Rechtsprechung
BGH, 03.04.2019 - XII ZB 359/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 GG, § 1629 Abs 1 BGB, § 1643 Abs 1 BGB, § 1795 BGB, § 1796 BGB
Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung Minderjähriger bei Eingehung eines Pachtvertrags
- IWW
§§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 5 BGB, § 1796 BGB, § 41 Abs. 3 FamFG, § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1796 Abs. 2 BGB, § 1795 BGB
- Deutsches Notarinstitut
FamFG § 41 Abs. 3; BGB §§ 1629 Abs. 1, 1643 Abs. 1, 1795, 1796, 1822 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Vertretung des nicht verfahrensfähigen Kindes für die Bekanntgabe der die Genehmigung aussprechenden Entscheidung durch den Ergänzungspfleger im Verfahren über die familiengerichtliche Genehmigung eines von Eltern als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes ...
- Wolters Kluwer
Vertretung des nicht verfahrensfähigen Kindes für die Bekanntgabe der die Genehmigung aussprechenden Entscheidung durch den Ergänzungspfleger im V...
- rewis.io
Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung Minderjähriger bei Eingehung eines Pachtvertrags
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertretung des nicht verfahrensfähigen Kindes für die Bekanntgabe der die Genehmigung aussprechenden Entscheidung durch den Ergänzungspfleger im Verfahren über die familiengerichtliche Genehmigung eines von Eltern als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertrag zwischen Eltern und Kind - und der Ergänzungspfleger
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ergänzungspfleger für minderjähriges Kind bei Pachtvertragsgenehmigung?
- famrz.de (Kurzinformation)
Ergänzungspflegschaft für Abschluss von Verträgen mit Minderjährigen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Abschluss eines Pachtvertrags der Eltern für minderjährige Kinder
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestellung eines Ergänzungspflegers bei einem Vertragsabschluss
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann darf ein Gericht in die Entscheidungsbefugnis von Eltern eingreifen?
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Bestellung eines Ergänzungspflegers bei einem Vertragsabschluss
Verfahrensgang
- AG Kelheim, 22.03.2017 - 52 F 41/17
- OLG Nürnberg, 29.06.2017 - 11 WF 534/17
- BGH, 03.04.2019 - XII ZB 359/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1814
- MDR 2019, 956
- DNotZ 2020, 46
- NZM 2019, 857
- FGPrax 2019, 130
- FamRZ 2019, 986
- Rpfleger 2019, 451
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.2014 - XII ZB 592/12
Ergänzungspflegerbestellung im Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung …
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 359/17
Im Verfahren über die familiengerichtliche Genehmigung eines von Eltern als gesetzlichen Vertretern ihres minderjährigen Kindes abzuschließenden Vertrages bedarf es zur Vertretung des nicht verfahrensfähigen Kindes im Verfahren und für die Bekanntgabe der die Genehmigung aussprechenden Entscheidung keines Ergänzungspflegers (Fortführung von Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 592/12, FamRZ 2014, 640).Ein Ausschluss des Vertretungsrechts aus verfahrensrechtlichen Gründen jenseits des hier nicht einschlägigen § 1795 BGB oder des § 1796 BGB kommt nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 592/12 - FamRZ 2014, 640 Rn. 13).
Ein Bedürfnis dafür, das der Kontrolle dienende Verfahren sowie das kontrollierende Gericht seinerseits einer generellen weiteren Kontrolle durch einen anderen Vertreter des Rechtsinhabers zu unterstellen, besteht - jedenfalls soweit kein Interessenwiderstreit festgestellt wird - nicht (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 592/12 - FamRZ 2014, 640 Rn. 15 mwN).
- BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11
Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des …
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 359/17
Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit die Eltern nach § 1795 BGB kraft Gesetzes von der Vertretung ausgeschlossen sind oder ihnen die Vertretung wegen einer bestehenden Interessenkollision nach § 1796 BGB durch gerichtliche Entscheidung entzogen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. September 2011 - XII ZB 12/11, BGHZ 191, 48 = FamRZ 2011, 1788 und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 46/18, FamRZ 2018, 1512).Der Senat hat dementsprechend bereits in anderem Zusammenhang hervorgehoben, dass die gesetzliche Vertretung des Kindes im Kindschaftsverfahren durch die Eltern als Bestandteil des Elternrechts eine wohlabgewogene Entscheidung des Gesetzgebers darstellt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 191, 48 = FamRZ 2011, 1788 Rn. 18 ff. …und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 46/18 - FamRZ 2018, 1512 Rn. 11 ff.).
- BGH, 27.06.2018 - XII ZB 46/18
Befugnis zweier Eltern zur Beauftragung eines Rechtsanwalts für ihre betroffenen …
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 359/17
Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit die Eltern nach § 1795 BGB kraft Gesetzes von der Vertretung ausgeschlossen sind oder ihnen die Vertretung wegen einer bestehenden Interessenkollision nach § 1796 BGB durch gerichtliche Entscheidung entzogen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. September 2011 - XII ZB 12/11, BGHZ 191, 48 = FamRZ 2011, 1788 und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 46/18, FamRZ 2018, 1512).Der Senat hat dementsprechend bereits in anderem Zusammenhang hervorgehoben, dass die gesetzliche Vertretung des Kindes im Kindschaftsverfahren durch die Eltern als Bestandteil des Elternrechts eine wohlabgewogene Entscheidung des Gesetzgebers darstellt (…vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 191, 48 = FamRZ 2011, 1788 Rn. 18 ff. und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 46/18 - FamRZ 2018, 1512 Rn. 11 ff.).
- BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15
Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des …
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 359/17
aa) Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts begründet der Abschluss von Verträgen keine entscheidende Besonderheit gegenüber der vom Senat bereits entschiedenen Fallkonstellation einer Erbausschlagung (vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 283/15 - FamRZ 2016, 296 Rn. 20; zutreffend Weber DNotZ 2015, 498, 502 ff. mwN auch zur aA;… MünchKommFamFG/Ulrici 3. Aufl. § 41 Rn. 14 ff.;… Staudinger/Veit BGB [2014] § 1796 Rn. 14).
- OLG Brandenburg, 01.07.2021 - 9 WF 158/21
Bestellung eines Ergänzungspflegers im Rahmen der Schenkung von Wohneigentum …
Im Verfahren über die familiengerichtliche Genehmigung eines von Eltern als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes abzuschließenden Vertrages bedarf es zur Vertretung des nicht verfahrensfähigen Kindes im Verfahren und für die Bekanntgabe der die Genehmigung aussprechenden Entscheidung zwar grundsätzlich keines Ergänzungspflegers (BGH FamRZ 2019, 986; BGH FamRZ 2014, 640).Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn und soweit die Eltern nach § 1795 BGB kraft Gesetzes von der Vertretung ausgeschlossen sind oder ihnen die Vertretung wegen einer bestehenden Interessenkollision nach § 1796 BGB durch gerichtliche Entscheidung entzogen worden ist (BGH FamRZ 2019, 986 BGH FamRZ 2018, 1512; BGH FamRZ 2011, 1788).
- OLG Brandenburg, 10.09.2020 - 9 WF 198/20 Im Verfahren über die familiengerichtliche Genehmigung eines von Eltern als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes abzuschließenden Vertrages bedarf es zur Vertretung des nicht verfahrensfähigen Kindes im Verfahren und für die Bekanntgabe der die Genehmigung aussprechenden Entscheidung zwar grundsätzlich keines Ergänzungspflegers (BGH FamRZ 2019, 986 BGH FamRZ 2014, 640).
Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn und soweit die Eltern nach § 1795 BGB kraft Gesetzes von der Vertretung ausgeschlossen sind oder ihnen die Vertretung wegen einer bestehenden Interessenkollision nach § 1796 BGB durch gerichtliche Entscheidung entzogen worden ist (BGH FamRZ 2019, 986 BGH FamRZ 2018, 1512 BGH FamRZ 2011, 1788).
- BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
Verfassungsbeschwerde einer Vierjährigen bezüglich überschuldeter Erbschaft wegen …
Insoweit bezogen sich die Fachgerichte in ihren Begründungen auf Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 359/17 -, Rn. 7 ff.; BGH…, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 592/12 -, Rn. 13 ff.).