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   BFH, 27.03.2000 - III R 35/99   

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https://dejure.org/2000,8124
BFH, 27.03.2000 - III R 35/99 (https://dejure.org/2000,8124)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2000 - III R 35/99 (https://dejure.org/2000,8124)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2000 - III R 35/99 (https://dejure.org/2000,8124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Steuerlicher Abzug von Prozesskosten - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Außergewöhnliche Belastung

  • Judicialis

    EStG § 33; ; FGO § ... 116 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 124; ; FGO § 126 Abs. 1 FGO; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 51; ; ZPO § 48; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 51 116 Abs. 1 Nr. 1 2; ZPO §§ 42 48
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; erst nachträglich bekannt gewordener Ablehnungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.05.1995 - X R 55/94

    Ablehnung des Richters - Revision

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    b) Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör stellt zwar einen absoluten Revisionsgrund i.S. von § 119 Nr. 3 FGO dar, eröffnet indes nicht die zulassungsfreie Revision (BFH-Beschluss vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604, m.w.N., ständige Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass eine erst nach Erlass des Urteils geltend gemachte Ablehnung grundsätzlich selbst dann unbeachtlich ist, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekannt geworden ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.; vom 29. Oktober 1998 X R 64/98, BFH/NV 1999, 511; zustimmend Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 9).

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    Die Anzeige nach § 48 ZPO stelle nicht nur eine Dienstpflicht dar, sondern eine echte, den Parteien gegenüber bestehende verfahrensrechtliche Pflicht (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 15. Dezember 1994 I ZR 121/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 1677, 1679).
  • BFH, 26.02.1969 - I K 1/68

    Wiedereinsetzung in vorigenStand - Versäumte Revisionsbegründungsfrist -

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden; dass der Kläger ausdrücklich erklärt hat, er sei mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht einverstanden, steht dem nicht entgegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1969 I K 1/68, BFHE 95, 86, BStBl II 1969, 320).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    Für die vergleichbare Parallelbestimmung in § 138 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wird dieser Rechtsauffassung gleichfalls zugestimmt (vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Aufl., § 138 Rz. 8, m.w.N.; ferner BGH-Urteil vom 9. November 1992 II ZR 230/91, BGHZ 120, 141).
  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    Gegen das am ... zugestellte Urteil hat der Kläger im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung neben der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (Az. III B 67/99) auch Revision eingelegt.
  • BFH, 29.10.1998 - X R 64/98

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Richterablehnung nach Urteilserlass

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    Daraus folgt, dass eine erst nach Erlass des Urteils geltend gemachte Ablehnung grundsätzlich selbst dann unbeachtlich ist, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekannt geworden ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.; vom 29. Oktober 1998 X R 64/98, BFH/NV 1999, 511; zustimmend Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 9).
  • BFH, 05.07.1996 - VIII R 1/96

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Spruchkörpers

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    § 116 Abs. 1 FGO zählt bestimmte schwerwiegende Verfahrensmängel abschließend auf, deren schlüssige Rüge allein eine zulassungsfreie Revision eröffnet (BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 1996 VIII R 1/96, BFH/NV 1997, 122, 123, m.umf.N.; vom 10. August 1994 IX R 96/93, BFH/NV 1995, 324; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Rz. 1).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    Vielmehr stellt die Regelung in § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO die für Fälle der Richterablehnung maßgebende --freilich eine erfolgreiche Ablehnung voraussetzende-- Sonderregelung dar (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217, Abschn. C. II. 3. b aa; BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582).
  • BFH, 10.08.1994 - IX R 96/93

    Voraussetzungen der Annahme eines Begründungsmangels als wesentlicher

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    § 116 Abs. 1 FGO zählt bestimmte schwerwiegende Verfahrensmängel abschließend auf, deren schlüssige Rüge allein eine zulassungsfreie Revision eröffnet (BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 1996 VIII R 1/96, BFH/NV 1997, 122, 123, m.umf.N.; vom 10. August 1994 IX R 96/93, BFH/NV 1995, 324; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Rz. 1).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und Umdeutung der

    Auszug aus BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
    Vielmehr stellt die Regelung in § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO die für Fälle der Richterablehnung maßgebende --freilich eine erfolgreiche Ablehnung voraussetzende-- Sonderregelung dar (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217, Abschn. C. II. 3. b aa; BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Abgesehen davon, dass eine erst nach Erlass des angefochtenen FG-Urteils geltend gemachte Richterablehnung als Zulassungsgrund selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn dem betroffenen Kläger der Ablehnungsgrund --wie hier-- erst nachträglich bekannt wurde (s. Wortlaut des § 119 Nr. 2 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2000 III R 35/99, BFH/NV 2000, 1128; vom 17. August 2007 IV B 143/06, nicht veröffentlicht --juris--; BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359), bietet auch der --ohne weitere konkrete Angaben-- nur pauschal behauptete, mögliche "Interessenkonflikt aus dem beruflichen Umfeld", der im bloßen beruflichen Kontakt (Zuweisung von Patienten) zwischen der Frau des (ehrenamtlichen) Richters mit dem Kläger besteht, keinen hinreichenden Anlass, eine vorschriftswidrige Mitwirkung wegen einer Besorgnis der Befangenheit i.S. der §§ 51 FGO, 42 ZPO anzunehmen.
  • BFH, 23.07.2004 - IX B 101/03

    Gesondertes Verfahren auf Ablehnung eines Richters als Voraussetzung für eine

    Ohne ein solches gesondertes Verfahren auf Ablehnung des Richters kommt eine Zulassung der Revision grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 1996 X R 27/94, BFH/NV 1997, 246, und vom 27. März 2000 III R 35/99, BFH/NV 2000, 1128).
  • BFH, 28.11.2001 - III B 153/01

    Einkommensteuer - Einkommensteuerbescheid - Rechtmäßigkeit - Aussetzung der

    Die Mitwirkung des Richters W an dem angefochtenen Beschluss verstieß sonach nicht gegen Verfahrensvorschriften (Beschluss des Senats vom 27. März 2000 III R 35/99, BFH/NV 2000, 1128).
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