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   BFH, 21.02.2019 - III B 7/18   

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https://dejure.org/2019,10839
BFH, 21.02.2019 - III B 7/18 (https://dejure.org/2019,10839)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2019 - III B 7/18 (https://dejure.org/2019,10839)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - III B 7/18 (https://dejure.org/2019,10839)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 8, AO § 9, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 62 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • Bundesfinanzhof

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 AO, § 9 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2010
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • IWW

    § 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 8 der Abgabenordnung, § 9 AO, § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, §§ 62 ff. EStG, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an die Feststellung eines inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an die Feststellung eines inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.12.2013 - III R 44/12

    Kindergeldanspruch bei deutschem Zweitwohnsitz - Auflösung einer

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Das FG-Urteil weiche von den BFH-Urteilen vom 18. Juli 2013 III R 71/11 (BFH/NV 2014, 24) und vom 18. Dezember 2013 III R 44/12 (BFHE 244, 344, BStBl II 2015, 143) ab.

    b) Das FG-Urteil weicht weder vom Senatsurteil in BFHE 244, 344, BStBl II 2015, 143 noch vom Senatsurteil in BFH/NV 2014, 24 ab.

    Das Senatsurteil in BFHE 244, 344, BStBl II 2015, 143 betrifft einen Kläger, der neben seinem Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Tschechien einen Zweitwohnsitz im Inland beibehalten hatte; gestritten wurde über die Frage, ob die Anwendbarkeit der §§ 62 ff. EStG durch Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen war.

  • BFH, 18.07.2013 - III R 71/11

    Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin - Auflösung einer Anspruchskonkurrenz

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Das FG-Urteil weiche von den BFH-Urteilen vom 18. Juli 2013 III R 71/11 (BFH/NV 2014, 24) und vom 18. Dezember 2013 III R 44/12 (BFHE 244, 344, BStBl II 2015, 143) ab.

    b) Das FG-Urteil weicht weder vom Senatsurteil in BFHE 244, 344, BStBl II 2015, 143 noch vom Senatsurteil in BFH/NV 2014, 24 ab.

    Das Senatsurteil in BFH/NV 2014, 24 betrifft ebenfalls einen anders gelagerten Sachverhalt: Die dortige Klägerin lebte mit ihrer Familie in Deutschland, nahm aber in den Niederlanden eine abhängige Beschäftigung auf.

  • BFH, 09.10.2018 - VIII B 49/18

    Anwendung der Tarifermäßigung für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten auf die

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Etwaige, unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler des FG --wenn solche überhaupt vorliegen sollten, was hier nicht ersichtlich ist-- reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2018 VIII B 49/18, BFH/NV 2019, 17).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Denn die Grundsätze, nach denen sich bestimmt, ob jemand einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, sind durch langjährige Rechtsprechung geklärt (z.B. Senatsurteil vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn davon auszugehen ist, dass im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze und Leitlinien für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 35).
  • BFH, 24.07.2017 - XI B 37/17

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten unterliegt dem Regelsteuersatz -

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Dieser Zulassungsgrund ist ein Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2017 XI B 37/17, BFH/NV 2017, 1635, Rz 16).
  • BFH, 19.09.2013 - III B 53/13

    Nachweis der Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs nach § 62 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243; vom 19. September 2013 III B 53/13, BFH/NV 2014, 38).
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen (z.B. Senatsbeschluss vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 16, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2016 - III B 108/15

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Bei Streitfragen, die maßgeblich von der Beurteilung des Einzelfalls abhängen, bedarf es substantiierter Darlegungen, weshalb der Rechtsfrage ausnahmsweise eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommen soll (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 14. April 2016 III B 108/15, BFH/NV 2016, 1250, Rz 12).
  • BFH, 24.07.2017 - XI B 25/17

    Finanzielle Eingliederung bei nur mittelbarer Beteiligung; maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
    Dieser Zulassungsgrund setzt eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2017 XI B 25/17, BFH/NV 2017, 1591, Rz 25), an der es hier --wie oben ausgeführt-- fehlt.
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 21.06.2016 - III B 95/15

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in

  • BFH, 02.07.2019 - III B 125/18

    Verzicht auf mündliche Zeugeneinvernahme

    Bei Streitfragen, die maßgeblich von der Beurteilung des Einzelfalls abhängen, bedarf es substantiierter Darlegungen, weshalb der Rechtsfrage ausnahmsweise eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommen soll (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2019 - III B 7/18, BFH/NV 2019, 515, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2022 - V B 45/21

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen

    Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen ( BFH-Beschluss vom 21.02.2019 - III B 7/18 , BFH/NV 2019, 515, Rz 12, m. w. N.).
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