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   BFH, 18.04.2018 - X B 124/17   

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https://dejure.org/2018,18217
BFH, 18.04.2018 - X B 124/17 (https://dejure.org/2018,18217)
BFH, Entscheidung vom 18.04.2018 - X B 124/17 (https://dejure.org/2018,18217)
BFH, Entscheidung vom 18. April 2018 - X B 124/17 (https://dejure.org/2018,18217)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 367 Abs. 2a der Abgabenordnung (AO), § ... 367 Abs. 2a AO, § 81 Abs. 1 Satz 2 GO BT, Art. 76, 77 des Grundgesetzes (GG), § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 78 Abs. 1 Satz 1 GO BT, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, 2 GG, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 367 Abs. 2a AO ist geklärt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 367 Abs. 2a AO ist geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.09.2010 - III R 39/08

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus BFH, 18.04.2018 - X B 124/17
    NV: Die formelle Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Teil-Einspruchsentscheidung (§ 367 Abs. 2a AO) ist durch die bereits vorliegende BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 30. September 2010 III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11) geklärt.

    Hierfür berief es sich im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. September 2010 III R 39/08 (BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11, Rz 71 ff.).

    c) Im vorliegenden Zusammenhang hat der III. Senat des BFH mit dem -bereits vom FG angeführten- Urteil in BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11 entschieden, dass § 367 Abs. 2a AO in formell verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist.

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Auszug aus BFH, 18.04.2018 - X B 124/17
    aa) Die von der Klägerin angeführten BVerfG-Entscheidungen vom 13. Juni 2017 2 BvE 1/15 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2017, 1364), und vom 7. November 2017 2 BvE 2/11 (NVwZ 2018, 51) befassen sich nicht mit den Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren, sondern betreffen das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten.
  • BVerfG, 01.10.2013 - 1 BvR 1359/11
    Auszug aus BFH, 18.04.2018 - X B 124/17
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese --ausführlich begründete-- Entscheidung ist vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluss vom 1. Oktober 2013 1 BvR 1359/11).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

    Auszug aus BFH, 18.04.2018 - X B 124/17
    aa) Die von der Klägerin angeführten BVerfG-Entscheidungen vom 13. Juni 2017 2 BvE 1/15 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2017, 1364), und vom 7. November 2017 2 BvE 2/11 (NVwZ 2018, 51) befassen sich nicht mit den Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren, sondern betreffen das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten.
  • BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung,

    Auszug aus BFH, 18.04.2018 - X B 124/17
    Hat der BFH bereits früher über die Rechtsfrage entschieden, muss dargelegt werden, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, so dass eine erneute Entscheidung des BFH über diese Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2010 IV B 46/09, BFH/NV 2011, 634, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 18.04.2018 - X B 124/17
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, Rz 5, m.w.N.).
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