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   BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12   

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https://dejure.org/2014,18573
BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12 (https://dejure.org/2014,18573)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2014 - 5 AZR 794/12 (https://dejure.org/2014,18573)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 (https://dejure.org/2014,18573)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt - Feststellungsklage

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt; Feststellungsklage

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt - Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2607
  • NZA 2014, 1158
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Er hat sich auf § 10 Abs. 4 AÜG berufen und geltend gemacht, erst mit der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) von seinem Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt Kenntnis erhalten zu haben.
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Unter welchen Voraussetzungen eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG für eine bestimmte Überlassung "dem Grunde nach" - etwa zur Einhaltung einer Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 54) oder Hemmung der Verjährung (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24)  - zulässig wäre, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Das erfordert ein erweitertes Prüfprogramm, insbesondere einen Gesamtvergleich der Arbeitsentgelte in den betreffenden Überlassungszeiträumen mit Darlegung, in welchem konkreten Umfang Differenzvergütung etwa für geleistete Arbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, Urlaubsentgelt, Freizeitausgleich oder Abgeltung von Stunden aus einem Arbeitszeitkonto begehrt wird (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 27 ff. und - 5 AZR 556/12 - Rn. 33) .
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 18, jeweils mwN) .
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Das erfordert ein erweitertes Prüfprogramm, insbesondere einen Gesamtvergleich der Arbeitsentgelte in den betreffenden Überlassungszeiträumen mit Darlegung, in welchem konkreten Umfang Differenzvergütung etwa für geleistete Arbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, Urlaubsentgelt, Freizeitausgleich oder Abgeltung von Stunden aus einem Arbeitszeitkonto begehrt wird (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 27 ff. und - 5 AZR 556/12 - Rn. 33) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Die Feststellungsklage kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Unter welchen Voraussetzungen eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG für eine bestimmte Überlassung "dem Grunde nach" - etwa zur Einhaltung einer Ausschlussfrist (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 54) oder Hemmung der Verjährung (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24)  - zulässig wäre, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Das erfordert ein erweitertes Prüfprogramm, insbesondere einen Gesamtvergleich der Arbeitsentgelte in den betreffenden Überlassungszeiträumen mit Darlegung, in welchem konkreten Umfang Differenzvergütung etwa für geleistete Arbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, Urlaubsentgelt, Freizeitausgleich oder Abgeltung von Stunden aus einem Arbeitszeitkonto begehrt wird (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 27 ff. und - 5 AZR 556/12 - Rn. 33) .
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12

    Auslegung einer Rückkehrzusage - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 18, jeweils mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2012 - 3 Sa 134/12

    Equal Pay - Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher -

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12
    Auf die Revision der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Juni 2012 - 3 Sa 134/12 - in seiner Ziffer I. 2.
  • BGH, 05.03.2024 - VI ZR 330/21

    Kopie der personenbezogenen Daten

    Durch eine Antragstellung außerhalb des eingelegten Rechtsmittels würden die gesetzlichen Regelungen der Revision und Anschlussrevision umgangen (vgl. BAG, NJW 2019, 3101 Rn. 17; NZA 2016, 1232 Rn. 31; NJW 2014, 2607 Rn. 12; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 44. Aufl., § 559 Rn. 3; MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl., § 263 Rn. 45; Saenger/Saenger, ZPO, 10. Aufl., § 263 Rn. 12; für die Berufung BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812 Rn. 28).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Einzelne Anspruchskomponenten und mögliche Berechnungsfaktoren für einen (künftigen) Zahlungsanspruch sind bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses und können nicht Gegenstand eines Feststellungsantrags sein (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12, NJW 2014, 2607 Rn. 19).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Zulässig ist aber, wie nach der schlussendlichen Konkretisierung hier der Fall, die Beschränkung eines Zwischenfeststellungantrags auf einzelne Folgen aus einem Rechtsverhältnis, also auf Feststellung des Bestehens bestimmter Ansprüche/Verpflichtungen oder auf Feststellungen zum genauen Umfang einer Leistungspflicht (st. Rspr., vgl. etwa BAG v. 28.05.2014 - 5 AZR 794/12, NJW 2014, 2607).
  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

    Eine Klageerweiterung in der Revision ist zwar in der Regel ausgeschlossen, sie kann aber in Ausnahmefällen zulässig sein (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 36, BAGE 149, 343; 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 14; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18) .

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 36, BAGE 149, 343; 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 14; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18) .

    Andernfalls kommt eine Ausnahme von § 559 Abs. 1 ZPO - unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen - nicht in Betracht (BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 12) .

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 18; 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 13 f.) .

    Andernfalls kommt eine Ausnahme von § 559 Abs. 1 ZPO - unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen - nicht in Betracht (BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 12) .

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 18; 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Ein neuer Sachantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz erfordert, dass der Antragsteller Rechtsmittelführer ist und sein Rechtsmittel zulässig ist (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn.   12; für die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz BGH 30. November 2005 - XII ZR 112/03 - Rn. 15) oder dass er sich dem Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten anschließt.
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 199/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase eines

    Andernfalls kommt eine Ausnahme von § 559 Abs. 1 ZPO - unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen - nicht in Betracht (BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 12) .
  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 100/18

    Beschränkung des Klageantrags in der Revisionsinstanz

    Andernfalls kommt eine Ausnahme von § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 199/18 - Rn. 36; 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 12) .
  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 101/20

    Erstattungsansprüche im Urlaubskassenverfahren

    Sonst kommt eine Ausnahme von § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 199/18 - Rn. 36; 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 12) .
  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

    Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger ohne Änderung des Klagegrundes lediglich von einem Feststellungsantrag zum Leistungsantrag übergegangen ist, was nach § 264 Nr. 2 ZPO keine Klageänderung darstellen würde und danach ohne weiteres auch in der Berufungsinstanz zulässig wäre (vgl. BAG 21.02.2006 - 3 AZR 77/05 - Rn. 12), oder ob der Leistungsantrag, da er die Gewährung eines bestimmten Darlehens betrifft, im Vergleich zum Feststellungsantrag etwas anderes ist und damit eine Klageänderung vorliegt (vgl. hierzu BAG 23.03.2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 37; 28.05.2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 15; BGH 04.10.1984 - VII ZR 162/83 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 433/18

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags durch den Arbeitgeber wegen arglistiger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14

    Vergleichsentgelt - Hemmung der Verjährung - Klageänderung

  • OLG München, 30.07.2018 - 19 U 1414/16

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach übereinstimmender

  • ArbG Koblenz, 26.01.2017 - 7 Ca 1706/16

    Kündigung bei Mitnahme von zu entsorgenden Lebensmitteln

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