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   BFH, 12.12.2012 - V B 114/11   

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https://dejure.org/2012,44945
BFH, 12.12.2012 - V B 114/11 (https://dejure.org/2012,44945)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2012 - V B 114/11 (https://dejure.org/2012,44945)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - V B 114/11 (https://dejure.org/2012,44945)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der Rechnung

  • openjur.de

    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der Rechnung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 71 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 79 Abs 1, FGO § 86, FGO § 115 Abs 2, UStG § 14 Abs 3, UStG § 14c, UStG § 14 Abs 4
    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der Rechnung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der Rechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 2 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 79 Abs 1 FGO, § 86 FGO, § 115 Abs 2 FGO
    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der Rechnung

  • rewis.io

    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der Rechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2
    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch Nichtbeiziehung von Akten zum Zwecke der Einsicht von Nachweisen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.02.2011 - V R 39/09

    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - V B 114/11
    des Ermittlungsberichts vom 2. 11. 2006 (Bl. 86 der Finanzgerichtsakte 5 K 9315/07), denen der Kläger nicht substantiiert entgegengetreten ist, hat dieser im Bericht im Einzelnen dargelegten Fällen Rechnungen mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt, ohne die in den Rechnungen ausgeführten Leistungen tatsächlich erbracht zu haben" und der "weitere Einwand des Klägers, dass die fraglichen Rechnungen nicht alle Merkmale einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG aufweisen würden, ist unbeachtlich, weil dies gerade keine Voraussetzung für die Anwendung des § 14c ist (Bundesfinanzhof --BFH-- Urteil vom 17.2.2011 V R 39/09, Bundessteuerblatt - BStBl II 2011, 734)".

    Auch wenn --wie das FG unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 17. Februar 2011 V R 39/09 (BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734) zu Recht ausführt-- ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c UStG nicht voraussetzt, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist, war die Feststellung des genauen Inhalts dieser Rechnungen durch das FG nicht obsolet.

  • BFH, 08.01.2010 - V B 99/09

    Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - V B 114/11
    Einer Berichtigung des Rubrums des angefochtenen Urteils des FG, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich dem BFH obliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Januar 2010 V B 99/09, BFH/NV 2010, 911; vom 24. Mai 2007 VII B 105/06, BFH/NV 2007, 1902), bedarf es nicht, weil das angefochtene Urteil aufgehoben wird.
  • BFH, 25.10.2012 - X B 22/12

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - V B 114/11
    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, juris; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 24.05.2007 - VII B 105/06

    Berichtigung des Rubrums des finanzgerichtlichen Urteils wegen gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - V B 114/11
    Einer Berichtigung des Rubrums des angefochtenen Urteils des FG, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich dem BFH obliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Januar 2010 V B 99/09, BFH/NV 2010, 911; vom 24. Mai 2007 VII B 105/06, BFH/NV 2007, 1902), bedarf es nicht, weil das angefochtene Urteil aufgehoben wird.
  • BFH, 23.09.2002 - IV B 156/00

    Übergehen von Beweisanträgen; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - V B 114/11
    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, juris; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 18.04.1975 - III R 159/72

    Rechtliches Gehör - Verfassungsmäßigkeit - Aktenanforderung - Beteiligte

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - V B 114/11
    Das Gericht muss aber von sich aus die Akten beiziehen, die Informationen für die Entscheidung des Rechtsstreits enthalten können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. April 1975 III R 159/72, BFHE 115, 527, 530, BStBl II 1975, 741; BFH-Beschluss vom 18. September 1989 IV B 3/89, BFH/NV 1990, 378).
  • BFH, 18.09.1989 - IV B 3/89

    Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangeheit

    Auszug aus BFH, 12.12.2012 - V B 114/11
    Das Gericht muss aber von sich aus die Akten beiziehen, die Informationen für die Entscheidung des Rechtsstreits enthalten können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. April 1975 III R 159/72, BFHE 115, 527, 530, BStBl II 1975, 741; BFH-Beschluss vom 18. September 1989 IV B 3/89, BFH/NV 1990, 378).
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