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   BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21   

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https://dejure.org/2023,12049
BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21 (https://dejure.org/2023,12049)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2023 - VI R 4/21 (https://dejure.org/2023,12049)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - VI R 4/21 (https://dejure.org/2023,12049)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 4, EStG § 9 Abs 4, AktG § 15, EStG VZ 2015
    Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 4 EStG 2009, § 9 Abs 4 EStG 2009, § 15 AktG, EStG VZ 2015
    Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche

  • IWW

    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 3 und 4 EStG, § 15 des Aktiengesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Berücksichtigung von Fahrtkosten eines an verschiedenen Einsatzstellen im Hamburger Hafen eingesetzten Hafenarbeiters

  • Betriebs-Berater

    Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Berücksichtigung von Fahrtkosten eines an verschiedenen Einsatzstellen im Hamburger Hafen eingesetzten Hafenarbeiters

  • datenbank.nwb.de

    Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beruflich veranlasste Fahrtkosten - und das weiträumige Tätigkeitsgebiet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter: Vollständige Fahrtkosten als Werbungskosten absetzbar

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 ; EStG § 9 Abs 4 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3, EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
    Weiträumiges Tätigkeitsgebiet, Hafen, Entfernungspauschale

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 382
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 03.02.2021 - 4 K 11006/17

    Festsetzung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung zusätzlicher Fahrtkosten

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21
    Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.02.2021 - 4 K 11006/17 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 02.12.2016 aufgehoben.

    Sie beantragen sinngemäß, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 03.02.2021 - 4 K 11006/17 sowie die Einspruchsentscheidung vom 02.12.2016 aufzuheben und die Einkommensteuerfestsetzung für 2016 insoweit zu ändern, als weitere Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 949 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 30.09.2020 - VI R 10/19

    Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21
    Bei der beispielhaften Erwähnung des Hafenarbeiters in der Begründung des Gesetzentwurfs dürfte vielmehr von einem anderen als dem im Streitfall bindend festgestellten Tätigkeitsbild des Klägers ausgegangen worden sein (vgl. Senatsurteil vom 30.09.2020 - VI R 10/19, BFHE 270, 465, BStBl II 2021, 306 zur ersten Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5269/17

    Versicherungsbezirk kein "weiträumiges Tätigkeitsgebiet"

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 4/21
    aa) Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten auszuüben hat (ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25.11.2020 - IV C 5-S 2353/19/10011:006, BStBl I 2020, 1228, Rz 42 und 46; FG Berlin-Brandenburg vom 09.04.2019 - 5 K 5269/17, EFG 2019, 1088; Schmidt/Krüger, EStG, 41. Aufl., § 9 Rz 216; Kreft und Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 9 EStG Rz 485; Oertel in Kirchhof/Seer, EStG, 21. Aufl., § 9 Rz 82; Fuhrmann in Korn, § 9 EStG Rz 109.7; Brandis/Heuermann/Thürmer, § 9 EStG Rz 314b; Lochte, in Frotscher/Geurts, EStG, § 9 Rz 157e; Claßen A. in Lademann, EStG, § 9 EStG Rz 72; KKB/Geserich, § 9 EStG, 8. Aufl., Rz 190; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Erste Tätigkeitsstätte", Rz 51 ff.).
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