Rechtsprechung
BFH, 06.12.2010 - XI B 27/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Keine Berufung auf Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG bei Rügeverzicht - Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen - Begründungspflicht des FG - Anforderungen an einen "qualifizierten Rechtsanwendungsfehler
- openjur.de
Keine Berufung auf Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG bei Rügeverzicht; Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen; Begründungspflicht des FG; Anforderungen an einen "qualifizierten Rechtsanwendungsfehler"
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, UStDV § 9 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 3, FGO § 155, ZPO § 295
Keine Berufung auf Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG bei Rügeverzicht - Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen - Begründungspflicht des FG - Anforderungen an einen "qualifizierten Rechtsanwendungsfehler"
- Bundesfinanzhof
Keine Berufung auf Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG bei Rügeverzicht - Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen - Begründungspflicht des FG - Anforderungen an einen "qualifizierten Rechtsanwendungsfehler"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 9 Abs 1 UStDV 1999, § 96 Abs 1 S 3 FGO
Keine Berufung auf Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG bei Rügeverzicht - Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen - Begründungspflicht des FG - Anforderungen an einen "qualifizierten Rechtsanwendungsfehler" - rewis.io
Keine Berufung auf Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG bei Rügeverzicht - Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen - Begründungspflicht des FG - Anforderungen an einen "qualifizierten Rechtsanwendungsfehler"
- ra.de
- rewis.io
Keine Berufung auf Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG bei Rügeverzicht - Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen - Begründungspflicht des FG - Anforderungen an einen "qualifizierten Rechtsanwendungsfehler"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensrüge wegen Verletzung der dem Finanzgericht (FG) obliegenden Sachaufklärungspflicht wegen unterbliebener nochmaliger Vernehmung eines Zeugen bei unterbliebener Rüge dieser Unterlassung durch den Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung; Verfahrensrüge ...
- datenbank.nwb.de
Keine Berufung auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Rügeverzicht; Nachweis der Ausfuhr in Beförderungsfällen durch einen Beleg mit einer Ausfuhrbestätigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2010 - 6 K 1729/07
- BFH, 06.12.2010 - XI B 27/10
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 30.01.2007 - IV B 111/05
Divergenz; ausgelaufenes Recht
Auszug aus BFH, 06.12.2010 - XI B 27/10
b) Im Übrigen übt einen Rügeverzicht aus, der die Berufung auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht ausschließt, wer als fachkundiger Beteiligter keinen Beweisantrag auf Zeugenvernehmung stellt und die Unterlassung einer nach seiner Auffassung gebotenen Beweiserhebung von Amts wegen nicht in der mündlichen Verhandlung rügt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2007 VIII B 74/06, BFH/NV 2007, 1146).Ein solcher Fehler kommt nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsanwendungsfehlern des FG im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung in Betracht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Januar 2007 IV B 111/05, BFH/NV 2007, 1146, unter 4.).
- BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 06.12.2010 - XI B 27/10
a) Dabei muss es sich um einen Rechtsfehler handeln, der von erheblichem Gewicht und deshalb geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896). - BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Auszug aus BFH, 06.12.2010 - XI B 27/10
a) Dabei muss es sich um einen Rechtsfehler handeln, der von erheblichem Gewicht und deshalb geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896).
- BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03
Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf
Auszug aus BFH, 06.12.2010 - XI B 27/10
aa) Für eine schlüssige Verfahrensrüge wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.). - BFH, 09.08.2005 - VI B 12/05
Verfassungsmäßigkeit des § 53 EStG
Auszug aus BFH, 06.12.2010 - XI B 27/10
Ein FG ist nicht verpflichtet, im Urteil sämtliche Argumente abzuhandeln, die es nicht für maßgeblich hält (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. August 2005 VI B 12/05, BFH/NV 2005, 2005, m.w.N.). - BFH, 26.01.2007 - VIII B 74/06
NZB: unterlassene Beweiserhebung, Rügeverzicht
Auszug aus BFH, 06.12.2010 - XI B 27/10
b) Im Übrigen übt einen Rügeverzicht aus, der die Berufung auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht ausschließt, wer als fachkundiger Beteiligter keinen Beweisantrag auf Zeugenvernehmung stellt und die Unterlassung einer nach seiner Auffassung gebotenen Beweiserhebung von Amts wegen nicht in der mündlichen Verhandlung rügt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2007 VIII B 74/06, BFH/NV 2007, 1146).
- BFH, 11.07.2019 - II R 4/17
Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit
Im Übrigen übt einen Rügeverzicht aus, der die Berufung auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht ausschließt, wer als fachkundig Vertretener keinen Beweisantrag auf Zeugenvernehmung stellt und die Unterlassung einer nach seiner Auffassung gebotenen Beweiserhebung von Amts wegen nicht in der mündlichen Verhandlung rügt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 06.12.2010 - XI B 27/10, BFH/NV 2011, 645, Rz 8, m.w.N., …und vom 21.05.2014 - I B 97/13, BFH/NV 2014, 1555, Rz 3). - BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11
Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte …
In einem solchen Fall ist von einem Rügeverzicht auszugehen, der die Berufung auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht ausschließt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2010 XI B 27/10, BFH/NV 2011, 645, unter 1.b, m.w.N.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103, m.w.N.). - BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11
Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung
Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch das Übergehen eines Beweisantrags (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.; vom 6. Dezember 2010 XI B 27/10, BFH/NV 2011, 645, unter 1.b). - BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11
Widerstreitende Steuerfestsetzung; Klage des zum Einspruchsverfahren des …
b) Aus vorstehend unter II.2.a aa dargestellten Gründen ist auch der Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers, d.h. eines Rechtsfehlers von erheblichem Gewicht, der deshalb geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2010 XI B 27/10, BFH/NV 2011, 645), nicht gegeben. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2013 - 2 K 180/11
Keine steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Nichtvorlage einer Ausfuhrbestätigung der …
b.) Zwar regelt § 9 Abs. 1 UStDV nur, dass der Unternehmer in Beförderungsfällen den Ausfuhrnachweis "regelmäßig" durch einen Beleg mit einer entsprechenden Ausfuhrbestätigung führen "soll", also eine Ausfuhrbestätigung nicht zwingend verlangt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 06. Dezember 2010, XI B 27/10, BFH/NV 2011, 645).