Rechtsprechung
BFH, 22.11.2018 - V R 44/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
UStG § 3 Abs 1b, UStG § 3 Abs 9a, UStG § 14c Abs 2 S 2, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EGRL 112/2006 Art 203, UStG VZ 2013
Unberechtigter Steuerausweis - Bundesfinanzhof
Unberechtigter Steuerausweis
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorsteuerabzug hinsichtlich an eine GmbH fakturierter Leistungen, die ohne weitere buchhalterische Korrektur vom Geschäftsführer der GmbH und Ehemann der alleinigen Gesellschafterin für sein Einzelunternehmen genutzt wurden
- rewis.io
Unberechtigter Steuerausweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug hinsichtlich an eine GmbH fakturierter Leistungen, die ohne weitere buchhalterische Korrektur vom Geschäftsführer der GmbH und Ehemann der alleinigen Gesellschafterin für sein Einzelunternehmen genutzt wurden
- rechtsportal.de
Vorsteuerabzug hinsichtlich an eine GmbH fakturierter Leistungen, die ohne weitere buchhalterische Korrektur vom Geschäftsführer der GmbH und Ehemann der alleinigen Gesellschafterin für sein Einzelunternehmen genutzt wurden
- datenbank.nwb.de
Unberechtigter Steuerausweis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug beim Leistungsbezug zur Entnahme
- Jurion (Kurzinformation)
Keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug beim Leistungsbezug zur Entnahme
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Vorsteuerabzug aufgrund nachträglicher Entgeltvereinbarung?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unentgeltliche Wertabgabe
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.07.2016 - 5 K 826/15
- BFH, 22.11.2018 - V R 44/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.11.2009 - V R 41/08
Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags und bei nachträglicher …
Auszug aus BFH, 22.11.2018 - V R 44/17
Hiergegen wendete sich die GmbH erfolglos mit einem Einspruch unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. November 2009 V R 41/08 (BFHE 227, 521, BFH/NV 2010, 562).Somit fehlt es an einer steuerbaren unentgeltlichen Leistung, die nachträglich i.S. des BFH-Urteils in BFHE 227, 521, BFH/NV 2010, 562 zum Gegenstand eines Leistungsaustausches gemacht werden könnte.
- FG Münster, 14.07.2016 - 5 K 826/15
Umsatzsteuerliche Auswirkungen einer vGA
Auszug aus BFH, 22.11.2018 - V R 44/17
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. Juli 2016 5 K 826/15 U aufgehoben.Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 72 veröffentlichten Urteil kann zu einer in 2011 unentgeltlich erbrachten Leistung nachträglich in 2013 zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein zu einem Leistungsaustausch führendes Rechtsverhältnis durch eine wirksame nachträgliche Entgeltabrede begründet werden.
- BFH, 09.12.2010 - V R 17/10
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 …
Auszug aus BFH, 22.11.2018 - V R 44/17
Dabei ist nicht nach den Entnahmetatbeständen des § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG zu differenzieren (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, Leitsatz 1 zu § 3 Abs. 1b UStG, und BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53, Leitsatz 1 zu § 3 Abs. 9a UStG). - BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
Auszug aus BFH, 22.11.2018 - V R 44/17
Dabei ist nicht nach den Entnahmetatbeständen des § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG zu differenzieren (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, Leitsatz 1 zu § 3 Abs. 1b UStG, und BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53, Leitsatz 1 zu § 3 Abs. 9a UStG).
- FG Münster, 25.06.2020 - 5 K 451/19
Umsatzsteuer - Liegt ein unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG vor, …
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof V R 44/17.Während des sich anschließenden Revisionsverfahrens (V R 44/17) wurde über das Vermögen der Klägerin das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr V A zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit seinem Urteil vom 22.11.2018 (V R 44/17, BFH/NV 2019, 300) hob der BFH das Urteil des Finanzgerichts Münster auf und wies die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung zurück.
Die Gerichtsakte zum Verfahren im ersten Rechtsgang (Az. 5 K 826/15) und die BFH-Akte V R 44/17 sind beigezogen worden.