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   BFH, 06.04.2005 - I R 95/04   

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https://dejure.org/2005,4475
BFH, 06.04.2005 - I R 95/04 (https://dejure.org/2005,4475)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2005 - I R 95/04 (https://dejure.org/2005,4475)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2005 - I R 95/04 (https://dejure.org/2005,4475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    KStG 1996 n. F. § 8 Abs. 4, § 54 Abs. 6; KStG 1999 n. F. § 34 Abs. 6; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3

  • IWW
  • Judicialis

    KStG 1996 n.F. § 8 Abs. 4; ; KStG 1996 n.F. § 54 Abs. 6; ; KStG 1999 n.F. § 34 Abs. 6; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Verschärfung der Anforderungen an die wirtschaftliche Identität von Körperschaften

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die wirtschaftliche Identität bei Mantelkauf S. 37

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mantelkauf ? Erstmalige Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG 1996 in Fällen, in denen der Verlust der wirtschaftlichen Identität schon vor 1997 eintrat ? Gewährung von Vertrauensschutz ? BMF zum Beitritt zum Verfahren aufgefordert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zweckmäßigkeit einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen (BMF); Zeitpunkt der Anwendbarkeit des § 8 Abs. 4 Körperschaftssteuergesetzes (KStG) ; Anwendbare Vorschriften für einen Verlustabzug bei Verlust der wirtschaftlichen Identität

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 350
  • BB 2005, 1608
  • DB 2005, 1494
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.12.2001 - I R 58/01

    Beurteilung des Merkmals des "überwiegend neuen Betriebsvermögens" i. S. von § 8

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 95/04
    Der Senat hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2001 I R 58/01 (BFHE 197, 248, BStBl II 2002, 395), auf dessen Ausführungen unter II. 3. b er zur Vermeidung von Wiederholungen verweist, aufgefordert, sich zu dieser Rechtsfrage zu äußern; das Verfahren hatte sich allerdings vor einer Stellungnahme des BMF erledigt.

    Denn vor dem Hintergrund des Gleichheitsgebotes in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) erscheinen diese Körperschaften nicht weniger schutzwürdig als diejenigen, die ihre wirtschaftliche Identität in 1997 vor dem 6. August 1997 verloren haben: Beide haben sich an der bisherigen Rechtslage orientiert (Senatsbeschluss in BFHE 197, 248, BStBl II 2002, 395).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 95/04
    Vorausgesetzt, sie ließe sich mit dem Wortlaut des § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. und der Übergangsregelung vereinbaren, trüge diese Auslegung auch rechtsstaatlichen (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) Bedenken Rechnung, die sich ergeben können, wenn Kapitalgesellschaften für die Vorjahre festgestellte Verluste nicht mehr geltend machen können, die ihnen nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels der Anteile zustanden und die demgemäß wertbildend in die Bemessung des Kaufpreises der Anteile eingeflossen sind (Frey, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2002, 435, m.w.N.; vgl. Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2002 XI R 42/01, BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257, und vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, sowie Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFH/NV 2005, 625).
  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 95/04
    Vorausgesetzt, sie ließe sich mit dem Wortlaut des § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. und der Übergangsregelung vereinbaren, trüge diese Auslegung auch rechtsstaatlichen (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) Bedenken Rechnung, die sich ergeben können, wenn Kapitalgesellschaften für die Vorjahre festgestellte Verluste nicht mehr geltend machen können, die ihnen nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels der Anteile zustanden und die demgemäß wertbildend in die Bemessung des Kaufpreises der Anteile eingeflossen sind (Frey, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2002, 435, m.w.N.; vgl. Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2002 XI R 42/01, BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257, und vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, sowie Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFH/NV 2005, 625).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 95/04
    Vorausgesetzt, sie ließe sich mit dem Wortlaut des § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. und der Übergangsregelung vereinbaren, trüge diese Auslegung auch rechtsstaatlichen (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) Bedenken Rechnung, die sich ergeben können, wenn Kapitalgesellschaften für die Vorjahre festgestellte Verluste nicht mehr geltend machen können, die ihnen nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels der Anteile zustanden und die demgemäß wertbildend in die Bemessung des Kaufpreises der Anteile eingeflossen sind (Frey, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2002, 435, m.w.N.; vgl. Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2002 XI R 42/01, BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257, und vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, sowie Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFH/NV 2005, 625).
  • BFH, 18.07.2001 - I R 38/99

    Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 95/04
    Die Neufassung des § 8 Abs. 4 KStG geht auf eine Initiative des Vermittlungsausschusses zurück (vgl. BTDrucks 13/8325, 4, sowie Beschluss des Senats vom 18. Juli 2001 I R 38/99, BFHE 196, 232, BStBl II 2002, 27) und sollte erstmals für den Veranlagungszeitraum 1997 anzuwenden sein.
  • FG Köln, 20.01.2004 - 13 K 5241/02

    Anwendbarkeit von § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortführung der

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 95/04
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 565 abgedruckt.
  • BFH, 08.10.2008 - I R 95/04

    Mantelkaufregelungen teilweise verfassungswidrig

    Das im Revisionsverfahren gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf entsprechende Aufforderung durch den Senat (Beschluss vom 6. April 2005 I R 95/04, BFHE 209, 350) beigetretene Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich in der Sache dem FA angeschlossen, jedoch keine eigenen Anträge gestellt.

    aa) Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen in BFHE 196, 232, BStBl II 2002, 27 und in BFHE 209, 350 im Einzelnen ausgeführt hat, wird § 54 Abs. 6 KStG 1996 i.d.F. des RVFinG (§ 34 Abs. 6 KStG 1999 i.d.F. des StSenkG) unterschiedlich ausgelegt.

  • BFH, 01.10.2014 - I R 95/04

    Übergangsregelung zum Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG a. F. nicht

    Das im Revisionsverfahren gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf entsprechende Aufforderung durch den Senat (Beschluss vom 6. April 2005 I R 95/04, BFHE 209, 350) beigetretene Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich in der Sache dem FA angeschlossen, jedoch keine eigenen Anträge gestellt.

    bb) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 209, 350 im Einzelnen ausgeführt hat, wird § 54 Abs. 6 KStG 1996/1997 n.F. (§ 34 Abs. 6 KStG 1999 i.d.F. des StSenkG) unterschiedlich ausgelegt.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2006 - 1 K 676/03

    Verlustvortrag; Verlust der wirtschaftlichen Identität; Anwendung von § 8 Abs. 4

    Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ist streitig, ob und ggf. ab welchem Veranlagungszeitraum (1997 oder 1998) § 8 Abs. 4 KStG n. F. zum nachträglichen Wegfall von Verlustvorträgen führt, wenn nach dessen strengeren Kriterien der Verlust der wirtschaftlichen Identität bereits vor 1997 eingetreten ist und noch nicht verbrauchte frühere Verluste vorhanden sind (vgl. BFH-Beschluss vom 06. April 2005 I R 95/04, BFH/NV 2005, 1461 ; Rengers in Blümich EStG/KStG § 8 KStG Rz. 907 m. w. Literatur und Rspr. Hinweisen).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 6 K 252/02

    Voraussetzungen für den Abzug von Verlusten bei einer Körperschaft bei

    Die Rechtsfrage, von welchem Veranlagungszeitraum an und für welche Verluste § 8 Abs. 4 KStG 1996 n. F. anzuwenden sei, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, wurde jedoch bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. zum Streitstand BFH-Beschluss vom 6. April 2005 I R 95/04, BFH/NV 2005, 1461).
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