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   BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15   

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BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15 (https://dejure.org/2016,29923)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2016 - 2 StR 355/15 (https://dejure.org/2016,29923)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 2 StR 355/15 (https://dejure.org/2016,29923)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens; Tateinheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Weitergabe großer Mengen von Betäubungsmitteln an Dritte bei der Bildung einer Gesamtstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Weitergabe großer Mengen von Betäubungsmitteln an Dritte bei der Bildung einer Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3 ; StGB § 52 Abs. 1
    Berücksichtigung der Weitergabe großer Mengen von Betäubungsmitteln an Dritte bei der Bildung einer Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und seine zeitlichen Grenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung von Betäubungsmitteln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tateinheit oder Tatmehrheit?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    b) Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 161 f.; Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).

    Die Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist "auf der untersten Ebene der Handelskette' mithin erst beendet, wenn der Lieferant das Entgelt erhalten hat, wenn also auch der Geldfluss als Gegenleistung für die Betäubungsmittellieferung "zur Ruhe' gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    Vom weiten Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind Handlungen weit im Vorfeld des eigentlichen Güterumsatzes ebenso erfasst wie die dem Güterumsatz nachfolgenden Geldflüsse (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14).

    Allein das zeitliche Zusammentreffen von Zahlungsvorgängen in Bezug auf eine frühere Drogenbeschaffung mit der Abholung der nächsten Lieferung - die bloße Gleichzeitigkeit beider, verschiedene Umsatzgeschäfte fördernder Ausführungshandlungen - genügt jedoch zur Annahme gleichartiger Tateinheit nicht (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, StV 2010, 684).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    b) Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 161 f.; Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    Über den Wortlaut des § 52 Abs. 1 StGB hinaus liegt eine Tat im Rechtssinne auch vor, wenn zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten als ein einheitliches Tun erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368).
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    Hierzu gehört im Falle der Einziehung von Betäubungsmitteln auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    Dagegen genügt ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht, um Tateinheit zu begründen (BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    Die Annahme von Tateinheit kommt auch in Betracht, wenn mehrere Tatbestandsverwirklichungen dergestalt objektiv zusammentreffen, dass die Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, NStZ-RR 2014, 144, 145).
  • BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tateinheit: keine Verklammerung durch

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    Allein das zeitliche Zusammentreffen von Zahlungsvorgängen in Bezug auf eine frühere Drogenbeschaffung mit der Abholung der nächsten Lieferung - die bloße Gleichzeitigkeit beider, verschiedene Umsatzgeschäfte fördernder Ausführungshandlungen - genügt jedoch zur Annahme gleichartiger Tateinheit nicht (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, StV 2010, 684).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    Allein das zeitliche Zusammentreffen von Zahlungsvorgängen in Bezug auf eine frühere Drogenbeschaffung mit der Abholung der nächsten Lieferung - die bloße Gleichzeitigkeit beider, verschiedene Umsatzgeschäfte fördernder Ausführungshandlungen - genügt jedoch zur Annahme gleichartiger Tateinheit nicht (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, StV 2010, 684).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
    Damit hat sie dem Angeklagten eigennütziges Handeln zur Last gelegt, obwohl dies bereits ein Merkmal des Handeltreibens ist (Senat, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7; BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24).
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der

  • BGH, 29.04.2014 - 2 StR 616/13

    Fehlerhafte Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Gewinnstreben und

  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 3/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung)

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Ob im Einzelfall eine die Annahme einer Tat im Rechtssinne tragende Teilidentität der Ausführungshandlungen gegeben ist, richtet sich nach dem materiellen Recht (Senat, Urteil vom 1. Juni 2016 - 2 StR 355/15, juris Rn. 10).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Kammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147; Urteil vom 1. Juni 2016 - 2 StR 355/15; Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
  • BGH, 13.02.2020 - 1 StR 9/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    a) Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, und umfasst sowohl das Einkaufs- als auch das nachfolgende Umsatzgeschäft (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 - 2 StR 355/15 Rn. 11 mwN).
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