Rechtsprechung
BGH, 02.09.2008 - 5 StR 371/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der unterbliebenen Wahrung der im Maßregelvollzug gebotenen Fürsorge der verantwortlichen Aufsichtspersonen bei der Strafzumessung wegen sexuellem Missbrauchs eines mituntergebrachten Jugendlichen während des Maßregelvollzugs
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 182 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 54 Abs. 1
Bemessung der Gesamtstrafe bei einer schnellen Tatserie - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz …
Auszug aus BGH, 02.09.2008 - 5 StR 371/08
Über den Maßregelausspruch wird im Blick auf die Erheblichkeit der abgeurteilten, während der Unterbringung begangenen Taten (…vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; BGH NStZ-RR 2002, 331; 2007, 8; jeweils m.w.N.) nach erneuter Anhörung des Sachverständigen zu befinden sein. - BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 02.09.2008 - 5 StR 371/08
Über den Maßregelausspruch wird im Blick auf die Erheblichkeit der abgeurteilten, während der Unterbringung begangenen Taten (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; BGH NStZ-RR 2002, 331; 2007, 8; jeweils m.w.N.) nach erneuter Anhörung des Sachverständigen zu befinden sein. - BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02
Aufklärungspflicht; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 02.09.2008 - 5 StR 371/08
Über den Maßregelausspruch wird im Blick auf die Erheblichkeit der abgeurteilten, während der Unterbringung begangenen Taten (…vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; BGH NStZ-RR 2002, 331; 2007, 8; jeweils m.w.N.) nach erneuter Anhörung des Sachverständigen zu befinden sein.