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   BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17   

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https://dejure.org/2018,17323
BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17 (https://dejure.org/2018,17323)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 10 AZR 295/17 (https://dejure.org/2018,17323)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 (https://dejure.org/2018,17323)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Effektive Kapitalerhöhung - kein "Verwässerungsschutz" - dividendenabhängige Tantieme

  • IWW

    § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG, § 313 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 207 Abs. 1 AktG, § 216 Abs. 3 AktG, § 186 AktG, § 186 Abs. 3 AktG, § 151 BGB, § 564 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Dividendenabhängige Tantieme; "Verwässerungsausgleich" bei effektiven Kapitalerhöhungen

  • bag-urteil.com

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich" bei effektiven Kapitalerhöhungen

  • Betriebs-Berater

    Verwässerungsausgleich bei effektiven Kapitalerhöhungen

  • rewis.io

    Effektive Kapitalerhöhung - kein "Verwässerungsschutz" - dividendenabhängige Tantieme

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Effektive Kapitalerhöhung - kein "Verwässerungsschutz"

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine analoge Anwendung des bei nominellen Kapitalerhöhungen bestehenden Verwässerungsschutzes auf effektive Kapitalerhöhungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dividendenabhängige Tantieme: Kein ?Verwässerungsausgleich? bei effektiven Kapitalerhöhungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Verwässerungsschutz für dividendenabhängige Vergütung bei effektiver Kapitalerhöhung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dividendenabhängige Tantiemen - und der "Verwässerungsausgleich" bei effektiven Kapitalerhöhungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Effektive Kapitalerhöhung - und kein Verwässerungsschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich" bei effektiven Kapitalerhöhungen ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich" bei effektiven Kapitalerhöhungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Dividendenabhängige Tantieme: Keine analoge Anwendung des Verwässerungsausgleichs auf Fälle effektiver Kapitalerhöhung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 611 Abs 1

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich" bei effektiven Kapitalerhöhungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    AktG § 216 Abs. 3 S. 1; BGB § 313
    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich" bei effektiven Kapitalerhöhungen

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Verwässerungsausgleich für dividendenabhängige Sonderrechte nach effektiver Kapitalerhöhung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3601
  • ZIP 2017, 1855
  • ZIP 2018, 1969
  • NZA 2018, 1339
  • WM 2018, 2139
  • BB 2018, 2355
  • BB 2018, 2746
  • DB 2018, 2362
  • NZG 2018, 1430
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    Der Senat hatte sich bereits selbst mit der Frage des Verwässerungsausgleichs bei dividendenabhängiger Tantieme zu beschäftigen (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - und drei weitere parallele Entscheidungen vom selben Tag) .

    Allerdings ziehen auch die Vertreter dieser Ansicht übereinstimmend keine vollständige Übernahme der schematischen Rechtsfolgen des § 216 Abs. 3 AktG in Betracht, der einen bloßen "Umbuchungsvorgang" betrifft (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d bb der Gründe) .

    Eine Regelung zugunsten Dritter etwa bei dividendenabhängigen Tantiemeansprüchen, einem Hauptanwendungsfall des für nominelle Kapitalerhöhungen geltenden § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d aa der Gründe) , sieht der Entwurf aber nicht vor.

    Während bei der nominellen Kapitalerhöhung bereits in der Gesellschaft vorhandene Werte bilanztechnisch "umdeklariert" werden (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d bb der Gründe: "Umbuchungsvorgang") , was zu einer exakt proportionalen Verwässerung im Umfang der Kapitalerhöhung führt, werden mit der Eigenkapitalverstärkung der Gesellschaft neue Betriebsmittel zugeführt, die langfristig ihre Ertragslage verbessern.

    (1) Ausgangspunkt für die Bewertung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist zunächst erneut § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG, der nicht nur den Rechtsgrund, sondern auch den Maßstab für einen möglicherweise erforderlichen Verwässerungsausgleich darstellt (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d der Gründe) .

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    aa) Weist ein vorformulierter Vertrag unter Zugrundelegung des Regelungskonzepts der Parteien eine Lücke auf, die geschlossen werden muss, um den Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, und beruht eine solche Lücke nicht auf AGB-rechtlichen Einbeziehungs- oder Inhaltskontrollschranken, ist nach allgemeiner Meinung eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig (BAG 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 35; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 39 mwN, BAGE 152, 82) .

    So sind die Vertragsparteien vor einer mit dem Grundsatz der Privatautonomie nicht zu vereinbarenden Auswahl der Möglichkeit der Lückenschließung durch das Gericht nach dessen eigenen Kriterien geschützt (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - aaO) .

  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57

    Harpen-Bonds

    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    (1) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1958 (- II ZR 4/57 - BGHZ 28, 259) beinhaltet zwar die allgemein gehaltene Aussage: "Aktienabhängige Gläubigerrechte genießen nicht immer einen Verwässerungsschutz" (zu III 4 der Gründe) .

    Das gilt umso mehr, als durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1958 (- II ZR 4/57 - BGHZ 28, 259) hervorgehoben wurde, dass aktienabhängige Gläubigerrechte nicht immer einen Verwässerungsschutz genießen, sondern dies jeweils von der inhaltlichen Ausgestaltung des infrage stehenden Gläubigerrechts abhängt.

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    aa) Weist ein vorformulierter Vertrag unter Zugrundelegung des Regelungskonzepts der Parteien eine Lücke auf, die geschlossen werden muss, um den Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, und beruht eine solche Lücke nicht auf AGB-rechtlichen Einbeziehungs- oder Inhaltskontrollschranken, ist nach allgemeiner Meinung eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig (BAG 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 35; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 39 mwN, BAGE 152, 82) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    Eine Vertragsanpassung ist jedoch auch in diesem Fall nur bei erheblichen Störungen des Äquivalenzverhältnisses in Betracht zu ziehen (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 55, BAGE 156, 157) .
  • Drs-Bund, 03.02.1962 - BT-Drs IV/171
    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    In der Gesetzesbegründung der Bundesregierung vom 3. Februar 1962 (BT-Drs. IV/171 S. 195) heißt es dazu:.
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 517/13

    Ablösung von Versorgungsregelungen - Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    Geschäftsgrundlage sind nur die nicht zum Vertragsinhalt gewordenen, bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung beruht (vgl. BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 517/13 - Rn. 66; 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 32; BGH 7. März 2013 - VII ZR 68/10 - Rn. 18, BGHZ 196, 299) .
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 513/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    Zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die vertragliche oder gesetzliche Risikoverteilung (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 513/11 - Rn. 36) .
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10

    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein

    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    Geschäftsgrundlage sind nur die nicht zum Vertragsinhalt gewordenen, bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung beruht (vgl. BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 517/13 - Rn. 66; 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 32; BGH 7. März 2013 - VII ZR 68/10 - Rn. 18, BGHZ 196, 299) .
  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Auszug aus BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17
    Geschäftsgrundlage sind nur die nicht zum Vertragsinhalt gewordenen, bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung beruht (vgl. BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 517/13 - Rn. 66; 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 32; BGH 7. März 2013 - VII ZR 68/10 - Rn. 18, BGHZ 196, 299) .
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23

    (2) Für eine analoge Anwendung der negativen Fiktionswirkung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - Rn. 23, BAGE 163, 160) .
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

    Eine solche setzt eine vom Normgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke voraus, deren Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann (vgl. nur BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - Rn. 23) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18

    Regelungsabrede - Nachwirkung

    Die analoge Anwendung einer Norm verlangt nicht nur das Vorliegen einer aufgrund konkreter Umstände positiv festzustellenden planwidrigen Lücke des Gesetzes, sondern auch, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. etwa BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - Rn. 23 mwN, BAGE 163, 160) .
  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 92/22

    Auflösungsantrag - Wahlbewerber

    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - Rn. 23, BAGE 163, 160; 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - aaO) .
  • BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19

    Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - Rn. 23 mwN, BAGE 163, 160) .

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 73; BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - aaO; 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2021 - 10 Ta 1117/21

    Aussetzung eines Parallelverfahrens in Tatsacheninstanz - Verfassungsbeschwerde

    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG vom 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17).
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