Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2325
BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 (https://dejure.org/2001,2325)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 (https://dejure.org/2001,2325)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 (https://dejure.org/2001,2325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist - Klagefrist - schriftliche Ablehnung der Erfüllung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entgelt aus Annahmeverzug; Auswirkungen einer Kündigungsschutzklage auf den Verfall von Entgeltansprüchen; Voraussetzungen einer schriftlichen Ablehnung einer erhobenen Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist; Klagefrist; schriftliche Ablehnung der Erfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 816 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Dabei wird nicht zwischen Klauseln, die eine formlose Geltendmachung erfordern und Klauseln, die eine schriftliche Zahlungsaufforderung vorsehen, unterschieden (vgl. BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93 mwN; 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 27).

    Sie ist zum einen Prozeßhandlung mit der Wirkung des § 4 Satz 1 KSchG; zum anderen ist sie eine - zulässige - Modalität der schriftlichen Geltendmachung der vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängigen Lohnansprüche (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - aaO).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Ebenso ist für eine Tarifklausel entschieden worden, nach der Ansprüche "schriftlich beim Arbeitgeber und, wenn diese erfolglos bleibt, innerhalb der vorgesehenen Fristen durch Klageerhebung" geltend zu machen sind (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210).

    e) Dem entspricht es, daß - wie der Zweite Senat im Urteil vom 4. Dezember 1997 (- 2 AZR 809/96 - aaO) zu Recht angenommen hat - im Klageabweisungsantrag allenfalls eine "konkludente" Ablehnung der Zahlungsansprüche liegt.

  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Insoweit gilt nichts anderes als für eine Klagefrist, deren Lauf erst mit einer "ausdrücklichen" Ablehnung der Arbeitnehmeransprüche beginnen soll (vgl. hierzu BAG 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152).

    Das hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - aaO) zu Recht ausgeführt.

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Eines ausdrücklichen oder wörtlichen Arbeitsangebots des Klägers bedurfte es nicht (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329).
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Dieses Ziel ist dem Arbeitgeber auch regelmäßig erkennbar (vgl. auch BAG 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 111 mwN).
  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Das ist für eine Tarifklausel angenommen worden, die den Fristbeginn an die formlose Ablehnung des Arbeitgebers knüpft (BAG 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 - BAGE 46, 359).
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch -

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    a) Das Bundesarbeitsgericht geht in ständigen Rechtsprechung davon aus, daß eine Kündigungsschutzklage regelmäßig geeignet ist, den Verfall der Entgeltansprüche zu verhindern, die von dem Ausgang des Kündigungsschutzrechtsstreits abhängen (BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - BAGE 24, 116).
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Dabei wird nicht zwischen Klauseln, die eine formlose Geltendmachung erfordern und Klauseln, die eine schriftliche Zahlungsaufforderung vorsehen, unterschieden (vgl. BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93 mwN; 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2000 - 16 Sa 19/00

    Tarifliche Ausschlußklausel - § 24 Ziffer 4 MTV Groß- und Außenhandel

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2000 - 16 Sa 19/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 373/86

    Verfall eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen Versäumung einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
    Der von ihr herangezogenen Entscheidung vom 21. Mai 1987 (- 2 AZR 373/86 - nv.) liegt eine Verfallklausel zugrunde, die den Beginn der Klagefrist an eine formlose Ablehnung knüpft.
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage werden diese Ansprüche wirksam außergerichtlich geltend gemacht (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 145; 24. August 1999 - 9 AZR 529/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 14 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 5).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Eine ausdrückliche schriftliche Ablehnungserklärung ist nicht erforderlich, wenn die Verfallklausel nur eine schriftliche Ablehnung verlangt (Bestätigung von BAG 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, zu B II 2 b der Gründe; Aufgabe von BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145).

    Dabei wird nicht zwischen formlosem und schriftlichem Verlangen unterschieden (BAG 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP BGB § 615 Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 88, zu B II 2 a der Gründe; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 93, zu B II 2 a aa der Gründe; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145, zu II 1 a der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168, zu 6 der Gründe).

    Soweit der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11. Dezember 2001 (- 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145) die Auffassung vertreten hat, durch den Klageabweisungsantrag des Arbeitgebers im Kündigungsrechtsstreit werde bei einer zweistufigen Ausschlussfrist die Klagefrist nicht in Lauf gesetzt, wenn hierfür die schriftliche Ablehnung der Ansprüche wegen Annahmeverzugs erforderlich sei, wird hieran nicht festgehalten.

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Im Urteil vom 11. Dezember 2001 (- 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 145) hat der Neunte Senat lediglich die §§ 133, 153 BGB auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen angewendet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 368/07

    Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform -

    Während noch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - die Auffassung vertreten habe, dass eine schriftliche Ablehnungserklärung im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist voraussetze, dass der Arbeitgeber die Annahmeverzugslohnansprüche gesondert schriftlich und missverständlich zurückweise, habe der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts sich der älteren Rechtssprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 - angeschlossen.

    Im Übrigen stünde die von ihm vertretende Rechtsansicht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 -.

    Soweit der Kläger auf die Rechtssprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - (vgl. EzA Nr. 145 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) verweist und die Rechtsauffassung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - (vgl. AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) in Frage stellt, folgt die Kammer dieser Rechtsauffassung des Klägers nicht.

    Unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts und zwar sowohl des 5. Senats vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - als auch des 9. Senats vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - beinhaltet die Kündigungsschutzklage die wirksame Geltendmachung von Ansprüchen aus Annahmeverzug, also vorliegend die Wahrung der Ausschlussfrist des § 15 1. Absatz MTV Feinkeramikindustrie.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 367/07

    Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform -

    Während noch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - die Auffassung vertreten habe, dass eine schriftliche Ablehnungserklärung im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist voraussetze, dass der Arbeitgeber die Annahmeverzugslohnansprüche gesondert schriftlich und missverständlich zurückweise, habe der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts sich der älteren Rechtssprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 - angeschlossen.

    Im Übrigen stünde die von ihm vertretende Rechtsansicht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 -.

    Soweit der Kläger auf die Rechtssprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - (vgl. EzA Nr. 145 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) verweist und die Rechtsauffassung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - (vgl. AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) in Frage stellt, folgt die Kammer dieser Rechtsauffassung des Klägers nicht.

    Unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts und zwar sowohl des 5. Senats vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - als auch des 9. Senats vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - beinhaltet die Kündigungsschutzklage die wirksame Geltendmachung von Ansprüchen aus Annahmeverzug, also vorliegend die Wahrung der Ausschlussfrist des § 15 1. Absatz MTV Feinkeramikindustrie.

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich geeignet, die in Ausschlussfristenregelungen vorgesehene schriftliche außergerichtliche Geltendmachung zu erfüllen, soweit Ansprüche betroffen sind, die vom Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens abhängen (vgl. nur 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145 mwN).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich geeignet, die in Ausschlussfristenregelungen vorgesehene außergerichtliche Geltendmachung zu erfüllen, soweit Ansprüche betroffen sind, die vom Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens abhängen (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 168/08 - Rn. 17, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 195; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 24, BAGE 116, 307; 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu III 1 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 6 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - zu II 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 479/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung, Ausschlussfristen

    Mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage werden diese Ansprüche wirksam außergerichtlich geltend gemacht (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 145; 24. August 1999 - 9 AZR 529/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 14 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 5).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

    Sie ist zum einen Prozeßhandlung mit der Wirkung des § 4 Satz 1 KSchG; zum anderen ist sie eine zulässige Modalität der schriftlichen Geltendmachung der vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängigen Lohnansprüche (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 145; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93).
  • LAG Köln, 07.05.2007 - 2 Sa 69/07

    Zweistufige Verfallsfrist; Aussetzung

    Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass die erste Stufe der Verfallfrist, die Geltendmachung gegenüber dem Vertragspartner in der Erhebung der Kündigungsschutzklage liegt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z. B. BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2004 - 15 Sa 15/04

    Fälligkeit des dem Handlungshelfer zukommenden Gehalts (§64 Satz 1 HGB);

  • LAG Köln, 05.12.2007 - 8 Sa 1073/07

    Annahmeverzugsanspruch nach außerordentlicher Kündigung; Wahrung tariflicher

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2005 - 12 Sa 219/05

    Anspruchsverfall nach § 22 des (allgemeinverbindlichen) RTV-Gebäudereinigung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06

    Ausschlussfrist: Dreimonatige Frist für die gerichtliche Geltendmachung eines

  • LAG Berlin, 18.03.2004 - 10 Sa 2540/03

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach Ausspruch der Kündigung; Bestimmung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht