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   BFH, 07.08.2006 - II B 127/05   

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https://dejure.org/2006,17789
BFH, 07.08.2006 - II B 127/05 (https://dejure.org/2006,17789)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2006 - II B 127/05 (https://dejure.org/2006,17789)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2006 - II B 127/05 (https://dejure.org/2006,17789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässige Rüge eines Verfahrensfehlers ; Rechtliche Einordnung des Protokolls; Voraussetzung einer Protokollberichtigung; Sachliche Unrichtigkeit der zu Protokoll abgegebenen Erklärung in der Sitzungsniederschrift; Geltung der §§ 415 und 418 Zivilprozessordnung (ZPO) im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.08.2001 - IV B 49/01

    Beschwerde - Unzulässigkeit der Beschwerde - Antrag auf Protokollberichtigung -

    Auszug aus BFH, 07.08.2006 - II B 127/05
    Letzteres ergibt sich aus denselben Gründen, aus denen gegen die Ablehnung des Berichtigungsantrags trotz des § 128 Abs. 1 und Abs. 2 FGO eine Beschwerde nicht statthaft war (zur Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2001 IV B 49/01, BFH/NV 2002, 43).
  • BFH, 17.10.1972 - VIII R 37/69

    Eingangsstempel des FA - Eingang der Einspruchsschrift - Voller Beweis -

    Auszug aus BFH, 07.08.2006 - II B 127/05
    Vielmehr habe der Gesetzgeber die richterliche Beweiswürdigung im finanzgerichtlichen Verfahren bewusst nicht einengen wollen (für eine Anwendung des Rechtsgedankens des § 418 ZPO auch im finanzgerichtlichen Verfahren: BFH-Urteil vom 17. Oktober 1972 VIII R 36-37/69, BFHE 108, 141, BStBl II 1973, 271).
  • BFH, 07.05.1969 - I R 68/67

    Ermäßigter Steuersatz - Kreditgenossenschaft - Werbende Tätigkeit - Beweis durch

    Auszug aus BFH, 07.08.2006 - II B 127/05
    Ihnen soll daher nach dem Urteil des BFH vom 7. März 1969 I R 68/67 (BFHE 95, 395, BStBl II 1969, 444) auch nicht über § 155 FGO Geltung für den Finanzprozess zukommen.
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