Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9396
BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08 (https://dejure.org/2008,9396)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2008 - IX ZA 21/08 (https://dejure.org/2008,9396)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2008 - IX ZA 21/08 (https://dejure.org/2008,9396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Prozesskostenhilfeversagung; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08
    Sie sind im Anwaltsprozess nicht vertretungsberechtigt (BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - V ZB 9/03, NJW 2003, 3765, 3766).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08
    Die Gegenvorstellung dient der Selbstkorrektur von unanfechtbaren Entscheidungen, hier der Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Beschl. v. 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633, 1634; v. 23. Februar 2005 - XII ZB 1/03, NJW 2005, 1659).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZA 41/06

    Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08
    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, n.v.).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 02.09.2008 - IX ZA 21/08
    Die Gegenvorstellung dient der Selbstkorrektur von unanfechtbaren Entscheidungen, hier der Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Beschl. v. 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633, 1634; v. 23. Februar 2005 - XII ZB 1/03, NJW 2005, 1659).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, juris Rn. 1; vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10

    Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge

    Eine Entscheidung, die nach dem Gesetz unanfechtbar ist, kann auch über den Umweg einer Gegenvorstellung nicht anfechtbar gemacht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06, Rn. 1 juris und vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08, Rn. 2).
  • BGH, 18.03.2010 - III ZB 88/09

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse

    Die als Rechtsbeschwerde und gegen die Beschlüsse des 25. Zivilsenats - Einzelrichterin - des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. September 2009 und 20. Oktober 2009 - 25 W 478/09 - gerichtet anzusehende Eingabe des Klägers vom 2. November 2009 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen; eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof ist im Rahmen der Anordnung einer Kostenvorauszahlung gemäß § 67 Satz 2, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht statthaft; darüber hinaus ist die Entscheidung über die Gegenvorstellung des Klägers unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - IX ZA 21/08 - BeckRS 2008, 20234).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2022 - 6 Ta 135/22

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Prüfungskompetenz im Abhilfeverfahren

    Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH 22. Februar 2007 - IX ZA 41/06 - Rn. 1, 02. September 2008 - IX ZA 21/08 - Rn. 2 jeweils zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht