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   BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11   

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BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11 (https://dejure.org/2013,42270)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 4 AZR 590/11 (https://dejure.org/2013,42270)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 (https://dejure.org/2013,42270)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 351
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    Nach den Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT kamen bei den Lehrkräften deshalb weder die Regelungen der §§ 22 bis 24 BAT (siehe jetzt § 12 Abs. 1 TV-L) noch die Anlage 1a zum BAT zur Anwendung (BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23) .

    Dem stand bereits der Ausschluss der Eingruppierungsregelungen nach der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT entgegen (BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -; 4. April 2001 - 4 AZR 194/00 -; ebenso für § 24 BAT: 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 -) .

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    Nach den Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT kamen bei den Lehrkräften deshalb weder die Regelungen der §§ 22 bis 24 BAT (siehe jetzt § 12 Abs. 1 TV-L) noch die Anlage 1a zum BAT zur Anwendung (BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23) .

    Mit dem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht korrespondiert dabei sowohl eine vollständige Vertragskontrolle nach §§ 305 ff. BGB als auch eine gerichtliche Billigkeitskontrolle nach §§ 315 ff. BGB (BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23; 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 -) .

  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    Der Begriff "mehrjährige Bewährung" ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zB BAG 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 -) und nach übereinstimmender Auffassung der Tarifvertragsparteien (so Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT VergO BL Stand August 2008 Anlage 1a Teil I Allg. Teil Erl. 10) bereits durch eine mindestens zweijährige Bewährung erfüllt.
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    Es ist bei Eingruppierungsfeststellungsklagen, die die Vergangenheit betreffen, in der Regel gegeben, wenn von der begehrten Feststellung Rechte oder Ansprüche des Klägers abhängen (vgl. zB BAG 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224) .
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, dass tarifliche Regelungen, die einzelvertraglich vereinbarte Entgeltbestandteile der Verfügung der Arbeitsvertragsparteien entziehen, in unzulässiger Weise in deren Vertragsbeziehungen eingreifen (zB BAG 26. August 2009 - 4 AZR 294/08 - Rn. 49; 16. Juni 2004 - 4 AZR 408/03 - BAGE 111, 108; grdl.
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, dass tarifliche Regelungen, die einzelvertraglich vereinbarte Entgeltbestandteile der Verfügung der Arbeitsvertragsparteien entziehen, in unzulässiger Weise in deren Vertragsbeziehungen eingreifen (zB BAG 26. August 2009 - 4 AZR 294/08 - Rn. 49; 16. Juni 2004 - 4 AZR 408/03 - BAGE 111, 108; grdl.
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    Die Klage ist nach der gebotenen Auslegung als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung (vgl. nur BAG 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13 mwN; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu I 1 der Gründe) zulässig.
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    bb) Eine beiderseitige Tarifgebundenheit von öffentlichem Arbeitgeber und Lehrkraft ist für die Eingruppierung ebenso ohne Bedeutung wie eine arbeitsvertragliche Verweisung auf den BAT (BAG 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 -) oder den TV-L. Die Zuordnung der Tätigkeit einer Lehrkraft zu einem bestimmten Tätigkeitsmerkmal war und ist allein in außertariflichen Regelungen festgehalten, die nur dann auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, wenn sie arbeitsvertraglich vereinbart sind.
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 447/01

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    Die Klage ist nach der gebotenen Auslegung als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung (vgl. nur BAG 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13 mwN; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu I 1 der Gründe) zulässig.
  • BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67

    Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
    14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67 - BAGE 20, 308 zur sog. Effektivklausel) .
  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 281/00

    Zulage für Lehrkräfte bei höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 203/11

    Lehrkräfte - Zulage nach § 14 TV-L

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer -

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 194/00

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin an Grund- und Hauptschulen - Auslegung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 10 Sa 15/11

    Eingruppierung von Lehrern - Verweis auf die Lehrerrichtlinien der TdL im

  • BAG, 25.11.1970 - 4 AZR 69/69

    Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes - Runderlasse - Privatrechtlicher Anspruch

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94

    Eingruppierung von Lehrern: Bewährungsaufstieg

  • BAG, 13.01.1987 - 4 AZN 370/86

    Rechtsnatur von Eingruppierungsrichtlinien - Fehlerhafte Auslegung der

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    a) Der Eingruppierungserlass unterliegt zwar der Vertragskontrolle nach §§ 305 ff. BGB (vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 30; 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 38, BAGE 144, 351) .

    d) Es kann hier dahinstehen, ob die Bestimmung der Eingruppierung durch das beklagte Land im Wege des Eingruppierungserlasses noch einer Ausübungskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB zu unterziehen ist (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11  - Rn. 38 mwN, BAGE 144, 351 ; 7. Mai 2008 -  4 AZR 299/07  - Rn. 23 ) .

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    a) Die Richtlinien unterliegen der Vertragskontrolle nach §§ 305 ff. BGB (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 38, BAGE 144, 351; Schlewing in Groeger Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2. Aufl. Teil 7 Rn. 270) .

    b) Es kann hier dahinstehen, ob neben der Vertragskontrolle nach §§ 305 ff. BGB noch eine Ausübungskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB vorzunehmen ist (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 38 mwN, BAGE 144, 351; 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 23) .

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

    Dies kommt nunmehr in Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der seit 1. Januar 2012 geltenden Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) zum Ausdruck (vgl. zusammenfassend zur Lehrervergütung BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 19 f. mwN; Zimmerling öAT 2013, 202) .

    Die Tarifvertragsparteien erzielten bislang keine Einigkeit über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte (zur Problematik der Reichweite der tariflichen Regelungsmacht vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 38) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2014 - 2 Sa 70/14

    Eingruppierung - Heimerzieher - Erziehertrainer - Lehrerrichtlinien der TdL

    An deren Stelle traten über eine entsprechende einzelvertragliche Bezugnahme die jeweiligen vergütungsrechtlichen Landesregelungen, wie z. B. die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte ( BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 20, BAGE 144, 351 ).

    Für deren Eingruppierung erklären sie sich damit selbst nach wie vor als "unzuständig" ( BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 32, BAGE 144, 351 ).

    Die neu gefassten Lehrer-Richtlinien der TdL, die nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung der TdL vom 19./20. Dezember 2011 zum 01. Januar 2012 in Kraft getreten sind, orientieren sich zwar nicht mehr am Vergütungsgruppensystem des BAT, sondern am Entgeltgruppensystem des TV-L, sind aber wieder als eine eigenständige Vergütungsordnung ausgestaltet worden ( BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 34, BAGE 144, 351 ).

    Fehlt es an einer solchen arbeitsvertraglichen Verweisung, bleiben die Lehrer-Richtlinien der TdL ohne Bedeutung für das Arbeitsverhältnis ( BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 21, BAGE 144, 351 ).

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 502/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

    Für die nach dem 1. Oktober 2005 eingestellten Beschäftigten ist die Entgeltgruppe mit der erstmaligen (und insoweit eigentlich "einmaligen") Zuordnung der ermittelten BAT-Vergütungsgruppe zur TVöD-Entgeltgruppe festgeschrieben (vgl. zur Abschaffung der Bewährungsaufstiege im Bereich TdL BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 26, BAGE 144, 351) .
  • LAG Hamm, 24.01.2018 - 6 Sa 1435/17

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Eingruppierung einer

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter, auf ein höheres Entgelt gerichteter Ansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. BAG 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 14; 20.03.2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 15).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 503/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

    Für die nach dem 1. Oktober 2005 eingestellten Beschäftigten ist die Entgeltgruppe mit der erstmaligen (und insoweit eigentlich "einmaligen") Zuordnung der ermittelten BAT-Vergütungsgruppe zur TVöD-Entgeltgruppe festgeschrieben (vgl. zur Abschaffung der Bewährungsaufstiege im Bereich TdL BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 26, BAGE 144, 351) .
  • LAG Thüringen, 12.12.2013 - 3 TaBV 7/12

    Eingruppierung von "Mitarbeitern Reklamationsbearbeitung" in das

    Das Heraushebungsmerkmal der "Mehrjährigkeit" umfasst hierbei einen mindestens zweijährigen Zeitraum (BAG 20.03.2013 - 4 AZR 590/11 - Juris).
  • LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 716/15

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt nach dem BAT bzw. dem

    Dies ist hinsichtlich des in Rede stehenden Zeitraums- auch wegen des Stufenaufstiegs - der Fall (BAG 20. März 2013- 4 AZR 590/11 - Rn. 15, BAGE 144, 351 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 6 Sa 189/16

    Eingruppierung - Lehrer-Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

    Ist eine dynamische Verweisung vereinbart - wie in der Regel -, werden die späteren Änderungen der Lehrer-Richtlinien der TdL auch ohne eine weitere Vereinbarung unmittelbar Inhalt des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 21, mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 5 Sa 1081/20

    Eingruppierung - Dienstzuteilerin - Transparenzkontrolle einer

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2016 - 14 Ca 4636/15

    Angleichung der Vergütung an die Vergütung eines vergleichbaren Beamten bei der

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