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   BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08   

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https://dejure.org/2008,8224
BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08 (https://dejure.org/2008,8224)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08 (https://dejure.org/2008,8224)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2008 - AnwSt (R) 10/08 (https://dejure.org/2008,8224)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Irreführung des Verkehrs durch die gewählte Kurzbezeichnung "Dr. L. & Associates"; Werbendes Verhalten bei der Wahl der Kurzbezeichnung einer Anwaltskanzlei ebenso wie bei der Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder Briefbogens

  • opinioiuris.de

    Einzelanwalt & Associates

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO
    Anforderung an Zusatz "& Associates": Dauerhafte Zusammenarbeit

  • Judicialis

    BRAO § 43b; ; BORA § 6; ; BORA § 8

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - Verwendung des Begriffs "Associates" auf dem Briefbogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BORA § 6 Abs. 1; BORA § 8; BRAO § 43b
    Irreführung durch die Kurzbezeichnung "Dr. L. & Associates" für eine Einzel-Rechtsanwaltskanzlei

  • rechtsportal.de

    BORA § 6 Abs. 1 ; BORA § 8 ; BRAO § 43b
    Irreführung durch die Kurzbezeichnung "Dr. L. & Associates" für eine Einzel-Rechtsanwaltskanzlei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG, § 8 BORA
    Wann darf die Kanzlei den Begriff & Associates verwenden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 451
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01

    Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08
    Die Wahl der Kurzbezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; Senat, NJW 2001, 1573; NJW 2003, 346).

    Hieraus ergibt sich ein Verbot irreführender Werbung (Senat, Beschl. v. 23.9. 2002 - AnwZ (B) 67/01; NJW 2003, 346).

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08
    Die Wahl der Kurzbezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; Senat, NJW 2001, 1573; NJW 2003, 346).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 35/04

    Zulässigkeit der Bezeichnung "Associate"

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08
    Es bedarf hier keiner abschließenden Beurteilung, ob die beanstandete Kurzbezeichnung - wofür Vieles spricht - bereits deshalb irreführend ist, weil ein nicht nur unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs den englischen Begriff "associate" als Hinweis auf ein in Wahrheit nicht bestehendes Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Sozietätsverhältnis mit den so Bezeichneten versteht (vgl. Senat, Beschl. v. 18.4. 2005 - AnwZ (B) 35/04, NJW 2005, 1770).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08
    Die Wahl der Kurzbezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; Senat, NJW 2001, 1573; NJW 2003, 346).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 U 146/10

    "& Associates"; Irreführung durch Firmierung eines Rechtsanwalts mit dem Zusatz

    Sie ist ferner der Ansicht, dass das Landgericht eine Entscheidung des BGH (BGH v. 3.11.2008, AnwSt (R) 10/08, AnwBl. 2009, 451) nicht richtig gewertet habe.

    Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.).

    Es bedarf keiner abschließenden Beurteilung, ob der Geschäftsverkehr den Begriff als Hinweis auf ein in Wahrheit nicht bestehendes Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Sozietätsverhältnis mit den so Bezeichneten versteht (ebenfalls offen gelassen in BGH v. 3.11.2008, AnwSt (R) 10/08, juris-Rn. 7) oder nachvollzieht, dass die Praxis mit dieser Bezeichnung häufig die in einem Anstellungsverhältnis tätigen jüngeren Anwältinnen und Anwälte bezeichnet.

    Diese Auffassung des Senates steht nicht im Widerspruch zu der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2008 (AnwSt (R) 10/08, AnwBl. 2009, 451).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19

    Anwaltswerbung mit Pin-up-Kalender: Alles unzulässig

    Der Textteil "Mitglied der Dr. E. Gruppe" ist bereits deshalb irreführend, weil ein nicht nur unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs diesen Zusatz als Hinweis auf eine in Wahrheit nicht bestehende Zugehörigkeit zu einer auf berufliche Zusammenarbeit hindeutenden Organisation verstehen wird (so schon Senat, Beschluss vom 03.06.2016 2 AGH 1/16; vgl. ferner BGH, Urteil vom 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08 zu " & Associates").
  • BGH, 25.04.2019 - AnwZ (Brfg) 57/18

    Erteilung einer missbilligenden Belehrung hinsichtlich Unterlassung der

    Hieraus ergibt sich ein Verbot irreführender Werbung (BGH, Urteil vom 3. November 2008 - AnwSt (R) 10/08, BRAK-Mitt. 2009, 80 Rn. 6; Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 67/01, NJW 2003, 346).

    Abzustellen ist dabei auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Lesers der Werbung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, NJW 2012, 235 Rn. 14; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250, 252; Urteil vom 3. November 2008 - AnwSt (R) 10/08, BRAK-Mitt. 2009, 80 Rn. 7).

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 W 133/10

    Streitwert einer Unterlassungsklage

    Sie ist ferner der Ansicht, dass das LG eine Entscheidung des BGH (BGH v. 3.11.2008 - AnwSt (R) 10/08, AnwBl. 2009, 451) nicht richtig gewertet habe.

    Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH, NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.).

    Es bedarf keiner abschließenden Beurteilung, ob der Geschäftsverkehr den Begriff als Hinweis auf ein in Wahrheit nicht bestehendes Gesellschafts-, Partnerschaft- oder Sozietätsverhältnis mit den so Bezeichneten versteht (ebenfalls offen gelassen in BGH v. 3.11.2008 - AnwSt (R) 10/08, juris, Rdnr. 7) oder nachvollzieht, dass die Praxis mit dieser Bezeichnung häufig die in einem Anstellungsverhältnis tätigen jüngeren Anwältinnen und Anwälte bezeichnet.

    Diese Auffassung des Senates steht nicht im Widerspruch zu der von der Bekl. angeführten Entscheidung des BGH v. 3.11.2008 (AnwSt (R) 10/08, AnwBl. 2009, 451).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2009 - 1 S 1149/09

    Wahlbeeinflussung durch Hinweis auf Rechtsanwaltstätigkeit

    Insoweit sollen die Regelungen einer Irreführung des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Rechtssuchenden vorbeugen (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.2008 - AnwSt(R) 10/08 -, BRAK-Mitt 2009, 80 ).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17

    Zusammenschluss eines Rechtsanwalts mit gewerblichen Unternehmen als Mitglied

    Denn diese ist bei dem "Verbund" eines Rechtsanwalts mit Gesellschaften, deren alleiniger Gesellschafter er ist, nicht gegeben (vgl. BGH, Urteil 03.11.2008, AnwSt (R) 10/08, Rn. 7 f; Hartung/Scharmer/ v. Lewinski, BORA/FAO, 6. Aufl., § 8 BORA Rn. 23).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.08.2021 - 2 AGH 28/19

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts

    Aus den §§ 43b BRAO, 6 BORA ergibt sich ein Verbot irreführender Werbung (BGH Urt. v. 3.11.2008 - AnwSt (R) 10/08, BeckRS 2009, 3911 Rn. 6, beck-online).

    Wenn aber, wie bereits ausgeführt, eine berufliche Kooperation der Rechtsanwältin mit der AG zulässig ist, dann ist deren Kundgabe auch grundsätzlich durch das anwaltliche Werberecht gedeckt (vgl. auch BGH Urt. v. 3.11.2008 - AnwSt (R) 10/08, BeckRS 2009, 3911, beck-online).

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