Rechtsprechung
   BFH, 05.11.2020 - X B 50/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,44977
BFH, 05.11.2020 - X B 50/20 (https://dejure.org/2020,44977)
BFH, Entscheidung vom 05.11.2020 - X B 50/20 (https://dejure.org/2020,44977)
BFH, Entscheidung vom 05. November 2020 - X B 50/20 (https://dejure.org/2020,44977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,44977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 90, AO § 129, AO § 164, AltvDV § 12 Abs 1, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
    Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von Altersvorsorgezulagen nach § 90 Abs. 1 bis 3 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 EStG 2009, § 129 AO, § 164 AO, § 12 Abs 1 AltvDV, EStG VZ 2009
    Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von Altersvorsorgezulagen nach § 90 Abs. 1 bis 3 EStG

  • IWW

    § 92 des Einkommensteuergesetzes, § ... 90 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 90 Abs. 4 EStG, § 129 der Abgabenordnung (AO), § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 129 AO, § 90 Abs. 1 bis 3 EStG, § 12 Abs. 1 Satz 2 der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV), § 90 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 164 Abs. 1 AO, § 155 Abs. 1 Satz 1 AO, § 155 Abs. 1 Satz 2 AO, § 155 Abs. 1 AO, § 12 Abs. 1 Satz 2 AltvDV, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Möglichkeit der Berichtigung von Unrichtigkeiten bei der Festsetzung bzw. Ablehnung der Altersvorsorgezulage

  • Betriebs-Berater

    Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von Altersvorsorgezulagen nach § 90 Abs. 1 bis 3 EStG

  • rewis.io

    Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von Altersvorsorgezulagen nach § 90 Abs. 1 bis 3 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 90 ; AO § 129, § 164 ; AltvDV § 12 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Möglichkeit der Berichtigung von Unrichtigkeiten bei der Festsetzung bzw. Ablehnung der Altersvorsorgezulage

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von Altersvorsorgezulagen nach § 90 Abs. 1 bis 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.09.2022 - X B 168/21

    Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 12.02.2019 - X B 90/18, BFH/NV 2019, 513, Rz 10, und vom 05.11.2020 - X B 50/20, BFH/NV 2021, 290, Rz 7).
  • BFH, 16.11.2022 - X B 46/22

    Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, u.a. Senatsbeschluss vom 05.11.2020 - X B 50/20, BFH/NV 2021, 290, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2022 - X B 130/21

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschlüsse vom 12.02.2019 - X B 90/18, BFH/NV 2019, 513, Rz 10, und vom 05.11.2020 - X B 50/20, BFH/NV 2021, 290, Rz 7).
  • BFH, 10.03.2023 - X B 70/22

    Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Ausgliederung

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschlüsse vom 12.02.2019 - X B 90/18, BFH/NV 2019, 513, Rz 10, und vom 05.11.2020 - X B 50/20, BFH/NV 2021, 290, Rz 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht