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   BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08   

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https://dejure.org/2009,5331
BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08 (https://dejure.org/2009,5331)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2009 - XI B 115/08 (https://dejure.org/2009,5331)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2009 - XI B 115/08 (https://dejure.org/2009,5331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahrensmangel; Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Befangenheit

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 4; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 128 Abs. 2; ; AO § 162 Abs. 1 S. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren; Rechtliche Ausgestaltung des Erfordernisses "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)"; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren; Rechtliche Ausgestaltung des Erfordernisses "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)"; Anforderungen an die ...

  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafte Ablehnung eines Feststellungsinteresses i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO als Verfahrensmangel; berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Verletzung der Mitwirkungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren; Rechtliche Ausgestaltung des Erfordernisses "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)"; Anforderungen an die ...

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    Solche Abweichungen sind notwendig mit einer Schätzung verbunden, die in Unkenntnis der wahren Gegebenheiten erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Selbst grobe Schätzungsfehler, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, führen regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheids (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    "Berechtigtes Interesse" i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621).

    Dieses kann sich daraus ergeben, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit die Voraussetzung für den Eintritt einer vom Kläger erstrebten weiteren Rechtsfolge ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Januar 1995 IV R 83/92, BFHE 177, 4, BStBl II 1995, 488; in BFH/NV 1995, 621), oder dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, das Finanzamt werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103).

  • BFH, 15.05.2002 - X R 33/99

    Schätzungsbescheid; Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    Die von ihm benannten Entscheidungen des BFH vom 15. Mai 2002 X R 33/99 (BFH/NV 2002, 1415) und vom 30. August 2007 II B 90/06 (BFH/NV 2008, 13) betreffen Sachverhalte, die nicht mit dem des Streitfalls vergleichbar sind.
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    Dieses kann sich daraus ergeben, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit die Voraussetzung für den Eintritt einer vom Kläger erstrebten weiteren Rechtsfolge ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Januar 1995 IV R 83/92, BFHE 177, 4, BStBl II 1995, 488; in BFH/NV 1995, 621), oder dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, das Finanzamt werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103).
  • BFH, 12.01.1995 - IV R 83/92

    Keine Änderung des Einkommensteuerbescheides erforderlich, wenn der

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    Dieses kann sich daraus ergeben, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit die Voraussetzung für den Eintritt einer vom Kläger erstrebten weiteren Rechtsfolge ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Januar 1995 IV R 83/92, BFHE 177, 4, BStBl II 1995, 488; in BFH/NV 1995, 621), oder dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, das Finanzamt werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103).
  • BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07

    Selbständigkeit des leistenden Unternehmers - Beiladung des Leistungsempfängers -

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    Die Zulassung der Revision gegen das Urteil des FG wegen Vorenthaltung des gesetzlichen Richters durch eine unberechtigte Ablehnung eines Befangenheitsantrages kann nur bei einer greifbar gesetzwidrigen und damit willkürlichen Zurückweisung des Befangenheitsantrages erreicht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210, m.w.N).
  • BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    Es kann auch unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797) sowie deshalb bestehen, weil die begehrte Feststellung voraussichtlich in einem beabsichtigten und nicht völlig aussichtslosen Schadensersatzprozess erheblich sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • BFH, 30.08.2007 - II B 90/06

    Gradueller Unterschied zwischen einem besonders schwerwiegenden Fehler i.S. des §

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    Die von ihm benannten Entscheidungen des BFH vom 15. Mai 2002 X R 33/99 (BFH/NV 2002, 1415) und vom 30. August 2007 II B 90/06 (BFH/NV 2008, 13) betreffen Sachverhalte, die nicht mit dem des Streitfalls vergleichbar sind.
  • BFH, 24.09.2008 - I B 58/08

    Darlegung von Gründen für Revisionszulassung - Voraussetzungen für Pflicht zur

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    Bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde können nur die ordnungsgemäß dargelegten Zulassungsgründe berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 2008 I B 58/08, BFH/NV 2009, 176).
  • BFH, 15.05.2002 - I B 8/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
    Es kann auch unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797) sowie deshalb bestehen, weil die begehrte Feststellung voraussichtlich in einem beabsichtigten und nicht völlig aussichtslosen Schadensersatzprozess erheblich sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • BFH, 30.10.2007 - VIII B 198/06

    Zulässigkeit der Beschwerde bei Verfahren wegen Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BFH, 18.11.2005 - XI B 192/04

    NZB: Verfahrensmangel

  • FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 3593/11

    Frage der Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden Meldung durch einen

    Ein berechtigtes Interesse ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2009 - XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085 m.w.N.).

    Dieses kann sich u.a. daraus ergeben, dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, das Finanzamt werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2009 - XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085 m.w.N.).

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 52/16

    Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden

    Die Klägerin hat durch ihr schwerwiegendes pflichtwidriges Verhalten Anlass zu der Schätzung gegeben und muss es daher hinnehmen, dass ein gröberes Schätzungsverfahren zur Anwendung kommt und die Schätzung dabei auch zu ihrem Nachteil ausfallen kann (BFH-Beschluss vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 30.09.2020 - VII B 96/19

    Unentgeltliche Hilfe in Steuersachen durch einen gemeinnützigen Verein (sog. Tax

    Das gilt insbesondere auch für die fehlerhafte Verneinung eines Feststellungsinteresses i.S. von §§ 41, 100 Abs. 1 Satz 4 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 07.04.2009 - XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085, und vom 18.11.2005 - XI B 192/04, BFH/NV 2006, 355).
  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    In einem solchen Fall ist die Revision gegen das anschließende Urteil des FG wegen Vorenthaltung des gesetzlichen Richters durch eine unberechtigte Ablehnung eines Befangenheitsantrags nur dann zuzulassen, wenn die Zurückweisung des Befangenheitsantrags greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 50/16

    Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden

    Die Klägerin hat durch ihr schwerwiegendes pflichtwidriges Verhalten Anlass zu der Schätzung gegeben und muss es daher hinnehmen, dass ein gröberes Schätzungsverfahren zur Anwendung kommt und die Schätzung dabei auch zu ihrem Nachteil ausfallen kann (BFH-Beschluss vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 24.03.2014 - X S 4/14

    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden

    Dies gilt insbesondere, wenn das FG bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts bereits das Feststellungsinteresse unzutreffend verneint und die Frage der Nichtigkeit daher inhaltlich gar nicht mehr prüft (zur Nichtigkeitsfeststellungsklage BFH-Urteil vom 27. Oktober 1970 VII R 42/68, BFHE 100, 288, BStBl II 1970, 873; ebenso zur Fortsetzungsfeststellungsklage BFH-Entscheidungen vom 27. Mai 1975 VII R 80/74, BFHE 116, 315, BStBl II 1975, 860; vom 18. November 2005 XI B 192/04, BFH/NV 2006, 355, und vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • FG München, 10.03.2010 - 14 K 3077/09

    Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

    Dafür genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • FG Düsseldorf, 20.11.2012 - 10 K 766/12

    Ordnungsmäßigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Hinweis auf die Möglichkeit der

    Selbst grobe Schätzungsfehler, die auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, führen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH; vergl. dazu den Beschluss vom 7. April 2009 - XI B 115/08, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2009, 1085) regelmäßig nicht zur Nichtigkeit eines Steuerbescheides.
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Ermessenswidrige Abzweigung von Kindergeld - Bereits erfolgte

    Die Voraussetzungen hierfür sind substantiiert darzulegen (BFH Beschluss vom 07. April 2009 -XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 4 K 1753/14

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung - Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der

    Hierfür genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797; BFH-Beschluss vom 24. Mai 2007 VII B 105/06, BFH/NV 2007, 1902; BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 VIII R 8/07, BFH/NV 2008, 1956; BFH-Beschluss vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12

    Datenzugriff auf die Identitäten der Kunden im Rahmen einer

  • FG Köln, 01.10.2014 - 2 K 2175/12

    Unzulässige Klage nach Ablauf des Freistellungszeitraums

  • FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06

    Schätzungsbefugnis bei Abgabe unvollständiger Steuererklärungen einer

  • FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Rücknahme einer Abzweigung für bereits an den Abzweigungsempfänger ausgezahltes

  • FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 4596/07

    Das angekündigte Nichterscheinen und der neue Prozessbevollmächtigte

  • FG Münster, 23.06.2009 - 1 K 3947/06

    Möglicher Anspruch auf Rücknahme eines Feststellungsbescheides

  • FG München, 04.02.2010 - 14 K 1163/09

    Ermessen bei der Auswahl der Vollstreckungsmaßnahme

  • FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18

    Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen

  • FG München, 25.03.2010 - 14 K 3961/09

    Zahlungsaufforderung und Ankündigung eines Vollstreckungstermins sind keine

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