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   BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11   

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https://dejure.org/2013,18686
BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11 (https://dejure.org/2013,18686)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2013 - II ZR 293/11 (https://dejure.org/2013,18686)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - II ZR 293/11 (https://dejure.org/2013,18686)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 Nr 3 AktG, § 256 Abs 6 S 1 AktG, § 280 Abs 1 BGB, § 319 Abs 1 S 3 HGB, § 57a WiPrO
    Haftung des Wirtschaftsprüfers: Informationspflichtverletzung bei Prüfung des Jahresabschlusses einer prüfungspflichtigen mittelgroßen GmbH ohne erforderlichen Qualitätsnachweis; Umfang des Schadensersatzanspruchs

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280; HGB § 319; AktG § 256
    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Prüfung des Jahresabschlusses einer prüfungspflichtigen mittelgroßen GmbH

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz gegen einen Wirtschaftsprüfer bei Durchführung der Jahresabschlussprüfung ohne Besitz der erforderlichen Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO; Ersatzfähigkeit der Kosten für eine erneute Jahresabschlussprüfung bei ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Abschlussprüfers gegenüber GmbH für Kosten einer erneuten Prüfung bei fehlendem Qualifikationsnachweis

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz eines Wirtschaftsprüfers bei Abschlussprüfung ohne Teilnahmebescheinigung gem. § 57a WPO

  • rewis.io

    Haftung des Wirtschaftsprüfers: Informationspflichtverletzung bei Prüfung des Jahresabschlusses einer prüfungspflichtigen mittelgroßen GmbH ohne erforderlichen Qualitätsnachweis; Umfang des Schadensersatzanspruchs

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG § 256; BGB § 280; HGB § 319; WPO § 57 a
    Haftung für Kosten der Überprüfung eines mangels Qualitätsnachweises nichtigen Jahresabschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz gegen einen Wirtschaftsprüfer bei Durchführung der Jahresabschlussprüfung ohne Besitz der erforderlichen Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO; Ersatzfähigkeit der Kosten für eine erneute Jahresabschlussprüfung bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Durchführung einer Jahresabschlussprüfung ohne Bescheinigung nach § 57a WPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die prüfungspflichtige mittelgroße GmbH und die Haftung des Wirtschaftsprüfers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbH, Haftung, Heilung, Jahresabschluss, Nichtigkeitsgründe, Prüfungspflicht, Schadensersatz Umfang, Wirtschaftsprüfer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorschriften des § 256 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 6 S. 1 AktG auf Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen mittelgroßen GmbH entsprechend anwendbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Haftung des Abschlussprüfers bei fehlendem Qualifikationsnachweis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1577
  • ZIP 2013, 61
  • MDR 2013, 1237
  • VersR 2013, 1589
  • WM 2013, 1560
  • BB 2013, 2030
  • DB 2013, 1845
  • NZG 2013, 957
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11
    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - V ZR 125/70, NJW 1971, 1980, 1981; Urteil vom 3. Dezember 1992 - IX ZR 61/92, NJW 1993, 1139, 1141; Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127; Urteil vom 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99, NJW 2001, 512, 513).
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11
    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Vorschriften des § 256 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 6 AktG auf den Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen mittelgroßen (§ 316 Abs. 1 Satz 1, § 267 Abs. 2 HGB) GmbH entsprechend anwendbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1992 - III ZR 151/91, BGHZ 118, 142, 149; MünchKommAktG/Hüffer, 3. Aufl., § 256 Rn. 88; Hüffer in Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG, § 46 Rn. 24; Hachenburg/Raiser, GmbHG, 8. Aufl., Anh. § 47 Rn. 72, 74; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 42a Rn. 27, 32; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., Anh. § 47 Rn. 24; Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 10. Aufl., § 46 Rn. 36 f.; Brete/Thomsen, GmbHR 2008, 176, 177 ff.; siehe hierzu auch BT-Drucks. 10/4268, S. 130 f.).
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Auszug aus BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11
    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - V ZR 125/70, NJW 1971, 1980, 1981; Urteil vom 3. Dezember 1992 - IX ZR 61/92, NJW 1993, 1139, 1141; Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127; Urteil vom 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99, NJW 2001, 512, 513).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11
    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - V ZR 125/70, NJW 1971, 1980, 1981; Urteil vom 3. Dezember 1992 - IX ZR 61/92, NJW 1993, 1139, 1141; Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127; Urteil vom 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99, NJW 2001, 512, 513).
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92

    Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11
    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - V ZR 125/70, NJW 1971, 1980, 1981; Urteil vom 3. Dezember 1992 - IX ZR 61/92, NJW 1993, 1139, 1141; Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127; Urteil vom 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99, NJW 2001, 512, 513).
  • BGH, 04.11.1980 - VI ZR 231/79

    Haftung - Beweislast - Herausgefordert - Sorgfaltspflicht - Betrunkener

    Auszug aus BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11
    Die Umstände, aus denen sich ergibt, dass sich der Geschädigte zu seiner Reaktion auf das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers herausgefordert fühlen durfte, hat der Geschädigte darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1980 - VI ZR 231/79, NJW 1981, 570 f.; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 177 mwN).
  • BGH, 23.06.1972 - V ZR 125/70

    Recht auf Befriedigung aus dem Erlös der Zwangsversteigerung - Berechtigung zum

    Auszug aus BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11
    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - V ZR 125/70, NJW 1971, 1980, 1981; Urteil vom 3. Dezember 1992 - IX ZR 61/92, NJW 1993, 1139, 1141; Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127; Urteil vom 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99, NJW 2001, 512, 513).
  • BGH, 08.07.2014 - II ZR 174/13

    Strafbares Verhalten des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft:

    Ein Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden liegt auch vor, wenn eine selbstschädigende Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert oder wesentlich mitbestimmt worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion darauf darstellt (sogenannter "Herausforderungsfall", st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2013 - II ZR 293/11, ZIP 2013, 1577 Rn. 12 mwN).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 17 U 313/18

    VW-Diesel-Skandal: Keine deliktische Haftung des Herstellers bei

    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 2.7.2013 - II ZR 293/11 -, juris Rn. 12; vom 17.10.2000 - X ZR 169/99 -, juris Rn. 14; jeweils mwN).

    Dass der Kläger sich gleichwohl aufgrund des pflichtwidrigen Vorverhaltens der Beklagten zum Abschluss des vermeintlich nachteiligen Kaufvertrages herausgefordert fühlen durfte und der Kausalzusammenhang deshalb fortbestünde, lässt sich dem Vorbringen des hierfür darlegungs- und beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 2.7.2013 - II ZR 293/11 -, aaO mwN; MünchKommBGB/Oetker, aaO Rn. 177) nicht entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2021 - 26 W 10/20

    Spruchverfahren wegen Verschmelzung abgeschlossen - Barabfindung auf 16,13 EUR

    Diese Entscheidung hat der Senat auf die wechselseitig eingelegten Rechtsmittel der Antragstellerin zu 18) und der Antragsgegnerin unter Hinweis auf seine Beschlüsse vom 8.08.2013 (I-26 W 15/12 (AktE) = ZIP 2013, 1816 ff.; I-26 W 17/12 (AktE) = NJW-Spezial 2013, 623) aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen, da dieses den zuvor gegen das Gutachten erhobenen Einwendungen nicht nachgegangen war (Senat, Beschluss v. 31.10.2013 - I-26 W 28/12 (AktE) Rn. 46, 48, juris).
  • BGH, 14.12.2021 - VI ZR 676/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den

    Der Zurechnungszusammenhang bleibt in derartigen Fällen bestehen, wenn für den Entschluss des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand oder er durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und sich die Reaktion auch nicht als ungewöhnlich oder gänzlich unangemessen erweist (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juli 2014 - II ZR 174/13, BGHZ 202, 26 Rn. 18; vom 2. Juli 2013 - II ZR 293/11, VersR 2013, 1589 Rn. 12; vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 44; vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 149/15, NJW 2017, 1600 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2013 - 26 W 28/12
    Für eine "konsensuale Schätzung" ist - wie der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 8.08.2013 ausgeführt hat - kein Raum (Senatsbeschlüsse vom 8.08.2013, I-26 W 15/12 (AktE) = ZIP 2013, 1816 ff.; I- 26 W 17/12 (AktE) = NJW-Spezial 2013, 623).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 1 U 59/19

    Haftung des Herstellers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 2.7.2013 - II ZR 293/11 -, juris Rn. 12 , vom 17.10.2000 - X ZR 169/99 -, juris Rn. 14 jeweils mwN).
  • OLG München, 08.11.2021 - 17 U 6346/20

    Schadensersatz, Abtretung, Patent, Schadensersatzanspruch, Berufung,

    Die Umstände, aus denen sich ergibt, dass sich der Geschädigte zu seiner Reaktion auf das haftungsbegründende Verhalten des Schädigers herausgefordert fühlen durfte, hat der Geschädigte darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 02.07.2013, II ZR 293/11, WM 2013, 1560, 1561, Randziffer 12).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2020 - 1 U 21/19

    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 2.7.2013 - II ZR 293/11 -, juris Rn. 12 vom 17.10.2000 - X ZR 169/99 -, juris Rn. 14 jeweils mwN).
  • OLG Naumburg, 04.02.2020 - 12 U 155/19

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen

    Dass der Kläger sich gleichwohl aufgrund des pflichtwidrigen Vorverhaltens der Beklagten zum Abschluss des vermeintlich nachteiligen Kaufvertrages herausgefordert fühlen durfte und der Kausalzusammenhang deshalb fortbestünde, lässt sich dem Vorbringen des hierfür darlegungs- und beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2013, II ZR 293/11, Rdn. 13, zitiert nach Juris) nicht entnehmen.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 17 U 82/19

    VW-Dieselskandal: Deliktische Haftung der Importeurin und der Motorherstellerin

    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 2. Juli 2013 - II ZR 293/11 -, juris, Rn. 12; vom 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99 -, juris, Rn. 14; jeweils m.w.N.).
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