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   BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12   

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https://dejure.org/2012,17514
BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12 (https://dejure.org/2012,17514)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2012 - IX R 2/12 (https://dejure.org/2012,17514)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - IX R 2/12 (https://dejure.org/2012,17514)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • openjur.de

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 Nr 7, EStG § 7, HGB § 255 Abs 2, HGB § 255 Abs 3
    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • Bundesfinanzhof

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 7 EStG 2002, § 255 Abs 2 HGB, § 255 Abs 3 HGB
    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 7, § 7; HGB § 255 Abs. 2, Abs. 3
    Einbeziehung von Bauzeitzinsen in Bemessungsgrundlage der AfA bei Überschusseinkünften mangels vorhergehenden Abzugs als vorweggenommene Werbungskosten

  • Betriebs-Berater

    Bauzeitzinsen auch bei Überschusseinkünften ggf. Herstellungskosten

  • rewis.io

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 255 Abs. 3 S. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit der Einbeziehung von Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten eines Gebäudes und damit in die Bemessungsgrundlage für die AfA

  • datenbank.nwb.de

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauzeitzinsen auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Bauzeitzinsen als Herstellungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauzeitzinsen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Einbeziehung von Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten eines Gebäudes und damit in die Bemessungsgrundlage für die AfA

  • beck.de (Kurzmitteilung)

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bauzeitzinsen auch bei Überschusseinkünften ggf. Herstellungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bauzeitzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • deloitte.com PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkunftsarten Herstellungskosten sein

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Bauzeitzinsen können auch bei den Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Bauzeitzinsen können bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitzinsen erhöhen Gebäude-AfA - solange keine Vermietungsabsicht vorliegt! (IMR 2013, 1176)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 34
  • NJW 2012, 3472
  • NZM 2013, 434
  • BB 2012, 1761
  • DB 2012, 1543
  • BStBl II 2012, 674
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12
    a) Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89 (BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830) sind die AfA für den Bereich der Überschusseinkünfte nach den gleichen Grundsätzen zu bestimmen, die für die Gewinneinkünfte gelten.

    Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Herstellungskosten als Grundlage für die Bemessung der AfA bei den Überschusseinkünften nicht in anderer Weise als bei den Gewinneinkünften ermittelt werden dürfen (so der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 1. c dd).

    Eine unterschiedliche Auslegung der Begriffe für die Bereiche des Betriebsvermögens einerseits und des Privatvermögens andererseits ist danach zwar nicht ohne Weiteres ausgeschlossen; sie bedarf jedoch der Rechtfertigung durch unabweisbare Gründe, die sich aus der Systematik des Gesetzes und aus besonderen Zwecken der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften ergeben müssten (so der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 1. c dd a.E.).

    Es mag deshalb dahinstehen, ob und inwieweit der Senat an dieser noch vor Ergehen des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830 gefällten Entscheidung festhalten kann (vgl. zur Problematik auch Wichmann, Betriebs-Berater 1991, 1835).

  • BFH, 07.11.1989 - IX R 190/85

    Bauzeitzinsen: Herstellungskosten oder Werbungskosten?

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12
    Überdies seien Bauzeitzinsen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. November 1989 IX R 190/85 (BFHE 159, 439, BStBl II 1990, 460) sofort abziehbare Werbungskosten; ein Wahlrecht bestehe nicht.

    aa) Es kann dahinstehen, ob es die im Zu- und Abflussprinzip gründende Systematik des Gesetzes verhindert, solche Zinsen in die Herstellungskosten einzubeziehen, die bereits   bei ihrer Leistung   (§ 11 Abs. 2 EStG) als (vorab entstandene) Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG absetzbar sind (Fallkonstellation des BFH-Urteils in BFHE 159, 439, BStBl II 1990, 460).

    Sind nach den unter 1. und 2. dargestellten Grundsätzen die Bauzeitzinsen mit dem FG in die Bemessung der AfA einzubeziehen, so weicht der Senat nicht von seinem Urteil in BFHE 159, 439, BStBl II 1990, 460 ab.

  • BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07

    Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12
    Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 2 HGB (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 25. September 2007 IX R 28/07, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218).
  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 3/08

    Keine Nachholung der AfA auf ein nicht als Betriebsvermögen erfasstes

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12
    Dasselbe muss nach dem Prinzip der Gesamtgewinngleichheit (dazu eingehend BFH-Urteil vom 22. Juni 2010 VIII R 3/08, BFHE 230, 342, BStBl II 2010, 1035, m.w.N.) auch für nicht bilanzierende Steuerpflichtige gelten, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln.
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 24/08

    Verböserungshinweis bei Änderung des angefochtenen Steuerbescheids während des

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12
    c) Unter diesen Voraussetzungen widerspräche es dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Gleichartigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 24/08, BFHE 224, 390, BStBl II 2009, 587), wenn man bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkunftsarten die Bauzeitzinsen in die Bemessungsgrundlage einbezieht, es den Steuerpflichtigen mit Überschusseinkünften aber trotz in gleicher Weise geminderter Leistungsfähigkeit verwehrte (vgl. in diesem Zusammenhang BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09, BFH/NV 2011, 797 Rz 22).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/06

    Keine Inanspruchnahme von AfA im Jahr der Aufhebung des Kaufvertrags über

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12
    Ist die AfA gemäß § 7 EStG dazu bestimmt, Aufwendungen des Steuerpflichtigen in Gestalt von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das jeweilige Wirtschaftsgut typisierend periodengerecht zu verteilen (zum Zweck der AfA BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/06, BFHE 220, 261, BStBl II 2008, 480) und ist das Jahr der Herstellung nach § 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung das Jahr der Fertigstellung, so kommt es maßgebend darauf an, dass der Steuerpflichtige das hergestellte Gebäude --als Wirtschaftsgut-- zur Erzielung von Einkünften nutzt (so § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG).
  • BFH, 30.04.2003 - I R 19/02

    Aktivierte Bauzeitzinsen keine Dauerschuldentgelte

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12
    b) Dieses handelsrechtliche Einbeziehungswahlrecht wird auch einkommensteuerlich gewährt (s. R 6.3 Abs. 4 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--), und zwar für solche bilanzierende Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 30. April 2003 I R 19/02, BFHE 202, 357, BStBl II 2004, 192 --zur Gewerbesteuer--, und vom 19. Oktober 2006 III R 73/05, BFHE 215, 438, BStBl II 2007, 331 --zur Investitionszulage--).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12
    c) Unter diesen Voraussetzungen widerspräche es dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Gleichartigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 24/08, BFHE 224, 390, BStBl II 2009, 587), wenn man bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkunftsarten die Bauzeitzinsen in die Bemessungsgrundlage einbezieht, es den Steuerpflichtigen mit Überschusseinkünften aber trotz in gleicher Weise geminderter Leistungsfähigkeit verwehrte (vgl. in diesem Zusammenhang BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09, BFH/NV 2011, 797 Rz 22).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 73/05

    Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12
    b) Dieses handelsrechtliche Einbeziehungswahlrecht wird auch einkommensteuerlich gewährt (s. R 6.3 Abs. 4 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--), und zwar für solche bilanzierende Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 30. April 2003 I R 19/02, BFHE 202, 357, BStBl II 2004, 192 --zur Gewerbesteuer--, und vom 19. Oktober 2006 III R 73/05, BFHE 215, 438, BStBl II 2007, 331 --zur Investitionszulage--).
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