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BGH, 02.12.1981 - 3 StR 396/81 (S) |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Irrige Annahme zu einem berechtigten Tun - Unrechtsbewusstsein im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) - Verunglimpfung des Staates oder seiner Verfassungsorgane
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1982, 218
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des …
Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 3 StR 396/81
Der Senat hat die Frage, ob das Bewußtsein, im Sinne des § 185 StGB unrecht zu tun, bereits für eine Bestrafung nach § 90 b StGB ausreicht, in seinem Urteil vom 11. Juli 1979 (MDR 1979, 856, insoweit in BGHSt 29, 50 nicht abgedruckt) verneint.
- BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96
Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 321, 324; 10, 35, 42; 15, 377, 383; vgl. aber auch BGH StV 1982, 218, 219) reicht es bei qualifizierten Tatbeständen wie dem des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn der Täter, wie dies im Falle der Angeklagten anzunehmen ist, die spezifische Rechtsgutsverletzung des Grundtatbestandes (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 a Abs. 1 Nr. 4 BtMG) erkannt hat, weil sich in einem solchen Fall sein Unrechtsbewußtsein auch auf die Qualifikation erstreckt.