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   BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 387/09   

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https://dejure.org/2011,18645
BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 387/09 (https://dejure.org/2011,18645)
BAG, Entscheidung vom 31.05.2011 - 3 AZR 387/09 (https://dejure.org/2011,18645)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 3 AZR 387/09 (https://dejure.org/2011,18645)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 387/09
    Umstände, die nur eine einzelne Vertragspartei betreffen, sind dagegen nur zu berücksichtigen, wenn es darum geht zu ermitteln, ob im konkreten Einzelfall die Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden haben (vgl. für Allgemeine Geschäftsbedingungen: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 50 f., AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9) .

    Betriebsvereinbarungen sind ebenso wie Allgemeine Geschäftsbedingungen auch vom Revisionsgericht auszulegen (vgl. zu Betriebsvereinbarungen BAG 21. Juli 1998 - 1 AZR 330/98 - zu I der Gründe; zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9) .

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 387/09
    Die Feststellungsklage führt hier zu einer prozesswirtschaftlich sinnvollen Erledigung der zwischen den Parteien bestehenden Streitpunkte (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 b der Gründe, BAGE 79, 236) .
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08

    Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 387/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 939/08 - Rn. 18, NZA 2011, 705) .
  • BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 330/98

    Sozialplan: Auslegung - aufschiebend bedingte und betagte Forderung im Konkurs

    Auszug aus BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 387/09
    Betriebsvereinbarungen sind ebenso wie Allgemeine Geschäftsbedingungen auch vom Revisionsgericht auszulegen (vgl. zu Betriebsvereinbarungen BAG 21. Juli 1998 - 1 AZR 330/98 - zu I der Gründe; zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9) .
  • LAG München, 13.11.2008 - 2 Sa 282/08

    Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 387/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2008 - 2 Sa 282/08 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 7 Sa 466/17

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des betriebsrentenfähigen Einkommens -

    Umstände, die nur eine einzelne Vertragspartei betreffen, sind dagegen nur zu berücksichtigen, wenn es darum geht zu ermitteln, ob im konkreten Einzelfall die Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden haben (BAG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 3 AZR 387/09 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 26 m. w. N.).
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