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   BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07   

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https://dejure.org/2009,6432
BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07 (https://dejure.org/2009,6432)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - IV R 20/07 (https://dejure.org/2009,6432)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - IV R 20/07 (https://dejure.org/2009,6432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Reparaturaufwendungen an einem Betriebsgebäude als Betriebsausgaben eines Vorbehaltsnießbrauchers; Steuerliche Anerkennung einer Nebenabrede

  • Judicialis

    BGB §§ 677 ff.; ; BGB § 1041; ; EStG § 12 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 2; BGB §§ 677 ff.; BGB § 1041
    Aufwendungen eines Nießbrauchers zur Reparatur eines vom Nießbrauchsrecht umfassten Hauses als gem. § 12 Nr. 2 Einkommensteuergesetz ( EStG ) nicht abziehbare Zuwendungen; Vertragliche Vereinbarung der Durchführung von Reparaturmaßnahmen durch einen Nießbraucher bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen eines Landwirts für die Reparatur eines Betriebsgebäudes als Betriebsausgaben eines Vorbehaltsnießbrauchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 2, BGB § 1049 Abs 1, BGB § 1041, EStG § 13
    Ersatzanspruch; Gebäude; Instandhaltung; Vorbehaltsnießbrauch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Werbungskosten bei Zuwendungsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    Übernimmt der Nießbraucher außergewöhnliche Aufwendungen, zu denen er berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, kann es sich um Zuwendungen an den Eigentümer handeln, die nach § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbar sind (BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 13/87, BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe; vgl. auch zur Übernahme werterhöhenden Modernisierungsaufwands durch den Nutzungsberechtigten bei eiserner Verpachtung BFH-Urteil in BFHE 206, 146, BStBl II 2004, 780; sowie zum Wirtschaftsüberlassungsvertrag BFH-Urteile vom 8. Mai 2003 IV R 6/02, BFH/NV 2003, 1546, und vom 28. Februar 2002 IV R 20/00, BFHE 198, 446, BStBl II 2003, 644).

    Gegebenenfalls hat er nach §§ 677 ff. BGB einen Anspruch auf Kostenerstattung (§ 1049 BGB; vgl. Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Aufl., § 1044 Rz 1; BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe).

    Wenn der (Vorbehalts-)Nießbraucher außergewöhnliche Unterhaltungsaufwendungen tätigt, zu denen er berechtigt aber nicht verpflichtet ist, und wenn deshalb ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen den Eigentümer entsteht, der Nießbraucher diesen jedoch nicht geltend macht, liegt darin eine nach § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbare Zuwendung an den Eigentümer (BFH- Urteil in BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe; ebenso für einen vom Sohn angepachteten Betrieb BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 89/93, BFH/NV 1995, 379).

    So liegt der Fall jedoch nicht, wenn ein gesetzlicher Erstattungsanspruch nicht entsteht, entweder weil dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe) oder weil der Nießbraucher vertraglich auch die außergewöhnlichen Unterhaltungsaufwendungen übernommen hat (BFH-Urteile vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462, und in BFH/NV 1991, 157).

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    Deshalb kann der Vorbehaltsnießbraucher, der ein nießbrauchsbelastetes Grundstück wie bisher weiter betrieblich nutzt, seine eigenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung des Grundstücks stehen, gewinnmindernd berücksichtigen (u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.III.2.a der Gründe, m.w.N.).

    Denn durch die fortdauernde betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts bleibt die betriebliche Veranlassung der auf die Nutzungsdauer zu verteilenden Aufwendungen des Betriebsinhabers für die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts auch nach dem Verlust der Eigentümerstellung gewahrt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 176, 267, unter C.III.2.a der Gründe).

    Durch die Bejahung betrieblich veranlasster Aufwendungen wird nicht etwa ein auf der Nutzung beruhender und im Betrieb erwirtschafteter Gewinn der Besteuerung entzogen, sondern es wird ein vom Betriebsinhaber für betriebliche Zwecke getragener Aufwand zum Betriebsausgabenabzug zugelassen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.III.2.c der Gründe).

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 110/85

    Erhaltungsaufwand für durch mündliche Vereinbarung zur Reparatur verpflichteten

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    So liegt der Fall jedoch nicht, wenn ein gesetzlicher Erstattungsanspruch nicht entsteht, entweder weil dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe) oder weil der Nießbraucher vertraglich auch die außergewöhnlichen Unterhaltungsaufwendungen übernommen hat (BFH-Urteile vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462, und in BFH/NV 1991, 157).

    Zu Unrecht beruft sich das FG zur Stützung seiner Auffassung auf die BFH-Urteile in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462, und vom 8. Dezember 1982 VIII R 53/82 (BFHE 139, 28, BStBl II 1983, 710).

    Im Urteil in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462 (im zweiten Abschnitt der Entscheidungsgründe) hat der BFH zwar ausgeführt, dass in umfangreichen Umbau- und Instandsetzungsarbeiten gemäß § 12 EStG nicht abziehbare Zuwendungen an den Eigentümer des Gebäudes liegen, falls der Nießbraucher von vornherein auf jeglichen Ersatz verzichtet hat.

  • BFH, 10.07.1990 - IX R 50/88

    Abzug von größeren aufgewendeten Reparaturkosten als Erhaltungsaufwand durch den

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    Unter nahen Angehörigen ist eine derartige Nebenabrede steuerlich anzuerkennen, wenn sie klar und eindeutig getroffen und tatsächlich durchgeführt worden ist (BFH-Urteile vom 9. März 1993 IX R 96/89, BFH/NV 1993, 594, und vom 10. Juli 1990 IX R 50/88, BFH/NV 1991, 157).

    So liegt der Fall jedoch nicht, wenn ein gesetzlicher Erstattungsanspruch nicht entsteht, entweder weil dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe) oder weil der Nießbraucher vertraglich auch die außergewöhnlichen Unterhaltungsaufwendungen übernommen hat (BFH-Urteile vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462, und in BFH/NV 1991, 157).

  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 53/82

    Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Abzugsjahr zu entscheiden. Zur

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    Zu Unrecht beruft sich das FG zur Stützung seiner Auffassung auf die BFH-Urteile in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462, und vom 8. Dezember 1982 VIII R 53/82 (BFHE 139, 28, BStBl II 1983, 710).

    Entsprechend hat der BFH auch im Urteil in BFHE 139, 28, BStBl II 1983, 710 eine nach § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbare Zuwendung angenommen, weil dafür keine Verpflichtung nach § 1041 BGB bestand und es an anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen fehlte (s. unter 1.b der Gründe).

  • BFH, 13.05.2004 - IV R 1/02

    Aufwendungen für die Neueindeckung eines Daches

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    Dazu gehören u.a. Aufwendungen, die durch die Nutzung fremder Wirtschaftsgüter für eigene betriebliche Zwecke veranlasst sind (vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Mai 2004 IV R 1/02, BFHE 206, 146, BStBl II 2004, 780, unter I. der Gründe).

    Übernimmt der Nießbraucher außergewöhnliche Aufwendungen, zu denen er berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, kann es sich um Zuwendungen an den Eigentümer handeln, die nach § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbar sind (BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 13/87, BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe; vgl. auch zur Übernahme werterhöhenden Modernisierungsaufwands durch den Nutzungsberechtigten bei eiserner Verpachtung BFH-Urteil in BFHE 206, 146, BStBl II 2004, 780; sowie zum Wirtschaftsüberlassungsvertrag BFH-Urteile vom 8. Mai 2003 IV R 6/02, BFH/NV 2003, 1546, und vom 28. Februar 2002 IV R 20/00, BFHE 198, 446, BStBl II 2003, 644).

  • FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03

    Zuordnung von Aufwendungen des Nießbrauchers eines bebauten Grundstücks für

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1418 veröffentlicht.

    das Urteil des FG Münster vom 4. Mai 2006 14 K 5858/03 E aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für 1998 bis 2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Oktober 2003 in der Weise zu ändern, dass folgende Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft angesetzt werden:.

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 89/93

    Land- und Forstwirtschaft: Renovierung des mitgepachteten Wohnhauses

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    Wenn der (Vorbehalts-)Nießbraucher außergewöhnliche Unterhaltungsaufwendungen tätigt, zu denen er berechtigt aber nicht verpflichtet ist, und wenn deshalb ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen den Eigentümer entsteht, der Nießbraucher diesen jedoch nicht geltend macht, liegt darin eine nach § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbare Zuwendung an den Eigentümer (BFH- Urteil in BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe; ebenso für einen vom Sohn angepachteten Betrieb BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 89/93, BFH/NV 1995, 379).

    Für den betrieblichen Bereich gelten dabei dieselben Maßstäbe wie für die Vermögensverwaltung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 379, unter 1.c der Gründe; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.1. der Gründe).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    Für den betrieblichen Bereich gelten dabei dieselben Maßstäbe wie für die Vermögensverwaltung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 379, unter 1.c der Gründe; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.1. der Gründe).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 113/85

    Zum Vorbehaltsnießbrauch an einem durch den Nießbraucher unverändert betrieblich

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
    Zu den eigenen Aufwendungen zählen die abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der nießbrauchsberechtigte Betriebsinhaber selbst auf das übertragene Wirtschaftsgut aufgewendet hatte, soweit sie durch frühere Absetzungen für Abnutzung noch nicht verbraucht sind (BFH- Urteil vom 16. Dezember 1988 III R 113/85, BFHE 155, 380, BStBl II 1989, 763, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2002 - IV R 20/00

    Landwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag - Nutzungsberechtigter -

  • BFH, 08.05.2003 - IV R 6/02

    LuF; Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Modernisierungsaufwand

  • BFH, 09.03.1993 - IX R 96/89

    Umfang der geltendzumachenden Aufwendungen als Werbungskosten durch einen

  • BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der

    Lassen die objektiv festgestellten Tatsachen unter Berücksichtigung der dafür von der Rechtsprechung aufgestellten Merkmale und Maßstäbe die rechtliche Würdigung zu, dass Aufwendungen für ein Arbeitsmittel nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, stehen private Motive dem Werbungskostenabzug nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 20/07, BFH/NV 2010, 20).
  • FG München, 03.03.2011 - 5 K 3379/08

    Zeitschriften als Werbungskosten bei Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit

    Lassen die objektiv festgestellten Tatsachen unter Berücksichtigung der dafür von der Rechtsprechung aufgestellten Merkmale und Maßstäbe die rechtliche Würdigung zu, dass Aufwendungen für ein Arbeitsmittel nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, stehen private Motive dem Werbungskostenabzug nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2009 IV R 20/07 , BFH/NV 2010, 20 ).
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