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BGH, 01.02.2023 - 5 StR 549/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 73a StGB, § 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Einnahmen aus dem Handel mit Betäubungsmitteln
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73c
Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Einnahmen aus dem Handel mit Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Bernau, 26.11.2020 - 202 Js 12240/19
- LG Berlin, 21.09.2022 - 279 Js 18/22
- LG Berlin, 21.09.2022 - 531 KLs 13/22
- BGH, 01.02.2023 - 5 StR 549/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 01.02.2023 - 5 StR 549/22
Um jede Beschwer des Angeklagten auszuschließen, ist der Betrag daher bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c StGB) in Abzug zu bringen; von einer stillschweigend erklärten Annahme des Übereignungsangebots des Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft kann bei Bargeld regelmäßig ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305).
- BGH, 22.11.2023 - 2 StR 371/23
Beschränkung des Verfahrens und teilweise Aufhebung und Neufassung der …
Die in einem solchen Fall mögliche Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c Satz 1 StGB ist vorliegend ausgeschlossen, weil die Angeklagte auf den gesamten Bargeldbetrag von 760 EUR verzichtet hat; der staatliche Zahlungsanspruch ist dadurch erloschen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 1 StR 406/22, juris Rn. 3; vom 1. Februar 2023 - 5 StR 549/22, juris Rn. 2).