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   BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09   

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BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09 (https://dejure.org/2011,8318)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2011 - XI R 4/09 (https://dejure.org/2011,8318)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - XI R 4/09 (https://dejure.org/2011,8318)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende Posten

  • openjur.de

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende Posten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 2, FGO § ... 118 Abs 2, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 11, UStG § 4 Nr 9 Buchst b, UStG § 10 Abs 1 S 1, UStG § 10 Abs 1 S 2, UStG § 10 Abs 1 S 5, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 3 Buchst c S 1, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 3 Buchst c S 2
    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende Posten

  • Bundesfinanzhof

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende Posten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 2 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 3 Abs 11 UStG 1999, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1999
    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende Posten

  • rewis.io

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende Posten

  • ra.de
  • rewis.io

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende Posten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Serviceleistungen mit vermittelter Lottospielteilnahme als umsatzsteuerrechtlich einheitliche Leistung; Steuerüberwälzung als wirtschaftlicher Vorgang

  • datenbank.nwb.de

    Servicegebühren, die in einem Betrag mit den Spieleinsätzen eingezogen werden, keine durchlaufende Posten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 27.02.1989 - V B 75/88

    Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    Aus Gründen der Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist ein eindeutiger Nachweis der Betätigung des Unternehmers als Zwischenperson bzw. Vermittler für die Beteiligten, zwischen denen die unmittelbaren Rechtsbeziehungen bestehen und für die die vermittelnde Person auftritt, erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der Zahlungsverpflichtete und Zahlungsberechtigte jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 744, m.w.N.; zur Vorgängervorschrift § 5 Abs. 3 UStG 1951, vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1969 V R 104/66, BFHE 97, 449, BStBl II 1970, 191, m.w.N.).

    So sind z.B. Gebühren und Auslagen, die Rechtsanwälte ohne ausdrückliche Benennung ihres Auftraggebers verausgaben, als durchlaufende Posten zu behandeln, wenn diese Aufwendungen nach verbindlichen Kostenordnungen berechnet werden und die Auftraggeber als Kostenschuldner bestimmt sind (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 744, m.w.N.).

  • EuGH, 28.06.2007 - C-363/05

    JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    Bei der Erhebung der Mehrwertsteuer sind Wirtschaftsteilnehmer nur hinsichtlich gleichartiger und deshalb miteinander im Wettbewerb stehenden Leistungen nicht unterschiedlich zu behandeln (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 28. Juni 2007 C-363/05 --JP Morgan--, Slg. 2007, I-5517, BFH/NV Beilage 2007, 412, Rz 29, m.w.N.; vom 10. März 2011 C-540/09 --Skandinaviska Enskilda Banken--, BFH/NV 2011, 956, HFR 2011, 603, Rz 36, m.w.N.).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-540/09

    Skandinaviska Enskilda Banken - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    Bei der Erhebung der Mehrwertsteuer sind Wirtschaftsteilnehmer nur hinsichtlich gleichartiger und deshalb miteinander im Wettbewerb stehenden Leistungen nicht unterschiedlich zu behandeln (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 28. Juni 2007 C-363/05 --JP Morgan--, Slg. 2007, I-5517, BFH/NV Beilage 2007, 412, Rz 29, m.w.N.; vom 10. März 2011 C-540/09 --Skandinaviska Enskilda Banken--, BFH/NV 2011, 956, HFR 2011, 603, Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    a) Eine einheitliche Leistung liegt u.a. dann vor, wenn der Steuerpflichtige zwei oder mehr Handlungen vornimmt, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 11. Juni 2009 C-572/07 --RLRE Tellmer Property--, Slg. 2009, I-4983, BFH/NV 2009, 1368, Rz 19, m.w.N.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, unter II.3.a, m.w.N.).
  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    Die Steuerüberwälzung ist ein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren; letztlich hängt es von der Marktlage ab, ob dem Steuerzahler die Überwälzung gelingt (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1962  1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76, unter C.I.6.; vom 3. Mai 2001  1 BvR 624/00, BFH/NV Beilage 2001, 159, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 709, unter II.1.b aa; BFH-Urteil vom 10. November 2010 XI R 79/07, BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311, unter II.3.b).
  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    Die Steuerüberwälzung ist ein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren; letztlich hängt es von der Marktlage ab, ob dem Steuerzahler die Überwälzung gelingt (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1962  1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76, unter C.I.6.; vom 3. Mai 2001  1 BvR 624/00, BFH/NV Beilage 2001, 159, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 709, unter II.1.b aa; BFH-Urteil vom 10. November 2010 XI R 79/07, BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311, unter II.3.b).
  • BFH, 04.09.2003 - V R 9/02

    Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    Die Würdigung des FG, die schriftliche Befragung der Kunden habe nichts im Sinne der Klägerin erbracht sowie die Würdigung der Angaben des in der mündlichen Verhandlung vernommenen Zeugen dahingehend, dass sich hieraus nicht erkennen lasse, dass eine Unterrichtung über die Komponenten der Teilnehmergebühr erfolgt sei, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 4. September 2003 V R 9, 10/02, BFHE 203, 389, BStBl II 2004, 627, m.w.N.; vom 25. August 2010 II R 35/08, BFH/NV 2010, 2301, m.w.N.).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    a) Eine einheitliche Leistung liegt u.a. dann vor, wenn der Steuerpflichtige zwei oder mehr Handlungen vornimmt, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 11. Juni 2009 C-572/07 --RLRE Tellmer Property--, Slg. 2009, I-4983, BFH/NV 2009, 1368, Rz 19, m.w.N.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, unter II.3.a, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    Die Steuerüberwälzung ist ein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren; letztlich hängt es von der Marktlage ab, ob dem Steuerzahler die Überwälzung gelingt (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1962  1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76, unter C.I.6.; vom 3. Mai 2001  1 BvR 624/00, BFH/NV Beilage 2001, 159, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 709, unter II.1.b aa; BFH-Urteil vom 10. November 2010 XI R 79/07, BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311, unter II.3.b).
  • BFH, 01.09.2010 - V R 32/09

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Annahme eines durchlaufenden Postens voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person, wie eine Zahlstelle, zwischengeschaltet ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. September 2010 V R 32/09, BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300, unter II.3.b dd, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.1993 - III S 42/92

    Ausnahme von dreijähriger Bindungsvoraussetzung bei Betriebsaufspaltung nur bei

  • BFH, 25.08.2010 - II R 35/08

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Abschluss des Aufhebungsvertrags und

  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

  • BFH, 01.04.2009 - X B 90/08

    Rüge überlanger Verfahrensdauer - Unmöglichkeit der Sachaufklärung - Kein

  • BFH, 11.02.1999 - V R 46/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 5384/05

    Spieleinsätze der Kunden eines Lotterievermittlers kein durchlaufender Posten -

  • BFH, 11.02.1999 - V R 47/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

  • BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

  • BFH, 11.08.1966 - V 13/64
  • BFH, 15.04.1999 - V R 45/98

    Durchlaufende Posten; Deponiegebühren

  • BFH, 04.12.1969 - V R 104/66

    Durchlaufender Posten - Wissen des Zahlungsverpflichteten - Weiterleitung

  • BFH, 03.07.2014 - V R 1/14

    Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten

    Die Verauslagung in fremdem Namen und für fremde Rechnung setzt voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person (Zahlstelle) zwischengeschaltet ist (BFH-Urteile vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736; in BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300; vom 22. April 2010 V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883).

    Daher müssen der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsberechtigte jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1736).

    § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG ist aber richtlinienkonform unter Einbeziehung dieser Voraussetzung auszulegen (BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137; im Ergebnis ebenso BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1736; in HFR 1999, 929).

    Dem Unternehmer steht damit letztlich ein Wahlrecht zu, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als Teil der Besteuerungsgrundlage erfasst wissen will oder nicht (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1736; in HFR 1999, 929; in BFH/NV 1999, 1137).

  • FG Köln, 10.03.2016 - 13 K 1602/11

    Berücksichtigung eines weiteren Betriebsausgabenabzugs bei der Ermittlung des

    Dies wiederum setze grundsätzlich voraus, dass der Zahlungsverpflichtete und Zahlungsberechtigte jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erführe (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 20. September 2004 II/02 (SIS 05 09 62) und BFH-Urteil vom 4. Mai 2011, XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736).

    Das in Literatur und Rechtsprechung geforderte Handeln der Zwischenperson als Bote, der die eingenommenen Beträge in unveränderter Höhe weitergebe, sei hier ebenso nicht erfüllt (vergleiche BFH-Urteil vom 4. Mai 2011, a.a.O. und BFH-Urteil vom 11. August 1966 V 13/64, BStBl. III 1966, 647).

    Schließlich vermag auch die Bezugnahme des Beklagten auf die BFH-Entscheidung vom 4. Mai 2011 (XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736) kein anderes Ergebnis zu begründen.

  • FG Hamburg, 10.08.2018 - 2 K 82/18

    Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung

    Die Verauslagung in fremdem Namen und für fremde Rechnung setzt voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person (Zahlstelle) zwischengeschaltet ist (BFH-Urteile vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736; vom 1. September 2010 V R 32/09, BStBl II 2011, 300; vom 22. April 2010 V R 26/08, BStBl II 2010, 883).

    Daher müssen der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsberechtigte jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren (BFH-Urteile vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736 und vom 3. Juli 2014 V R 1/14, BFH/NV 2014, 2014).

    Dem Unternehmer steht damit letztlich ein Wahlrecht zu, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als Teil der Besteuerungsgrundlage erfasst wissen will oder nicht (BFH-Urteile vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736; vom 15. April 1999 V R 45/98, HFR 1999, 929; vom 11. Februar 1999 V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137).

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.10.2018 - 3 K 937/15

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen der DEKRA über Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO

    Die Verauslagung in fremdem Namen und für fremde Rechnung setzt voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person (Zahlstelle) zwischengeschaltet ist (BFH-Urteile vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736; in BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300; vom 22. April 2010 V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883).

    Daher müssen der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsberechtigte jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1736).

  • FG Köln, 09.06.2011 - 11 K 3311/08

    Vermittlungsleistung; Frage der Annahme einer sog. einheitlichen Leistung bei

    Jedoch ist es nach diesen Entscheidungen erforderlich, dass der Zahlungsverpflichtete die Identität des Zahlungsberechtigten und die Höhe des durchlaufenden Postens kennt (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2008 7 K 5384/05 B, EFG 2009, 783, nrkr. - Az. des BFH: XI R 4/09).

    - Az. des BFH: XI R 4/09).

  • OLG Celle, 05.11.2021 - 5 StS 2/20

    Vergütung für die Anfertigung von Wortprotokollen aus

    Ferner kommt hier zum Tragen, dass eine einheitliche Leistung vorliegt, wenn die vom Steuerpflichtigen vorgenommenen Handlungen oder gelieferten Elemente so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (EuGH, Urteile vom 27.10.2005 C-41/04 - Levob, Slg. 2005, I-9433, UR 2006, 20, Rz. 22; vom 21.02.2008 C-425/06 - Part Service, Slg. 2008, I-897, UR 2008, 461, Rz 53; BFH, Urteile vom 25.06.2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl. II 2010, 239; vom 04.05.2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736).
  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2019 - 1 K 1423/17

    Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte

    Ein durchlaufender Posten i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG setzt voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen (Zahlungsverpflichteten und Zahlungsberechtigten), in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person --wie eine Zahlstelle-- zwischengeschaltet ist (BFH-Urteile vom 1. September 2010 V R 32/09, BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300; vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736).
  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 1 K 2865/21

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Remanenzkosten und Abfindungszahlungen im

    Daher müssen der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsberechtigte jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren (BFH-Urteile vom 04.05.2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736, Rn. 17; vom 03.07.2014 V R 1/14, BFHE 246, 562, BStBl II 2023, 89, Rn. 25).
  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 1 K 1423/17

    Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte

    Ein durchlaufender Posten i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG setzt voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen (Zahlungsverpflichteten und Zahlungsberechtigten), in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person --wie eine Zahlstelle-- zwischengeschaltet ist (BFH-Urteile vom 1. September 2010 V R 32/09, BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300; vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.05.2023 - 3 V 646/22

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von

    Der BFH hat ferner entschieden, dass Spieleinsätze, die ein Lottospielvermittler zusammen mit Servicegebühren in einem Betrag einzieht, keine durchlaufenden Posten bilden können, wenn der Lottospielvermittler weder den erforderlichen Nachweis, als Zwischenperson im fremden Namen tätig zu werden, erbringt noch den Spieleinsatzanteil in unveränderter Höhe wie ein Bote an die Lotteriegesellschaft weiterleitet (BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 7 K 7320/08

    Auf 30 Jahre angelegte Finanzierung der Werklohnforderung für Bauleistungen bei

  • VG Cottbus, 10.07.2020 - 1 KE 19/20

    Wassergebühren; hier: Abwassergebühren

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