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   BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20   

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BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20 (https://dejure.org/2021,6866)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2021 - 2 StR 461/20 (https://dejure.org/2021,6866)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 2 StR 461/20 (https://dejure.org/2021,6866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 176 StGB, § 176a StGB, § 177 Abs 2 Nr 1 StGB vom 04.11.2016
    Strafverurteilung wegen schweren Missbrauchs von Kindern u.a.: Geltung des Zweifelssatzes bei Prüfung des Verfolgungsverjährung; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Berücksichtigung psychischer Beeinträchtigungen im Rahmen der Gesamtstrafenbildung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sichverschaffen von kinderpornografischen Schriften mit der Aufzeichnung der Missbrauchshandlungen zur späteren eigenen Verwendung hinsichtlich Verjährung; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sichverschaffen von kinderpornografischen Schriften mit der Aufzeichnung der Missbrauchshandlungen zur späteren eigenen Verwendung hinsichtlich Verjährung; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19

    Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen;

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Zwar verwirklichte der Angeklagte jeweils die Voraussetzungen des Tatbestandes, weil er sich mit der Aufzeichnung der Missbrauchshandlungen zur späteren eigenen Verwendung kinderpornografische Schriften verschaffte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, juris Rn. 11 mwN).

    Damit kommt in den Fällen II.1-II.4 und II.6-II.11 der Urteilsgründe - das Tatvideo im Fall II.5 der Urteilsgründe war zu einem nicht bekannten Zeitpunkt vor der Sicherstellung der übrigen Dateien am 9. November 2019 vom Angeklagten aufgrund dessen schlechter Qualität gelöscht worden - der Auffangtatbestand des bis zur Sicherstellung andauernden Besitzes (§ 184b Abs. 3 nF, § 2 Abs. 2 StGB) der verschiedenen Tatvideos zur Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, juris Rn. 14 mwN).

    Dass der Angeklagte wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Verfahrenshindernisses der Verjährung nicht nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF, sondern nur nach dem wiederauflebenden Besitztatbestand verurteilt werden kann, ändert an der konkurrenzrechtlichen Bewertung nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, juris Rn. 23).

  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17

    Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Entgegen der Wertung der Strafkammer stellt sich - bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise - die seit dem 10. November 2016 geltende Fassung der § 177 Abs. 2 Nr. 1, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in den Fällen, in denen der Tatrichter - wie hier - einen besonders schweren Fall entsprechend dem Regelbeispiel des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB annimmt, nicht als milderes Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB gegenüber der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung des § 179 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 2018 - 2 StR 45/17, juris Rn. 15; BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17, juris Rn. 3; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, juris Rn. 6).

    Es verbleibt damit auch hinsichtlich des Schuldspruchs bei der Anwendung des § 179 StGB aF (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 2018 - 2 StR 45/17, aaO).

  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Solche wären aber zu treffen gewesen, weil für Anordnungen gemäß § 184b Abs. 6 StGB der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt (§ 74f StGB) und gegebenenfalls von der Möglichkeit des § 74f Abs. 2 StGB Gebrauch gemacht werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 StR 448/19, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, juris Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Der Besitz der kinderpornografischen Schriften in den Fällen II.1-II.4 und II.6-II.11 der Urteilsgründe stellt sich hier ausnahmsweise (vgl. zur Einheitlichkeit des Besitzes kinderpornografischer Schriften als Dauerdelikt Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 19 mwN) jeweils als eigenständiges Vergehen nach § 184b Abs. 3 StGB nF dar; denn der gleichzeitige Besitz mehrerer kinderpornografischer Schriften bewirkt nur dann eine Verknüpfung zu einer Tat, wenn nicht - wie hier - selbständige Verschaffungstaten festgestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Im Fall II.5 der Urteilsgründe hat die tateinheitliche Verurteilung wegen eines Vergehens nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB aF bzw. § 184b Abs. 3 StGB nF zu entfallen, da nach den Feststellungen nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte das zunächst erstellte Tatvideo in rechtsverjährter Zeit gelöscht und damit den Besitz an dieser kinderpornografischen Schrift bereits zu diesem Zeitpunkt endgültig aufgegeben hatte (vgl. zur Besitzaufgabe durch Löschung Senat, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, juris Rn. 34 mwN).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs;

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Entgegen der Wertung der Strafkammer stellt sich - bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise - die seit dem 10. November 2016 geltende Fassung der § 177 Abs. 2 Nr. 1, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in den Fällen, in denen der Tatrichter - wie hier - einen besonders schweren Fall entsprechend dem Regelbeispiel des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB annimmt, nicht als milderes Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB gegenüber der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung des § 179 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 2018 - 2 StR 45/17, juris Rn. 15; BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17, juris Rn. 3; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Zum anderen gehört es zum Regelbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB, dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinwegsetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18, juris Rn. 4; vom 4. August 1999 - 2 StR 312/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, juris Rn. 5; vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04, juris Rn. 11; vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Der Besitz der kinderpornografischen Schriften in den Fällen II.1-II.4 und II.6-II.11 der Urteilsgründe stellt sich hier ausnahmsweise (vgl. zur Einheitlichkeit des Besitzes kinderpornografischer Schriften als Dauerdelikt Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 19 mwN) jeweils als eigenständiges Vergehen nach § 184b Abs. 3 StGB nF dar; denn der gleichzeitige Besitz mehrerer kinderpornografischer Schriften bewirkt nur dann eine Verknüpfung zu einer Tat, wenn nicht - wie hier - selbständige Verschaffungstaten festgestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, juris Rn. 5).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung;

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Nur wenn sie unmittelbare Folge bereits einzelner Taten sind, können sie mit ihrem vollen Gewicht bei der Bemessung der Einzelstrafe in Ansatz gebracht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, juris Rn. 2; Urteil vom 5. September 2018 - 2 StR 454/17, juris Rn. 30, jeweils mwN; offen gelassen BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, juris Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
    Das danach erforderliche Obhutsverhältnis setzt voraus, dass der Täter - regelmäßig im ausdrücklichen oder stillschweigenden Einvernehmen mit dem Sorgeberechtigten - gegenüber dem Opfer eine übergeordnete Stellung einnimmt oder dass dieses ihn zumindest als Vertrauensperson anerkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 3 StR 526/94, BGHSt 41, 137, 139; MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 174 Rn. 25; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 2 StR 612/99, juris Rn. 7; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 409/96, juris Rn. 9; vom 17. Dezember 1993 - 4 StR 713/93, juris Rn. 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17, NStZ-RR 2017, 369, jeweils zu § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 454/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit (Antragsstellung außerhalb der Hauptverhandlung;

  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier:

  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94

    Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des

  • BGH, 17.12.2020 - 4 StR 437/20

    Strafverfahren wegen Herstellens kinderpornografischer Schriften: Anwendung des

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 409/96

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 237/04

    Schuldspruchänderung; Tenorierung (Klarstellung; Tatmodalitäten; angewendete

  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 448/19

    Einziehung des sichergestellten Notebooks wegen Verwendung zum Speichern der

  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 469/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von psychischen

  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 31/17

    Aufhebung des Urteils (Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht);

  • BGH, 04.08.1999 - 2 StR 312/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Doppelverwertungsverbot; Verfahrenseinstellung;

  • BGH, 30.07.2002 - 4 StR 148/02

    Doppelverwertungsverbot (strafschärfende Berücksichtigung des Eindringens in den

  • BGH, 26.01.2000 - 2 StR 612/99

    Fehlerhafte Strafzumessung; Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 17.12.1993 - 4 StR 713/93

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener: Doppelverwertungsverbot

  • BGH, 22.03.2022 - 1 StR 455/21

    Sexualdelikt zum Nachteil einer 11-jährigen Schülerin in München muss

    Aus diesem Grund war auch diese Maßregel aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2021 - 2 StR 18/21 Rn. 6 und vom 2. Februar 2021 - 2 StR 461/20 Rn. 13).
  • BGH, 21.06.2022 - 5 StR 110/22

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der

    Denn sie beziehen sich auf Tatumstände, die zum Tatbild einer Sexualstraftat gehören und haben den Gesetzgeber bereits dazu veranlasst, entsprechende Handlungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe zu stellen; sie können für sich daher den Unrechtsgehalt einer Tat nicht erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 48/08; Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 461/20; vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03; vom 22. Oktober 1986 - 2 StR 516/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 18/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

    Aus diesem Grund war auch diese Maßregel aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 2 StR 461/20).
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