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   BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06   

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BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06 (https://dejure.org/2007,1458)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 AZR 636/06 (https://dejure.org/2007,1458)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 (https://dejure.org/2007,1458)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von außerhalb einer Vereinbarung liegenden Umständen bei Möglichkeit eines Rückschlusses auf den Sinngehalt einer Erklärung; Vorbeugung von Entwertung einer Versorgung durch Erstreckung einer Wertsicherungsklausel auf eine Anwartschaft; Auslegung eines ...

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157; ZPO § 286
    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Wertsicherungsklausel: Maßgeblichkeit des wirklichen Willens der Parteien ? Nachgeordnete Bedeutung des Wortlauts und anderweitiger Interpretationen des Vertrags ? Anforderungen an die Darlegungslast des Anspruchstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3311 (Ls.)
  • DB 2008, 765
  • NZA-RR 2008, 457
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Damit hat er Tatsachen dargelegt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - NJW 2005, 2710, zu II 2 a der Gründe).

    Der Kläger hat seine Behauptungen vorliegend zudem nicht aufs Geratewohl gemacht, also nicht gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt (BGH 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - aaO, zu II 2 a der Gründe); er hat sich gerade nicht auf die Behauptung der inneren Tatsache beschränkt, sondern auch weitere äußere Tatsachen ausgeführt, aus denen er den Schluss auf das Vorhandensein des tatsächlichen Willens auf der Beklagtenseite ableitete.

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06

    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Das Landesarbeitsgericht wird ferner zu berücksichtigen haben, dass es dem Tatrichter nicht verwehrt ist, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier eines übereinstimmenden Parteiwillens dahin, dass auch die Anwartschaften von der Wertsicherungsklausel erfasst sein sollten - auf Grund unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen und auf die Erhebung eines Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (vgl. BGH 9. Juli 2007 - II ZR 222/06 - NJW 2007, 3067, zu [2] der Gründe).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Zwar kann das nachträgliche Verhalten von Vertragsparteien den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten enthalten kann (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - WM 1988, 1599, zu 2 b der Gründe; 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - WM 1997, 2305, zu II 3 b der Gründe; 26. November 1997 - XII ZR 308/95 - NJW-RR 1998, 801, zu II 5 der Gründe).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Zwar kann das nachträgliche Verhalten von Vertragsparteien den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten enthalten kann (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - WM 1988, 1599, zu 2 b der Gründe; 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - WM 1997, 2305, zu II 3 b der Gründe; 26. November 1997 - XII ZR 308/95 - NJW-RR 1998, 801, zu II 5 der Gründe).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Zwar kann das nachträgliche Verhalten von Vertragsparteien den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten enthalten kann (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - WM 1988, 1599, zu 2 b der Gründe; 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - WM 1997, 2305, zu II 3 b der Gründe; 26. November 1997 - XII ZR 308/95 - NJW-RR 1998, 801, zu II 5 der Gründe).
  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76

    Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Anpassung vertraglicher

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Eine solche Auslegungsregel folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1977 (- II ZR 44/76 - AP BGB § 242 Ruhegehalt - Geldentwertung Nr. 8).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BGH 13. August 1996 - XI ZR 218/95 - NJW-RR 1996, 1458, zu II 1 der Gründe; 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - NJW 2002, 1038, zu II 3 b aa der Gründe; BAG 22. Oktober 1969 - 3 AZR 53/69 - BAGE 22, 169, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Zur Ermittlung des somit maßgeblichen wirklichen Willens der Parteien ist zwar vom Wortlaut des Vertrages auszugehen; allerdings sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 -mwN).
  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (ua. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
    Eine solche Formulierung in Arbeitsverträgen wäre so zu verstehen, dass sich die Anpassungsverpflichtung nicht auf Anwartschaften erstreckt (vgl. BAG 15. September 1977 - 3 AZR 654/76 - BAGE 29, 294, zu B II 2 der Gründe).
  • BGH, 13.08.1996 - XI ZR 218/95

    Erforderliche Auslegung einer Urkunde trotz an sich eindeutigen Inhalts

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 311/01

    Auslegung einer Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2004 - 7 Sa 1216/03
  • BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69

    Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2005 - 7 Sa 454/05
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    a) Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Regelung in § 1 Abs. 1 des Arbeitsvertrags um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, deren Auslegung einer umfassenden Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob eine atypische Willenserklärung vorliegt, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie methodische Regeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166; 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22) .
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Ein derartiger übereinstimmender Wille der Parteien ginge selbst einem eindeutigen Wortlaut vor (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff; MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).
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