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ArbG Frankfurt/Main, 09.12.2010 - 11 Ca 494/10 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 11 Ca 494/10 (https://dejure.org/2010,58210)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 09.12.2010 - 11 Ca 494/10
- LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 506/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 506/11
Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2010 - 11 Ca 494/10 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 09. Dezember 2010 - 11 Ca 494/10 - abzuändern und 1. die Klage abzuweisen; 2. auf die Widerklage den Kläger zu verurteilen, an sie 3.868,70 EUR netto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Mai 2010 zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2010 - 11 Ca 494/10 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.