Rechtsprechung
BFH, 12.09.2012 - I R 29/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung der behaupteten Aufgabe zur Post
- openjur.de
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung der behaupteten Aufgabe zur Post
- Bundesfinanzhof
FGO § 56, FGO § 120 Abs 2, FGO § 155, ZPO § 294
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung der behaupteten Aufgabe zur Post
- Bundesfinanzhof
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung der behaupteten Aufgabe zur Post
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 FGO, § 120 Abs 2 FGO, § 155 FGO, § 294 ZPO
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung der behaupteten Aufgabe zur Post - rewis.io
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung der behaupteten Aufgabe zur Post
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 2 S. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Anforderungen an die Darlegung der Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Antrag auf Wiedereinsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Anforderungen an die Darlegung der Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten
Verfahrensgang
- FG Hessen, 16.02.2012 - 4 K 1130/10
- BFH, 12.09.2012 - I R 29/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.12.2001 - X R 42/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - I R 29/12
Deshalb ist, wenn --wie vorliegend-- der Wiedereinsetzungsantrag auf die fristgerechte Absendung des beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks gestützt wird, im Einzelnen darzulegen und durch die Vorlage präsenter Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO i.V.m. § 155 FGO), glaubhaft zu machen, wann, von wem und in welcher Weise das in Frage stehende Schriftstück zur Post gegeben wurde (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533;… vom 25. Mai 2011 VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1289;… Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 37, 42, m.w.N.).Der Vortrag lässt nicht nur jede Darlegung der Büroorganisation zur Fristenkontrolle (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 533) sowie zu den Einzelheiten der Postversendung vermissen.
Zudem wird die "zuständige Büroangestellte", die die Revisionsbegründung zur Post gegeben haben soll, nicht namentlich benannt und demgemäß der --ohnehin lückenhafte-- Vortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nicht durch die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht (vgl. auch insoweit BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1987, 720, sowie in BFH/NV 2002, 533).
- BFH, 27.03.1986 - I R 189/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - I R 29/12
a) Die Glaubhaftmachung erfordert zwar nicht den vollen Beweis, wohl aber die überwiegende Wahrscheinlichkeit der unverschuldeten Fristversäumnis (Senatsbeschluss vom 27. März 1986 I R 189/85, BFH/NV 1987, 720; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 42).Zudem wird die "zuständige Büroangestellte", die die Revisionsbegründung zur Post gegeben haben soll, nicht namentlich benannt und demgemäß der --ohnehin lückenhafte-- Vortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nicht durch die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht (vgl. auch insoweit BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1987, 720, sowie in BFH/NV 2002, 533).
- BFH, 14.04.2011 - VI B 143/10
Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist kein Einspruch - Keine …
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - I R 29/12
Deshalb ist, wenn --wie vorliegend-- der Wiedereinsetzungsantrag auf die fristgerechte Absendung des beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks gestützt wird, im Einzelnen darzulegen und durch die Vorlage präsenter Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO i.V.m. § 155 FGO), glaubhaft zu machen, wann, von wem und in welcher Weise das in Frage stehende Schriftstück zur Post gegeben wurde (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 25. Mai 2011 VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1289;… Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 37, 42, m.w.N.).Demgemäß ist es auch ausgeschlossen, den Eintragungen in das Postausgangsbuch ihres Prozessbevollmächtigten einen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinreichenden Beweiswert zuzumessen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1289).
- BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes …
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - I R 29/12
Deshalb ist, wenn --wie vorliegend-- der Wiedereinsetzungsantrag auf die fristgerechte Absendung des beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks gestützt wird, im Einzelnen darzulegen und durch die Vorlage präsenter Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO i.V.m. § 155 FGO), glaubhaft zu machen, wann, von wem und in welcher Weise das in Frage stehende Schriftstück zur Post gegeben wurde (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 25. Mai 2011 VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1289;… Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 37, 42, m.w.N.). - FG Hessen, 16.02.2012 - 4 K 1130/10
Nachversteuerung nach § 37 Abs. 3 KStG auch für Ausschüttung nach entgeltlicher …
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - I R 29/12
Die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde mit Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 16. Februar 2012 4 K 1130/10 abgewiesen. - BFH, 13.11.1996 - X R 30/96
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand aufgrund Glaubhaftmachung rechtzeitige …
Auszug aus BFH, 12.09.2012 - I R 29/12
c) Anderes ergibt sich nicht aus dem BFH-Urteil vom 13. November 1996 X R 30/96 (BFH/NV 1997, 253), nach dem auch ein "Portobuch" als Nachweis für die rechtzeitige Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes geeignet sein kann, wenn die Eintragungen zweifelsfrei erkennen lassen, dass an dem Tag der Eintragung der fristwahrende Schriftsatz in der betreffenden Streitsache zur Post gegeben worden ist.
- BFH, 14.10.2013 - III B 58/13
Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer prozessbevollmächtigten …
Die Glaubhaftmachung erfordert zwar nicht den vollen Beweis, wohl aber die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Umstände, aus denen der erhebliche Grund abgeleitet wird, tatsächlich vorliegen (vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2012 I R 29/12, BFH/NV 2013, 58). - BFH, 08.05.2014 - X B 105/13
Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige …
Die Glaubhaftmachung erfordert zwar nicht den vollen Beweis, wohl aber die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Umstände, aus denen der erhebliche Grund abgeleitet wird, tatsächlich vorliegen (vgl. etwa Beschluss des BFH vom 12. September 2012 I R 29/12, BFH/NV 2013, 58). - FG Münster, 14.04.2023 - 10 K 824/22
Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen als Halter …
Die Glaubhaftmachung i. S. des § 5 Abs. 4 Satz 2 KraftStG erfordert demnach zwar nicht den vollen Beweis, wohl aber die überwiegende Wahrscheinlichkeit der unverschuldeten Abmeldung des Fahrzeugs (vgl. auch BFH-Beschluss vom 12.09.2012 I R 29/12, BFH/NV 2013, 58 zur unverschuldeten Fristversäumnis). - FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12
Keine Wiedereinsetzung wegen Sprachschwierigkeiten -- Fristversäumnis aufgrund …
Dazu sind die Gründe im Einzelnen darzulegen und durch präsente Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO) glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.09.2012 I R 29/12, BFH/NV 2013, 58 m. w. N.).