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   BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19   

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https://dejure.org/2019,17613
BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 (https://dejure.org/2019,17613)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 (https://dejure.org/2019,17613)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 (https://dejure.org/2019,17613)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - Umdeutung - Beteiligung des Personalrats - Klageantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - Umdeutung - Beteiligung des Personalrats - Klageantrag

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § 559 Abs. 1 ZPO, § 140 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 108 Abs. 2 BPersVG, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund; Interessenabwägung bei unterbliebener Information des Arbeitgebers über eine Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft; Erforderlichkeit der separaten Anhörung des Personalrats vor jeder Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung wegen einer außerdienstlichen Straftat

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - Umdeutung - Beteiligung des Personalrats - Klageantrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann man wegen fremdenfeindlichen Facebook-Posts gekündigt werden; § 626 BGB ?

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - Umdeutung - Beteiligung des Personalrats - Klageantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; außerdienstliche Straftat; Eignungsmangel; Umdeutung; Beteiligung des Personalrats; Klageantrag

  • rechtsportal.de

    Kündigung - Außerordentliche Kündigung; außerdienstliche Straftat; Eignungsmangel; Umdeutung; Beteiligung des Personalrats; Klageantrag

  • rechtsportal.de

    Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - Umdeutung - Beteiligung des Personalrats - Klageantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - und der Inhalt des Klageantrags im Kündigungsschutzverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung im öffentlichen Dienst - und ihre Umdeutung in eine ordentliche Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - wegen persönlicher Eignungsmängel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - Umdeutung - Beteiligung des Personalrats - Klageantrag

  • spiegel.de (Pressemeldung, 04.09.2019)

    LKA-Mitarbeiter darf wegen Hetze nicht fristlos gekündigt werden

  • anwalt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz rechtfertigen nicht per se eine Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen rassistischer Äußerungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines LKA-Angestellten wegen scheinbar fremdenfeindlicher Hetze nicht rechtens

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung bei Straftat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3468
  • NZA 2019, 1343
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
    c) Die Beteiligung nach § 78 Abs. 1 ThürPersVG war nicht deshalb entbehrlich, weil der Personalrat der außerordentlichen Kündigung ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hätte (vgl. dazu BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 41) .

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellt in einem solchen Fall das Erfordernis einer gesonderten Beteiligung bezogen auf die ordentliche Kündigung regelmäßig eine unnötige Förmelei dar (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 41) .

    Es sei nicht anzunehmen, dass der Personalrat der viel intensiveren personellen Maßnahme ohne Weiteres und vorbehaltlos zustimme, der "milderen" personellen Maßnahme aber die Zustimmung verweigere (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - aaO; vgl. für den Betriebsrat: BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 30, 176) .

  • LAG Thüringen, 14.11.2018 - 6 Sa 204/18

    Außerordentliche Kündigung - rassistische Äußerung auf Facebook - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 14. November 2018 - 6 Sa 204/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
    a) Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Interessenabwägung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin überprüft, ob das Berufungsgericht bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., zuletzt BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 31) .
  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
    Für sein Vorliegen trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr., zB BAG 17. März 2016 - 2 AZR 110/15 - Rn. 32) .
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
    Es sei nicht anzunehmen, dass der Personalrat der viel intensiveren personellen Maßnahme ohne Weiteres und vorbehaltlos zustimme, der "milderen" personellen Maßnahme aber die Zustimmung verweigere (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - aaO; vgl. für den Betriebsrat: BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 30, 176) .
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
    Ein gegen eine außerordentliche Kündigung gerichteter Kündigungsschutzantrag gem. § 4 Satz 1 KSchG umfasst aber regelmäßig "automatisch" auch das Begehren festzustellen, das Arbeitsverhältnis ende nicht aufgrund einer ggf. nach § 140 BGB kraft Gesetzes (dazu BAG 15. November 2001 - 2 AZR 310/00 - zu B I 1 b der Gründe) eintretenden Umdeutung der außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche.
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
    (1) Bei der Stellungnahme handelt es sich um eine atypische Willenserklärung, deren Auslegung nur einer beschränkten Nachprüfung unterliegt (für die Stellungnahme eines Betriebsrats vgl. BAG 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2021 - 5 Sa 483/20

    Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel - Kündigung

    Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, so ist er für alle Umstände des wichtigen Grundes darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BAG v. 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 - juris).
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Der Personalrat hatte der außerordentlichen Kündigung - ungeachtet der Frage, ob dies ausgereicht hätte (offengelassen von BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 26)  - auch nicht ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt.
  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche

    In diesem Fall wäre zugleich davon auszugehen, dass die Klägerin die durch Umdeutung gewonnene ordentliche Kündigung rechtzeitig gerichtlich angegriffen hat (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 21) .
  • ArbG Kiel, 11.03.2021 - 6 Ca 1912c/20

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Quarantäne

    Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (st. Rspr. BAG vgl. zuletzt 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 16, juris).
  • LAG Hessen, 04.11.2022 - 10 Sa 778/22

    Fristlose Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung - Mitnahme übrig gebliebener

    Für das Vorliegen des Kündigungsgrunds trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 16, NZA 2019, 1343).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung während der Probezeit

    Für sein Vorliegen trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr., zB BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 16).
  • LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22

    Außerordentliche Kündigung - einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bescheinigung

    Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen des berechtigten Interesses des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, Rn. 26 ff, BAG, Urteil vom 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 -, Rn. 15 ff.
  • LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 348/22

    Tatkündigung - Verdachtskündigung - Täuschung - Impfpflicht -

    Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen des berechtigten Interesses des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, Rn.26 ff, BAG, Urteil vom 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 -, Rn. 15 ff.
  • LAG Nürnberg, 23.02.2023 - 5 Sa 322/22

    Vorläufige Impfunfähigkeit - Corona-Virus - gekaufte Bescheinigung im Internet -

    Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessensabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen des berechtigten Interesses des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, BAG, Urteil vom 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 und BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18).
  • LAG Hessen, 10.09.2021 - 10 Sa 347/21

    Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung von Fahrgeldern

    Für das Vorliegen des Kündigungsgrunds trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 16, NZA 2019, 1343) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Beweiswürdigung

  • LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22

    Außerordentliche Kündigung nach Vortäuschen der Impfunfähigkeit

  • ArbG Offenbach, 17.03.2021 - 4 Ca 478/20
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