Rechtsprechung
BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überwachung der Arbeit und der Leistung des Arbeitnehmers - Vorlage der Revisionsberichte eines Versicherungsunternehmens - Informationsrecht des Betriebsrates - Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Zustimmung des Betriebsrats
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von Unterlagen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 80 Abs. 2, § 80 Abs. 1, §§ 90, 92 Abs. 2, §§ 99, 102, 111
Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Vorlage von Revisionsberichten an den Betriebsrat vor deren Umsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.11.1986 - 2 BV 25/86
- LAG Hessen, 05.11.1987 - 12 TaBV 17/87
- BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Papierfundstellen
- NZA 1989, 929
- BB 1989, 2254
- DB 1990, 181
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz
Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972) und daran in der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 72/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten. - BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien
Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Überwachung der Arbeit und der Leistung des Arbeitnehmers kommt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nur dann in Betracht, wenn dabei technische Einrichtungen im Sinne dieser Vorschrift zur Anwendung kommen (Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1984, BAGE 47, 96 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes). - BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84
Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die …
Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972) und daran in der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 72/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten.
- BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83
Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung …
Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Wenn der Betriebsrat darauf verweist, daß in den Berichten Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter angeregt werden und er auf seine Mitbestimmungsrechte nach den §§ 96 ff. BetrVG in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsbildung verweist, so übersieht er, daß sich diese Beteiligungsrechte nur auf Berufsbildungsmaßnahmen und sonstige Bildungsmaßnahmen im Sinne von § 98 Abs. 6 BetrVG beziehen, nicht aber auf Maßnahmen, die allein der Schulung und Unterrichtung des Arbeitnehmers über seine Arbeitsaufgabe und die Art und Weise, wie er seine Tätigkeit zu verrichten hat, beziehen (Beschluß des Senats vom 5. November 1985, BAGE 50, 85 = AP Nr. 2 zu § 98 BetrVG 1972). - BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 6/83
Personalplanung - Betriebsrat - Unterrichtungspflicht - Rationalisierung
Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Dementsprechend hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 142 [BAG 19.06.1984 - 1 ABR 6/83] = AP Nr. 2 zu § 92 BetrVG 1972) auch ausgesprochen, daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat Berichte über Rationalisierungsmöglichkeiten und Möglichkeiten einer Personalreduzierung nur und erst dann vorzulegen hat, wenn seine Überlegungen das Stadium der Planung erreicht haben. - BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86
Betriebsrat - Aufkunftsanspruch
Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972) und daran in der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 72/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten. - BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 72/82
Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972) und daran in der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 72/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten.
- BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
Dies hat der Senat dahin formuliert, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats genüge (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluß vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972). - BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97
Unterrichtung des Betriebsrats über Mitarbeiterbefragung
Dies hat der Senat dahin formuliert, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats genüge (zuletzt Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - DB 1999, 910, 911, zu B II 1 der Gründe; vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe). - BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89
Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung
- LAG Hessen, 19.08.1993 - 12 TaBV 9/93
Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers in deutscher Sprache
a) Diese Bestimmung greift zugunsten des BR schon dann ein, wenn sich für ihn eine konkrete Aufgabenstellung "mit einiger Wahrscheinlichkeit" ergeben kann und zu diesem Zweck die betreffenden Unternehmens-Unterlagen überprüft werden sollen (BAG, Beschluss vom 27.06.1989 - 1 ABR 19/88 -, AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972 (zu 1 der Gründe); Beschluss vom 26.01.1988 - 1 ABR 34/86 -, AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972 (zu II 1 a aa) der Gründe); Beschluss vom 05.02.1991 - 1 ABR 24/90 -, AP Nr. 10 zu § 106 BetrVG (zu II 2 der Gründe (Bl. 3) und zu III c) der Gründe (Bl. 5)). - BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972, vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 20. September 1990 - 1 ABR 74/89 - nicht veröffentlicht).Soweit sich für den Betriebsrat jedoch Aufgaben erst dann stellen, wenn der Arbeitgeber eine Maßnahme ergreift oder plant, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen, kann der Betriebsrat die Vorlage von Unterlagen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind, auch erst dann verlangen, wenn der Arbeitgeber tätig wird (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1989, aaO und vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90
Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses
Soweit sich für den Betriebsrat jedoch Aufgaben erst dann stellen, wenn der Arbeitgeber eine Maßnahme ergreift oder plant, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslöst, kann der Betriebsrat die Vorlage von Unterlagen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind, auch erst dann verlangen, wenn der Arbeitgeber tätig wird (Beschluß des Senats vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972). - BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 41/91
Maßnahmen der Berufsbildung
Das Landesarbeitsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wonach die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrates - auch durch das Überlassen der erforderlichen Unterlagen - den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben, und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972 und Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972).Die Entscheidung des Senats vom 27. Juni 1989 (aaO), wonach der Betriebsrat die Vorlage von Unterlagen erst dann verlangen könne, wenn der Arbeitgeber tätig wird und Aufgaben des Betriebsrates auslöst, stehe daher dem Begehren des Betriebsrates nicht entgegen.
- BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90
Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber
Soweit sich für den Betriebsrat jedoch Aufgaben erst dann stellen, wenn der Arbeitgeber eine Maßnahme ergreift oder plant, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslöst, kann der Betriebsrat die Vorlage von Unterlagen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind, auch erst dann verlangen, wenn der Arbeitgeber tätig wird (Beschluß des Senats vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972). - BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89
Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln
Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972) und daran in den Entscheidungen vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972) und vom 27. Juni 1989 (- 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972) festgehalten.Insbesondere zur Wahrnehmung seiner gesetzlich normierten Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat schon dann einen Anspruch darauf, daß ihm Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wenn erst die Prüfung dieser Unterlagen ergeben kann, ob er aus eigener Initiative zur Erfüllung eben dieser Aufgaben tätig werden soll oder kann, sofern nur wahrscheinlich ist, daß die geforderten Unterlagen eine solche Prüfung überhaupt ermöglichen (Beschluß des Senats vom 27. Juni 1989, aaO).
- LAG Köln, 01.12.2010 - 9 TaBV 56/10
Umfang des Informationsanspruchs des Betriebsrats bei Einführung eines neuen …
Seine Überlegungen müssen das Stadium der Planung erreicht haben, da sich erst in diesem Moment für den Betriebsrat Aufgaben stellen, zu deren Erfüllung erforderliche Unterlagen vom Arbeitgeber vorzulegen sind (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 ;… Fitting, BetrVG, 25. Auflage, § 80 Rdn. 55).Die Ist-Bestandsanalyse beschreibt nur einen Zustand und ist damit ein Bereich, der der Beteiligung des Betriebsrats entzogen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - zu Revisions- und Inspektionsberichten).
- LAG Niedersachsen, 04.06.2007 - 12 TaBV 56/06
Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage einer Personalstatistik über den Abgleich …
- LAG München, 01.08.2002 - 3 TaBV 80/01
Auskunftsanspruch und Informationsanspruch des Betriebsrates auf Mitteilung über …
- LAG Berlin, 21.02.1991 - 7 TaBV 7/90
Kundenbefragung; Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht ; Auskunftserteilung