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   BGH, 01.02.2006 - AnwZ (B) 71/05   

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https://dejure.org/2006,5717
BGH, 01.02.2006 - AnwZ (B) 71/05 (https://dejure.org/2006,5717)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2006 - AnwZ (B) 71/05 (https://dejure.org/2006,5717)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - AnwZ (B) 71/05 (https://dejure.org/2006,5717)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Nichtunterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung; Unabhängigkeit der Pflicht zur dauernden Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung vom Umfang der Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit; Anforderungen an die ...

  • Anwaltsblatt

    § 14 BRAO, § 51 BRAO
    Keine Ausnahme von der Haftpflichtversicherung

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 9; ; BRAO § 101; ; BRAO § 103; ; BRAO § 104; ; BRAO § 224 Abs. 4 Satz 1; ; BRAO § 224 a Abs. 1; ; ZPO §§ 41 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 9
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 356
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 01.02.2006 - AnwZ (B) 71/05
    Dieses soll darauf vertrauen können, dass eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsanwalt im Rahmen des Versicherungsschutzes ohne weiteres durchsetzbar sind (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 137, 200, 203 f).
  • BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00

    Versicherungspflicht eines Steuerbevollmächtigten; Vermeidbarkeit des

    Auszug aus BGH, 01.02.2006 - AnwZ (B) 71/05
    Vielmehr genügt es, dass er berechtigt ist, den Rechtsanwaltsberuf auszuüben (vgl. BGH aaO; BGHSt 46, 67, 68 zur Versicherungspflicht nach § 67 StBerG; Feurich/Weyland aaO § 51 Rdn. 6; Henssler/Prütting-Stobbe, BRAO, 2. Aufl. § 51 Rdn. 34).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Wie es zu den Vorfällen kam und ob der Antragsteller seine missliche Lage eigenen Fehlern zuzuschreiben hat, ist für den Widerruf der Zulassung unerheblich; entscheidend ist allein die objektive Lage (BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 29/94, BRAK-Mitt. 1995, 28; Beschl. v. 1. Februar 2006, AnwZ (B) 71/05, AnwBl. 2006, 356).
  • BGH, 09.05.2018 - AnwZ (Brfg) 43/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Fehlens der vorgeschriebenen

    Auch wenn dieser schuldlos den Versicherungsschutz verliert, ist die Zulassung zu widerrufen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2006 - AnwZ (B) 71/05, AnwBl. 2006, 356 unter II 3; vom 4. Dezember 2006 - AnwZ (B) 106/05, juris Rn. 3; Vossebürger in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 14 BRAO Rn. 75 ff.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 14 BRAO Rn. 48; Henssler in Henssler/ Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 14 BRAO Rn. 44, 47).
  • BGH, 26.11.2009 - AnwZ (B) 27/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederrufs der

    Wie es dazu kam und ob der Antragsteller seine missliche Lage eigenen Fehlern zuzuschreiben hat, ist unerheblich; entscheidend ist allein die objektive Lage (BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 29/94, BRAK-Mitt. 1995, 28 f.; Beschl. v. 1. Februar 2006, AnwZ (B) 71/05, AnwBl. 2006, 356).
  • BGH, 04.12.2006 - AnwZ (B) 106/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltung einer

    Dieses soll darauf vertrauen können, dass eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsanwalt im Rahmen des Versicherungsschutzes ohne weiteres durchsetzbar sind (vgl. Senat BGHZ 137, 200, 203 f; Beschluss vom 1. Februar 2006 - AnwZ(B) 71/05, AnwBl. 2006, 356).
  • AGH Baden-Württemberg, 06.10.2008 - AGH 35/07

    Zulassung - Widerruf wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung

    Die in § 51 BRAO normierte Verpflichtung des RA, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, hängt nicht davon ab, ob und in welchem Umfang der RA seinen Beruf tatsächlich ausübt und wie der RA seine berufliche Tätigkeit gestaltet; ausreichend ist, dass er berechtigt ist, den RA-Beruf auszuüben (BGH, Beschl. v. 24.11.1997, BRAK-Mitt. 1998, 40, sowie Beschl. v. 1.2.2006, AnwBl. 2006, 356 ff.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 9/23
    Auch wenn dieser schuldlos den Versicherungsschutz verliert, ist die Zulassung zu widerrufen (BGH AnwBl. 2006, 356).
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