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   BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11   

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BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11 (https://dejure.org/2013,30006)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2013 - 4 AZR 484/11 (https://dejure.org/2013,30006)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 (https://dejure.org/2013,30006)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

  • openjur.de

    Lehrereingruppierung; Fehlen einer besetzbaren Planstelle

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lehrereingruppierung - und das Fehlen einer besetzbaren Planstelle

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Lehrereingruppierung - Lehrkräfte an Gymnasien - Wahrnehmung der Funktion des Koordinators des mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 112
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04

    Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung einer

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    Eine ausdrückliche Regelung über das Entgelt für aufgabenfeldbezogene Koordinatoren an Gymnasien enthalten diese Bestimmungen jedoch genauso wenig wie eine solche für die vertretungsweise Wahrnehmung dieser oder anderer Funktionen (vgl. auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 der Gründe) .

    (2) Danach richtet sich die Eingruppierung der angestellten Lehrer in Funktionen, für die in Nr. 1 bis 8 Eingruppierungserlass NW kein Tätigkeitsmerkmal vorgesehen ist, nach der Besoldungsgruppe vergleichbarer beamteter Funktionsstelleninhaber und den dafür zu erfüllenden Voraussetzungen der beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften (vgl. auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a der Gründe; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 -) .

    Solche sind aber nur dann in die entsprechende Besoldungsgruppe eingestuft, wenn die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt sind (BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe) .

    Seine Regelungen, auch die der Nr. 10.2, dienen bereits nach der Überschrift der Gleichstellung der angestellten "Erfüller" mit den beamteten Lehrkräften (vgl. zu diesem Erlass auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe mwN) .

    (bb) Sinn und Zweck des Eingruppierungserlasses NW ist es, im Angestelltenverhältnis beschäftigten und nach ihren fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen mit Beamten gleichwertigen Lehrkräften ein in der Höhe annähernd gleiches Entgelt wie deren Besoldung für ihre Tätigkeit zu zahlen (vgl. zu diesem Erlass auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe mwN; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - zu II 3 b bb (1) der Gründe; zu vergleichbaren Regelungen ua. 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23 mwN) .

    Die Zulagenregelung baute auf der Grundnorm des § 22 BAT auf und kam nicht zur Anwendung, wenn sich die Eingruppierung des Beschäftigten nicht nach § 22 BAT iVm. der Vergütungsordnung richtete (st. Rspr., ua. BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - Rn. 10 mwN; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - zu V 2 b, c der Gründe) .

    Dies schließt eine Anwendung von § 46 BBesG bezüglich der angestellten Lehrkräfte ein (vgl. auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 b aa der Gründe) .

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    Die Vorinstanzen haben die Klage, die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (st. Rspr., ua. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 16) und für die auch hinsichtlich der Stufe das erforderliche Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO gegeben ist (ua. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 13 mwN) , zu Recht abgewiesen.

    (bb) Sinn und Zweck des Eingruppierungserlasses NW ist es, im Angestelltenverhältnis beschäftigten und nach ihren fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen mit Beamten gleichwertigen Lehrkräften ein in der Höhe annähernd gleiches Entgelt wie deren Besoldung für ihre Tätigkeit zu zahlen (vgl. zu diesem Erlass auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe mwN; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - zu II 3 b bb (1) der Gründe; zu vergleichbaren Regelungen ua. 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23 mwN) .

    Dafür müssen nicht nur die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, sondern muss auch eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (ua. BAG 26. September 2012 - 4 AZR 688/10 - Rn. 26 mwN; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 24 mwN; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 126, 149) .

    Anders als bei der sog. Tarifautomatik kommt es demgegenüber nicht auf die auszuübende und - erst recht nicht - auf die ausgeübte Tätigkeit an (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23 mwN) .

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    Eine über die "amtsgemäße Beschäftigung" hinausgehende Aufgabenerfüllung muss nicht notwendig finanziell honoriert werden (BVerwG 28. April 2005 - 2 C 29.04 -) .

    Die Zulage soll aus bereitstehenden Haushaltsmitteln bestritten werden (st. Rspr., ua. BVerwG 28. April 2011 - 2 C 30.09 - Rn. 11 f., aaO; 28. April 2005 - 2 C 29.04 -; jeweils mwN und unter Bezugnahme auf BT-Drucks 13/3994 S. 72) .

    Zu den Voraussetzungen gehört eine dem übertragenen Dienstposten kongruent zugeordnete, vakante Planstelle (BVerwG 28. April 2005 - 2 C 29.04 -) .

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    § 46 BBesG steht in systematischem Zusammenhang mit dem in § 18 BBesG statuierten Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung und knüpft an ihn an (BVerwG 28. April 2011 - 2 C 30.09 - Rn. 14 ff., BVerwGE 139, 368) .

    Die Zulage soll aus bereitstehenden Haushaltsmitteln bestritten werden (st. Rspr., ua. BVerwG 28. April 2011 - 2 C 30.09 - Rn. 11 f., aaO; 28. April 2005 - 2 C 29.04 -; jeweils mwN und unter Bezugnahme auf BT-Drucks 13/3994 S. 72) .

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    Wie auch in entsprechenden Regelwerken, beispielsweise dem der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte, sollen "Erfüller" nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als beamtete Lehrkräfte (ua. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 24, BAGE 126, 149) .

    Dafür müssen nicht nur die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, sondern muss auch eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (ua. BAG 26. September 2012 - 4 AZR 688/10 - Rn. 26 mwN; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 24 mwN; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 126, 149) .

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 203/11

    Lehrkräfte - Zulage nach § 14 TV-L

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    (1) Bereits der Wortlaut der Tarifnorm spricht eindeutig dafür (vgl. auch BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 13) .

    Ob eine vorübergehend ausgeübte Tätigkeit höherwertiger ist als eine andere, dauerhaft ausgeübte Tätigkeit, kann sachgerecht nur festgestellt werden, wenn beide Tätigkeiten nach einem einheitlichen Bewertungssystem und gleichen Eingruppierungsvorschriften beurteilt werden (vgl. auch BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 14) .

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    (2) Danach richtet sich die Eingruppierung der angestellten Lehrer in Funktionen, für die in Nr. 1 bis 8 Eingruppierungserlass NW kein Tätigkeitsmerkmal vorgesehen ist, nach der Besoldungsgruppe vergleichbarer beamteter Funktionsstelleninhaber und den dafür zu erfüllenden Voraussetzungen der beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften (vgl. auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a der Gründe; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 -) .

    (bb) Sinn und Zweck des Eingruppierungserlasses NW ist es, im Angestelltenverhältnis beschäftigten und nach ihren fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen mit Beamten gleichwertigen Lehrkräften ein in der Höhe annähernd gleiches Entgelt wie deren Besoldung für ihre Tätigkeit zu zahlen (vgl. zu diesem Erlass auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe mwN; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - zu II 3 b bb (1) der Gründe; zu vergleichbaren Regelungen ua. 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23 mwN) .

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 281/00

    Zulage für Lehrkräfte bei höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    Die Zulagenregelung baute auf der Grundnorm des § 22 BAT auf und kam nicht zur Anwendung, wenn sich die Eingruppierung des Beschäftigten nicht nach § 22 BAT iVm. der Vergütungsordnung richtete (st. Rspr., ua. BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - Rn. 10 mwN; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - zu V 2 b, c der Gründe) .
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 688/10

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Brand- und Zivilschutz

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    Dafür müssen nicht nur die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, sondern muss auch eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (ua. BAG 26. September 2012 - 4 AZR 688/10 - Rn. 26 mwN; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 24 mwN; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 126, 149) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11
    Die Vorinstanzen haben die Klage, die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (st. Rspr., ua. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 16) und für die auch hinsichtlich der Stufe das erforderliche Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO gegeben ist (ua. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 13 mwN) , zu Recht abgewiesen.
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule

  • LAG Hamm, 29.03.2011 - 12 Sa 1925/10

    Eingruppierung eines angestellten Lehrers bei vorübergehender Übertragung

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 685/07

    Eingruppierung einer Fachberaterin an einer Förderschule

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92

    Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

    So kann keine Höhergruppierung erfolgen, wenn es an einer zugeordneten und besetzbaren Planstelle mangelt, deren Besoldung der begehrten Entgeltgruppe entspricht (vgl. zum Eingruppierungserlass NW BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 28) .

    Dies ist sachgerecht, weil angestellte und beamtete Lehrkräfte oft nebeneinander an derselben Schule und zumeist unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 26; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23) .

  • BAG, 25.05.2022 - 4 AZR 331/20

    Höhergruppierung einer Lehrkraft

    Dieser dient - ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen in den Eingruppierungsrichtlinien (dazu etwa BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 21, 26 mwN) und in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrags Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991 (vgl. nur BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1055/12 - Rn. 31 mwN) - der Gleichbehandlung von tarifbeschäftigten und beamteten Lehrkräften.

    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstands sachgerecht, dass in einem Arbeitsverhältnis stehende und beamtete Lehrkräfte nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1055/12 - aaO; 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 26) .

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

    Dies ist sachgerecht, weil angestellte und beamtete Lehrkräfte oft nebeneinander an derselben Schule und zumeist unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 32; 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 26; 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 16; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 24, BAGE 126, 149) .

    Hierbei handelt es sich um einen Ersatz für die nicht anwendbaren Eingruppierungsregelungen des § 24 BAT-O bzw. § 14 TV-L (vgl. zu § 24 BAT-O BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - Rn. 22; 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - zu II 3 der Gründe; 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - zu I 4 der Gründe; zu § 14 TV-L BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 12; zusammenfassend BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 35 ff.) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 26 Sa 1627/18

    Anspruch eines Lehrers auf eine Amtszulage nur bei Vorliegen der in Berlin

    Eine Zulagenzahlung aus Mitteln anderer, konkreten Dienstposten zugeordneten Planstellen änderte bereits deshalb nichts an diesem Erfordernis einer entsprechenden Planstelle, weil die finanziellen Mittel dann an anderer Stelle fehlen würden, was dem Prinzip der Kostenneutralität widerspräche (vgl. dazu auch BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11, Rn. 50 f.).(Rn.33).

    Zu den Voraussetzungen gehört eine dem übertragenen Dienstposten kongruent zugeordnete, vakante Planstelle (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11, Rn. 49; BVerwG 28. April 2005 - 2 C 29.04).

    Entgegen der Auffassung des Klägers änderte im Übrigen eine Zulagenzahlung aus Mitteln anderer, konkreten Dienstposten zugeordneten Planstellen bereits deshalb nichts an diesem Erfordernis einer entsprechenden Planstelle, weil die finanziellen Mittel dann an anderer Stelle fehlen würden, was dem Prinzip der Kostenneutralität widerspräche (vgl. dazu auch BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11, Rn. 50 f.).

  • LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16

    Eingruppierung

    Das Bundesarbeitsgericht stellt im Urteil vom 16.05.2013 (4 AZR 484/11 Randziffer 12) darauf ab, ob besondere Tätigkeitsmerkmale tariflich vereinbart worden sind.
  • OVG Thüringen, 20.08.2018 - 2 KO 301/16

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens - hier

    Zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten gehören nicht tarifbeschäftigte Lehrer, auf deren Arbeitsverhältnis der nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Länder fortgeltende § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrags Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991 Anwendung findet und denen eine Zulage wegen der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Fachleitertätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gemäß § 46 BBesG a. F. analog zusteht (vgl. BAG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Urteil vom 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 -, jeweils juris m. w. N.).
  • LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16

    Eingruppierung; Studienrätin im Hochschuldienst

    Das Bundesarbeitsgericht stellt im Urteil vom 16.05.2013 (4 AZR 484/11 Randziffer 12) darauf ab, ob besondere Tätigkeitsmerkmale tariflich vereinbart worden sind.
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