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   BFH, 26.11.2008 - VIII B 220/07   

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https://dejure.org/2008,13918
BFH, 26.11.2008 - VIII B 220/07 (https://dejure.org/2008,13918)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2008 - VIII B 220/07 (https://dejure.org/2008,13918)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2008 - VIII B 220/07 (https://dejure.org/2008,13918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Möglichkeit einer Schadenersatzklage nach § 826 BGB neben der Restitutionsklage nach § 580 ZPO; Urteilsergänzung

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 109; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76; FGO § 109; FGO § 115 Abs. 2
    Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzlicher Bedeutung der Frage nach der Möglichkeit einer Schadensersatzklage gem. § 826 BGB neben der Restitutionsklage nach § 580 BGB

  • datenbank.nwb.de

    Möglichkeit einer Schadensersatzklage nach § 826 BGB neben der Restitutionsklage nach § 580 ZPO; Urteilsergänzung aufgrund einer Tatbestandsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - VIII B 220/07
    Im Rahmen des hier angefochtenen Urteils vom 18. September 2007 betrifft der vom Kläger gerügte Hinweis des FG auf die fehlende Protokollierung unbeschieden gebliebener Anträge in dem früheren Verfahren lediglich die --zutreffende-- materiell-rechtliche Auffassung des Gerichts, dass eine Urteilsergänzung nur hinsichtlich solcher Anträge in Betracht kommt, die gegebenenfalls im Wege der Tatbestandsberichtigung Bestandteil des Urteilstatbestandes geworden sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. April 1991 VIII R 82/89, BFH/NV 1992, 670; BGH-Urteil vom 16. Februar 2005 VIII ZR 133/04, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2005, 790; BAG-Beschluss vom 26. Juni 2008 6 AZN 1161/07, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2008, 1028).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 1161/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - VIII B 220/07
    Im Rahmen des hier angefochtenen Urteils vom 18. September 2007 betrifft der vom Kläger gerügte Hinweis des FG auf die fehlende Protokollierung unbeschieden gebliebener Anträge in dem früheren Verfahren lediglich die --zutreffende-- materiell-rechtliche Auffassung des Gerichts, dass eine Urteilsergänzung nur hinsichtlich solcher Anträge in Betracht kommt, die gegebenenfalls im Wege der Tatbestandsberichtigung Bestandteil des Urteilstatbestandes geworden sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. April 1991 VIII R 82/89, BFH/NV 1992, 670; BGH-Urteil vom 16. Februar 2005 VIII ZR 133/04, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2005, 790; BAG-Beschluss vom 26. Juni 2008 6 AZN 1161/07, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2008, 1028).
  • BFH, 26.11.2008 - VIII B 207/07

    Wiedereinsetzung: Antrag auf Ergänzung eines Urteils ohne Einfluss auf die Frist

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - VIII B 220/07
    Sein Vortrag, das Finanzgericht (FG) habe ihn unter Verstoß gegen die Pflicht des Gerichts nach § 76 FGO in dem mit Urteil vom 22. Mai 2007 abgeschlossenen --vorangegangenen-- Wiederaufnahmeverfahren nicht auf die Notwendigkeit hingewiesen, schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung wiederholen zu müssen, betrifft allenfalls Verfahrensmängel jenes rechtskräftig abgeschlossenen Wiederaufnahmeverfahrens (vgl. Beschluss des Senats vom 26. November 2008 VIII B 207/07), nicht aber verfahrensrechtliche Mängel des angefochtenen Urteils vom 18. September 2007 zu dem erneut betriebenen (weiteren) Wiederaufnahmeverfahren.
  • BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 198/69

    Unrichtiges rechtskräftiges Urteil - Restitutionsklage - Schadenersatzklage -

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - VIII B 220/07
    Eine Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, "ob neben der Restitutionsklage nach § 580 ZPO auch eine Schadenersatzklage nach § 826 BGB möglich ist", kommt nicht in Betracht, weil sie bereits durch die Rechtsprechung --zustimmend-- geklärt ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. März 1968 VIII ZR 141/65, BGHZ 50, 115; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 27. Januar 1970 1 AZR 198/69, Nachschlagewerk des BAG -Arbeitsrechtliche Praxis- Nr. 14 zu § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und im Übrigen schon wegen der Rechtskraft des Urteils vom 22. Mai 2007 im Rahmen der Anfechtung des hier streitigen Urteils vom 18. September 2007 nicht klärbar wäre.
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - VIII B 220/07
    Eine Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, "ob neben der Restitutionsklage nach § 580 ZPO auch eine Schadenersatzklage nach § 826 BGB möglich ist", kommt nicht in Betracht, weil sie bereits durch die Rechtsprechung --zustimmend-- geklärt ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. März 1968 VIII ZR 141/65, BGHZ 50, 115; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 27. Januar 1970 1 AZR 198/69, Nachschlagewerk des BAG -Arbeitsrechtliche Praxis- Nr. 14 zu § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und im Übrigen schon wegen der Rechtskraft des Urteils vom 22. Mai 2007 im Rahmen der Anfechtung des hier streitigen Urteils vom 18. September 2007 nicht klärbar wäre.
  • BFH, 18.04.1991 - VIII R 82/89
    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - VIII B 220/07
    Im Rahmen des hier angefochtenen Urteils vom 18. September 2007 betrifft der vom Kläger gerügte Hinweis des FG auf die fehlende Protokollierung unbeschieden gebliebener Anträge in dem früheren Verfahren lediglich die --zutreffende-- materiell-rechtliche Auffassung des Gerichts, dass eine Urteilsergänzung nur hinsichtlich solcher Anträge in Betracht kommt, die gegebenenfalls im Wege der Tatbestandsberichtigung Bestandteil des Urteilstatbestandes geworden sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. April 1991 VIII R 82/89, BFH/NV 1992, 670; BGH-Urteil vom 16. Februar 2005 VIII ZR 133/04, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2005, 790; BAG-Beschluss vom 26. Juni 2008 6 AZN 1161/07, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2008, 1028).
  • BGH, 29.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Bemessung des Streitwerts bei einer Klage auf Unterlassung der

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - VIII B 220/07
    Eine Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, "ob neben der Restitutionsklage nach § 580 ZPO auch eine Schadenersatzklage nach § 826 BGB möglich ist", kommt nicht in Betracht, weil sie bereits durch die Rechtsprechung --zustimmend-- geklärt ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. März 1968 VIII ZR 141/65, BGHZ 50, 115; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 27. Januar 1970 1 AZR 198/69, Nachschlagewerk des BAG -Arbeitsrechtliche Praxis- Nr. 14 zu § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und im Übrigen schon wegen der Rechtskraft des Urteils vom 22. Mai 2007 im Rahmen der Anfechtung des hier streitigen Urteils vom 18. September 2007 nicht klärbar wäre.
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