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   BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21   

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https://dejure.org/2021,54375
BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21 (https://dejure.org/2021,54375)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2021 - 1 StR 432/21 (https://dejure.org/2021,54375)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 1 StR 432/21 (https://dejure.org/2021,54375)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10).

    Eine soziale Gefährdung oder eine Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betreffende Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch in Fällen der Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 und vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11 Rn. 9).

  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10).
  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17

    Subjektiver Tatbestand des Diebstahls (Zueignungsabsicht bei der Wegnahme von

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21
    Nur wenn das Tatgericht die Maßregelanordnung allein in Ausübung seines Ermessens nicht treffen will und diese Entscheidung von sachverständigen Feststellungen unabhängig ist, ist es von dieser Verpflichtung befreit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 3 StR 182/17 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21
    Eine soziale Gefährdung oder eine Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betreffende Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch in Fällen der Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 und vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11 Rn. 9).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21
    Eine soziale Gefährdung oder eine Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betreffende Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch in Fällen der Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 und vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11 Rn. 9).
  • LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21

    Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH Beschl. v. 01.12.2021 - 1 StR 432/21, BeckRS 2021, 42652 Rn. 7).
  • BGH, 26.01.2022 - 1 StR 461/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Insbesondere die Einbeziehung eines Sachverständigen kann Umstände erkennbar werden lassen, die auch für die Strafzumessung von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 1 StR 432/21 Rn. 14; Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92 Rn. 9, BGHSt 38, 362, 364).
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