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   BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07   

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BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 (https://dejure.org/2008,460)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 (https://dejure.org/2008,460)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 (https://dejure.org/2008,460)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

  • openjur.de

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung von wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Vergütungsansprüchen im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die Bundesagentur durch den Arbeitnehmer; Voraussetzungen einer gewillkürten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitsnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

  • Betriebs-Berater

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

  • hensche.de

    Prozessstandschaft, Vergütung

  • Betriebs-Berater

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur für Arbeit

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 615; ; SGB III § 143 Abs. 3; ; SGB X § 115 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur für Arbeit

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

  • hensche.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2008

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer ist befugt für die Bundesagentur für Arbeit Prozess gegen seinen Arbeitgeber zu führen - BAG zur Prozessführungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Übergegangene Vergütungsansprüche können für die BA mit eingeklagt werden

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 205
  • NJW 2008, 2204
  • MDR 2008, 923
  • NZA 2008, 900
  • NZA 2009, 63
  • NZA 2009, 85
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 79/87
    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Zum anderen hat das Bundessozialgericht für die auf Grund einer Gleichwohlgewährung übergegangenen Ansprüche die Erteilung einer Einziehungsermächtigung gebilligt (29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 - BSGE 64, 199, 201).

    Die Bundesagentur ist aber nicht verpflichtet, die nach § 115 Abs. 1 SGB X übergegangene Vergütungsforderung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (BSG 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - aaO; 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 - BSGE 64, 199, 200; Henke in Eicher/Schlegel SGB III Stand Februar 2008 § 143 Rn. 148 - 150 mwN).

    Die Zahlung der Vergütung an die Bundesagentur für Arbeit kommt ihm zugute, denn sie führt zu einer Verlängerung des Bezugszeitraums für das Arbeitslosengeld bzw. zu einem früheren oder längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld bei erneuter Arbeitslosigkeit und damit zu einer Verbesserung seiner Rechtsstellung (vgl. ausdrücklich BSG 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 -, BSGE 64, 199, 200 f.).

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Die Ermächtigung ist unwirksam, wenn eine Abtretung der geltend gemachten Forderung an den Kläger unzulässig ist und eine Einziehungsermächtigung dem Zweck des Abtretungsverbots widerspricht (BGH 2. Dezember 2003 - VI ZR 243/02 - NJW-RR 2004, 595, 597 mwN).

    Sie ist anders als der Rentenversicherungsträger im Falle des § 119 SGB X (vgl. BGH 2. Dezember 2003 - VI ZR 243/02 - NJW-RR 2004, 595) nicht Treuhänder des Leistungsempfängers.

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Eine Rückforderung des Arbeitslosengelds durch die Bundesagentur ist grundsätzlich ausgeschlossen (BSG 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 - SozR 2. Folge 4100 § 117 AFG Nr. 26; 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 331).

    Allerdings entfällt die Minderung aus Billigkeitsgründen in dem Umfang, in dem die Bundesagentur für Arbeit Zahlungen des Arbeitgebers erhält (BSG 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 332; 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85 - BSGE 60, 168, 173 f.; Valgolio in Hauck/Noftz SGB III Stand März 2008 § 143 Rn. 63).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99

    Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Prozessführenden günstig beeinflusst (BGH 3. April 2003 - IX ZR 287/99 - WM 2003, 969, 970).
  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - BAGE 100, 369, 375; BGH 15. Mai 2003 - IX ZR 218/02 - WM 2003, 1367).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00

    Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - BAGE 100, 369, 375; BGH 15. Mai 2003 - IX ZR 218/02 - WM 2003, 1367).
  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Zwar hat der Bundesgerichtshof hier ein Abtretungsverbot angenommen, wenn Sozialleistungsträger die Beitreibung übergegangener Unterhaltsansprüche auf die Unterhaltsberechtigten zurückverlagern wollen (3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - NJW 1996, 3273, 3274 ff. mwN; 3. Juli 1996 - XII ZR 101/95 - NJW-RR 1996, 1345).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Allerdings entfällt die Minderung aus Billigkeitsgründen in dem Umfang, in dem die Bundesagentur für Arbeit Zahlungen des Arbeitgebers erhält (BSG 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 332; 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85 - BSGE 60, 168, 173 f.; Valgolio in Hauck/Noftz SGB III Stand März 2008 § 143 Rn. 63).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Eine Rückforderung des Arbeitslosengelds durch die Bundesagentur ist grundsätzlich ausgeschlossen (BSG 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 - SozR 2. Folge 4100 § 117 AFG Nr. 26; 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 331).
  • BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    a) Die Beklagte kann sich auf die Ausschlussfristen des § 21 Abs. 1 RTV nicht berufen, da sie gegenüber dem Kläger mit Schreiben vom 2. Dezember 2003 auf die Geltendmachung der tariflichen Ausschlussfrist verzichtet hat, soweit die Ansprüche an diesem Tag noch nicht verfallen waren (vgl. schon BAG 22. Dezember 1971 - 1 AZR 180/71 - BAGE 24, 84, 89 f.).
  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 101/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die vor Rechtshängigkeit der Klage auf

  • LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 250/06

    Bestehen eines Anspruchs auf restliche Vergütung aus einem beendeten

  • LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 258/06

    Bestehen eines Anspruchs auf restliche Vergütung aus einem beendeten

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10, BAGE 126, 205; 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 100, 369).

    Der Arbeitnehmer kann zwar grundsätzlich Vergütungsansprüche, die wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die Bundesagentur geltend machen (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 11, aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe -

    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 ff.; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10 m.w.N.; Zöller/Althammer a.a.O. § 50 Rn. 40 f.).

    (a) Die Prozessführungsermächtigung kann nach Klageerhebung erfolgen und wirkt bei offengelegter Prozessstandschaft auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10; 23. September 2008 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14) .

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

    Ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Prozessführenden günstig beeinflusst (Senat 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10 mwN, AP SGB X § 115 Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 24).

    Die Rückabtretung des übergegangenen Vergütungsanspruchs wurde nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen und führt auch nicht zu einer Veränderung des Inhalts des arbeitsrechtlichen Anspruchs iSv. § 399 BGB (vgl. näher Senat 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 13 f. mwN, AP SGB X § 115 Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 24).

    Der Forderungsübergang erfolgt allein im Interesse der Versicherung (vgl. näher Senat 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 16 mwN, AP SGB X § 115 Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 24).

    Darüber hinaus hat der Senat die Kündigungsschutzklage als ausreichend für die Wahrung einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten zweistufigen Ausschlussfrist angesehen (19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 22 f., AP SGB X § 115 Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 24).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2009 - 2 Sa 132/09

    Europarechtswidrige Kündigungsfrist

    Der Arbeitnehmer kann Vergütungsansprüche, die wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die Bundesagentur geltend machen (BAG vom 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 Sa 436/07

    Prozessstandschaft (gewillkürte), Prozessführungsbefugnis, Bundesagentur für

    Das gilt auch für Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers, wenn sie wegen Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind (BAG 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 - Pressemitteilung Nr. 25/08).

    Die Bundesagentur für Arbeit konnte ihre Zustimmung zu einer gerichtlichen Geltendmachung durch den Kläger auch noch nach Klageerhebung wirksam erteilen (BAG 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 - a. a. O.).

  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07

    Ausschlussfristen - gerichtliche Geltendmachung

    Ob und inwieweit die Klägerin die auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Anspruchsteile wirksam geltend gemacht hat (vgl. neuerdings Senat 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - NJW 2008, 2204), bedarf keiner Entscheidung.
  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit

    Zwar wird dann eine Ausnahme angenommen, in der das bloße Erheben einer nicht gebührenrechtlichen Einwendung nicht genügt, um eine Festsetzung der Vergütung im vereinfachten Verfahren nach § 11 RVG zu verhindern, wenn die Geltendmachung der Einwendung offensichtlich haltlos ist, insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt für eine nicht gebührenrechtliche Einwendung erfolgt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2007, a.a.O.; Hartmann, a.a.O, § 11 RVG Rdnr. 50 und 57; OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 1 O 13/16 -, NJW 2008, 2204).
  • LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22

    Kündigung; stellvertretender Datenschutzbeauftragter

    Es wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 - hingewiesen.
  • LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 107/09

    Minderung der Anspruchsdauer nach Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld -

    Und das, obwohl die Beklagte in anderen Fällen, nachweislich die betroffenen Arbeitslosen zur Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber bevollmächtigt hat und eine solche Ermächtigung auch möglich und wirksam ist, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt (vgl. Urteile vom 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - und vom 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 -, beide in juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10

    Drittschuldnerklage - Klage auf Zahlung der rückständigen gepfändeten Beträge aus

    Die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10, BAGE 126, 205).
  • LAG Hamm, 16.01.2013 - 2 Sa 1150/11

    Auslegung Arbeitsvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 5 Sa 7/14

    Annahmeverzug - Forderungsübergang

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 22 U 49/11

    Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit;

  • BSG, 12.03.2012 - B 11 AL 107/11 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - L 2 AL 79/08

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bei dessen Gleichwohlgewährung

  • LAG Köln, 31.03.2009 - 3 Ta 43/09

    PKH; Entgeltfortzahlung; Bundesangentur für Arbeit; Prozessstandschaft;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2023 - 5 Sa 313/22

    Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung, gewillkürte Prozessstandschaft

  • ArbG Nürnberg, 30.11.2016 - 2 Ca 2426/16

    Erfolgloser Antrag auf Annahmeverzugslohn

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