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   BFH, 21.06.2012 - X B 76/11   

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https://dejure.org/2012,21403
BFH, 21.06.2012 - X B 76/11 (https://dejure.org/2012,21403)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2012 - X B 76/11 (https://dejure.org/2012,21403)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - X B 76/11 (https://dejure.org/2012,21403)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als Versorgungsleistungen

  • openjur.de

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als Versorgungsleistungen

  • Bundesfinanzhof

    BGB § 536, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, BGBAG BW § 12 S 1, BGBEG Art 96
    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als Versorgungsleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als Versorgungsleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 536 BGB, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002 vom 20.12.2007, § 12 S 1 BGBAG BW, Art 96 BGBEG
    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als Versorgungsleistungen

  • rewis.io

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als Versorgungsleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Aufwendungen als Altenteilsleistungen mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für die Erneuerung einer Heizungsanlage als Versorgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Aufwendungen als Altenteilsleistungen mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Heizungserneuerung bzw. Schornsteinsanierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.03.2004 - X R 32/02

    Dauernde last: Aufwendungen für Erneuerung eines Tanklagers

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - X B 76/11
    Auch kann sich eine solche Verpflichtung aus den zu Art. 96 des Einführungsgesetzes zum BGB ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen ergeben (BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 32/02, BFH/NV 2004, 1248).

    Dies unterscheidet den vorliegenden Streitfall auch von demjenigen, über den der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 2004, 1248 zu entscheiden hatte.

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - X B 76/11
    Eine solche steuerlich begünstigte Instandhaltungsverpflichtung kann sich in erster Linie daraus ergeben, dass sich der Vermögensübernehmer hierzu im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Übergeber verpflichtet hat (BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, und Senatsurteil vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 24.11.1993 - X R 123/90

    Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - X B 76/11
    Haben sie dies getan, spricht eine Vermutung dafür, dass die Aufzählung vollständig und abschließend ist (Senatsurteil vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 50/98

    Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - X B 76/11
    Eine solche steuerlich begünstigte Instandhaltungsverpflichtung kann sich in erster Linie daraus ergeben, dass sich der Vermögensübernehmer hierzu im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Übergeber verpflichtet hat (BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, und Senatsurteil vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - X B 76/11
    Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler können einen qualifizierten Rechtsanwendungsfehler nicht begründen (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 226/10

    Versorgungsleistungen - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i. S. des § 115

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - X B 76/11
    Auch sind nur Instandhaltungsmaßnahmen begünstigt, die den im Zeitpunkt der Vermögensübergabe gegebenen vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes erhalten sollen (Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 X B 226/10, BFH/NV 2011, 1506).
  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Die durch die Übergabe existenzsichernden Vermögens und den hierauf gründenden einvernehmlichen Vertragszweck vorgeprägte Interessenlage wird dort - unabhängig von ihrer Abdingbarkeit (Art. 7 AGBGB Bayern, vgl BFH Beschluss vom 21.6.2012 - X B 76/11 - juris RdNr 9 zur Parallelnorm des Landesrechts Baden-Württemberg) - exemplarisch und richtungweisend bewertet (BFH Urteil vom 11.3.1992 - X R 141/88 - BFHE 166, 564 = BStBl II 1992, 499, juris RdNr 27) .
  • FG München, 27.03.2018 - 2 K 1985/16

    Änderung des Abänderungsbescheids und Festsetzung der Einkommensteuer

    Auch kann sich eine solche Verpflichtung aus den zu Art. 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) erlassenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen ergeben, die die typische Interessenlage des Altenteilsvertrages in allen wesentlichen Aspekten exemplarisch und richtungsweisend, vor allem auch hinsichtlich Inhalt und Grenze der dem Verpflichteten/Vermögensübernehmer gegenüber dem Berechtigten/Vermögensübergeber obliegenden Leistungsverpflichtungen beschreiben (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Juni 2012 X B 76/11, BFH/NV 2012, 1594, und vom 3. März 2004 X R 14/01, BStBl II 2004, 826).

    Diese Maßnahme hat der Kläger zur Erfüllung der Versorgungsleistung aus dem Übergabevertrag erbracht, da sie insoweit auf das gewährte Wohnrecht entfiel (vgl. BFH in BFH/NV 2004, 861; BFH-Urteil vom 21. Juni 2012 X B 76/11, BFH/NV 2012, 1594; FG Niedersachsen, Urteil vom 17. Mai 2017 1 K 310/16, EFG 2017, 1168).

  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16

    Sind Kosten für Heizungserneuerung und Schornsteinsanierung Sonderausgaben?

    Aufwendungen auf ein übernommenes Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur als Versorgungsleistung abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 2004 X R 32/02, BFH/NV 2004, 1248; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712 und vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77 sowie BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2012 X B 76/11, BFH/NV 2012, 594 und vom 5. Mai 2011 X B 226/10, BFH/NV 2011, 1506).
  • BFH, 18.10.2013 - X B 135/12

    Materiell-rechtliches Korrespondenzprinzip bei der Verpflichtung zur kostenfreien

    Das FG-Urteil wäre im Übrigen auch dann nicht greifbar gesetzeswidrig, wenn das FG die auf die Erneuerung der Heizungsanlage entfallenden Kosten zu Unrecht als Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 1 EStG gewertet hätte, weil die Tochter der Klägerin zu deren Tragung weder vertraglich noch testamentarisch verpflichtet worden ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 31. März 2004 X R 32/02, BFH/NV 2004, 1248; Senatsbeschluss vom 21. Juni 2012 X B 76/11, BFH/NV 2012, 1594).
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