaft - …
Die Beschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.07.2013, Az. 22 BV 13/13, werden zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.07.2013, Az 22 BV 13/13, abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.